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Alexander Dietrich

CSU 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Dringlichkeitsantrag und der Debattenbeitrag vom Kollegen Mannes sind leider ein weiteres trauriges Kapitel in der Opfererzählung der AfD. Sie versuchen sich hier immer als Opfer systematischer politischer Verfolgung darzustellen, und das ist doch wirklich absurd. (Widerspruch bei der AfD) Sie schildern hier einen Einzelfall, bei dem ein Bürgermeister – – (Zuruf von der AfD: Das hat System! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Wenn Sie behaupten, dass das System habe, dann müssen Sie schon etwas mehr liefern, als hier den Einzelfall eines Bürgermeisters zu schildern, der eine Mitarbeiterin befragt hat, die offensichtlich mit der Erziehung von Kindern betraut ist, ob sie auf dem Boden unserer Verfassung steht. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieses Vorgehen des Bürgermeisters rechtswidrig ist, dann veranlassen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und befassen Sie damit nicht den Landtag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Frage, ob ein Bürgermeister in einer Gemeinde tragbar ist, entscheidet nicht die AfD, das entscheidet auch nicht der Landtag, sondern das entscheiden die Wählerinnen und Wähler vor Ort. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ansonsten ist dieser Antrag leider wieder typisch AfD: Hundert Prozent Populismus, wenig Substanz. Deshalb möchte ich noch einmal darauf eingehen, was Dienstherren eigentlich zu prüfen haben und was seit vielen Jahren Gesetz ist. Beamtinnen und Beamte müssen jederzeit die Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen. Das ist Dienstpflicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind tarifvertraglich ebenfalls verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Wenn sich jemand für eine Partei engagiert, die in Teilen als extremistisch eingestuft wird, dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass Dienstvorgesetzte zumindest einmal nachfragen, was es mit diesem politischen Engagement auf sich hat, vor allem, wenn Beschäftigte mit diesem Engagement an die Öffentlichkeit gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es gibt auch überhaupt keinen Automatismus, sondern es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Verfassungstreue gegeben ist oder nicht. Dieser Bürgermeister hat sehr verantwortungsvoll gehandelt, indem er dies entsprechend überprüft hat. Wenn nämlich die Verfassungstreue nicht gegeben ist, kann das bei Beamten zu einem Disziplinarverfahren führen und bei Angestellten möglicherweise eine Kündigung bedeuten. Das ist richtig; aber es sind noch viele Schritte dazwischen. (Widerspruch bei der AfD) Die einfache Parteimitgliedschaft genügt dafür natürlich nicht, sondern es ist immer eine Einzelfallprüfung. Ich bin froh, dass wir diese Mechanismen in unserem Staat haben; denn wir brauchen einen öffentlichen Dienst, bei dem jeder und jede jederzeit die Gewähr dafür bietet, auf dem Boden unserer Verfassung zu stehen. Wir brauchen keine Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die das nicht tun. Dieser Dringlichkeitsantrag ist inhaltlich und rechtlich substanzlos. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Jetzt bin ich schon auf die Zwischenbemerkung gespannt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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