Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es eine wirklich gute Idee, den Bau von Feuerwehrhäusern und Rettungsdiensten im Außenbereich zuzulassen. Auch bei der Herstellung von Ausfahrten auf Bundes- und Staatsstraßen im erleichterten Genehmigungsverfahren für Einrichtungen von Feuerwehren und Rettungsdiensten kann ich gut mitgehen. Natürlich heiße ich es nicht an sich gut, dass das grundsätzliche Bauverbot im Außenbereich aufgeweicht wird, aber die Idee der Privilegierung von Feuerwehren und Rettungsdiensten hat wirklich Sinn. In meiner Heimatstadt mussten wir mit einer unglaublich komplizierten, bedarfsabhängigen Ampelschaltung dafür sorgen, dass die Feuerwehr auch im Berufsverkehr überhaupt vom Grundstück kommt. So etwas ist natürlich untragbar. Bei Schulen und Kindertagesstätten sehe ich das schon kritischer. Ob man sie dort wirklich unbedingt in den Außenbereich bauen muss, weiß ich nicht; im Innenbereich sind sie besser aufgehoben. Nachdem es aber eine Privilegierung und kein Muss ist, sondern eine Möglichkeit eröffnet werden soll, finde ich auch das in Ordnung. Mein Problem ist, dass die Regierungsfraktionen die Privilegierung in der Bayerischen Bauordnung regeln wollen; denn die Privilegierung von Bauvorhaben im Außenbereich ist abschließend in § 35 Baugesetzbuch geregelt. In der Bayerischen Bauordnung kann man das nicht rechtswirksam erfassen. Es ist nun einmal so: Die Bauordnung steht für Bauordnungsrecht; das Baugesetzbuch regelt das Bauplanungsrecht und die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Mangels notwendiger Gesetzgebungskompetenz können wir daher diesem wirklich sinnvollen Antrag nicht zustimmen. Ich bedauere, dass Sie hier diesen handwerklich vermeidbaren Fehler gemacht haben. (Beifall bei der SPD)
