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Ursula Sowa

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Retten, bergen, löschen, schützen sind die Aufgaben der Feuerwehr. Das sich daraus ergebende Raumprogramm für Feuerwehren und Rettungswachen ist ähnlich eindeutig. Wesentliche Funktionsbereiche wie die Garage für Rettungsfahrzeuge, Rüsthallen, Umkleiden, Übungsflächen oder Verwaltungsräume sind den Arbeitsabläufen entsprechend angeordnet. Doch heutzutage ist es nicht mehr ganz so einfach; denn viele Feuerwehrwachen übernehmen darüber hinaus weitere gesellschaftliche, durchaus relevante Aufgaben. Es gibt drei wunderbare Beispiele: In Obermühlbach in Österreich ist die Feuerwehr bzw. das Haus gleichzeitig das Zentrum des Dorf- und Vereinslebens. In Straubenhardt bei Pforzheim ist es ein öffentliches Gebäude, das erste bundesweit gelobte Gebäude in Kreislaufwirtschaft. In Dilbeek wurde ein Architekturpreis verliehen, weil hier der Raum der Feuerwehrunterkunft zusätzlich auch Räume für Notunterkünfte bietet. Es gibt also sehr interessante Ideen. Das Feuerwehrgerätehaus kann entwickelt werden. Die Überschrift des Antrags, der uns heute vorliegt, lautet: "Privilegierungen für den Bau von Feuerwehrhäusern und weiteren kommunalen Zweckbauten". Das ist ehrenwert, auch kurz vor der Kommunalwahl natürlich eine gute Botschaft. Damit verbunden möge der Landtag beschließen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, für kommunale Feuerwehrhäuser, Rettungsdienste und auch – jetzt kommt es, das ist der Überschrift nicht so wirklich zu entnehmen – Schulen, Kindertageseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen der Daseinsvorsorge Privilegierungen zu schaffen. Sie sollen in der Bayerischen Bauordnung den Privilegierungen unterliegen. Was ist ein privilegiertes Bauvorhaben? – Wenn Sie das mit der Bayerischen Bauordnung wirklich ernst meinen, ist zu sagen: Das sind Privilegierungen im Außenbereich, und die sind natürlich mit Vorsicht zu genießen. Da signalisieren wir GRÜNE, dass wir bereit sind, hier mitzudenken; aber diese Außenbereichssatzungen sind uns natürlich sehr wichtig, und eine Privilegierung kann nur ausnahmsweise zugestanden werden. Mit Ihrem Antrag soll sichergestellt werden, dass die Verfahren für diese Gebäude gegenüber dem bisherigen Verfahren verkürzt werden. Man soll deutlich weniger Verwaltungsaufwand haben. Da können wir natürlich gern zustimmen. Ich kann aber daran erinnern, dass wir die Bayerische Bauordnung erst jüngst geändert haben. Die Genehmigungsfiktion – binnen drei Monaten muss genehmigt werden – gibt es eigentlich. Wenn es bei Schulen und Feuerwehrgerätehäusern nun noch schneller vonstattengehen soll, soll es uns recht sein. Das ist aber wahrscheinlich sehr ambitioniert. Des Weiteren möchten Sie beschlossen haben: "Dies kann auch die Vorgabe eines vorgeplanten, auf die örtlichen Verhältnisse anpassbaren Standard-Gebäudetyps umfassen." Da machen Sie jetzt wieder ein anderes Fass auf. Sie haben in diesen Antrag ganz viel hineingepackt. Standardgebäude: Na klar, es gibt typisierte Feuerwehrhäuser; das ist richtig. Es gibt auch Standardkindergärten. Aber ich glaube, das kann man als eine Facette, einen Weg sehen. Diesen kann man berücksichtigen. Aber es ist jetzt nicht wirklich der Weg, den wir gehen sollten, nur noch Typen und überall das Gleiche hinzusetzen statt nur da, wo es Sinn macht. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Wo macht es denn Sinn?) Das gilt es zu hinterfragen, wenn wir diesen Antrag weiter behandeln. Dann kommt noch etwas, das Sie in Ihrem Redebeitrag gar nicht genannt haben: Sie legen auch Wert darauf, dass es, wenn ein Feuerwehrgerätehaus entsteht, ein Leichteres ist, die Ausfahrten auf Bundes- und Staatsstraßen zu ermöglichen. Das ist also jetzt eine Besonderheit. Vielleicht ist Ihnen das im Wahlkampf aufgekommen. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass das so sein sollte. Aber wenn das ein Problem ist, kann man das natürlich auch mal beäugen und berücksichtigen. Damit haben wir keine Probleme. Aber ich denke, es ist nicht das, was wir dann auch im Rahmen einer Bauordnung regeln können. Ich zitiere noch weiter: "Eine erleichterte und gesicherte Ausfahrt privilegierter Feuerwehrhäuser auf Staats- und Bundesstraßen ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr sowie zur Reduzierung von Einsatz- und Unfallrisiken zwingend erforderlich und liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse." Wie gesagt, wir schauen uns das genau an. Was versprechen wir uns jetzt von Ihrem Antrag? – Wir können natürlich schon erwarten, dass die genannten kommunalen Zweckbauten in Zukunft dann priorisiert behandelt werden. Wir werden sehen, wie wir die Bayerische Bauordnung da entsprechend anpassen können. Ich hoffe also, dass es kein Schaufensterantrag von Ihnen war, sondern dass wir wirklich Butter bei die Fische machen können. (Beifall bei den GRÜNEN)

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