bayern.landtag.de ↗

Markus Saller

FREIE WÄHLER 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Franc Dierl hat eigentlich schon umfassend den Antrag zerlegt und aus meiner Sicht völlig richtig zerlegt. Welches Verbraucherleitbild in der EU haben wir denn? – Das Leitbild des Verbrauchers ist der mündige, gut aufgeklärte Verbraucher. Wir haben eine Verbraucherrechtrichtlinie, die wir in Deutschland umgesetzt haben, vornehmlich in der Preisangabenverordnung. In der Preisangabenverordnung steht genau drin, wie viel an Inhalt in der Verpackung sein muss und was der Preis ist; dann erspart man dem Verbraucher auch noch die Dreisatzrechnung und gibt sogar noch eine Bezugsgröße auf den Liter, das Kilo oder auf 100 Gramm gerechnet an. Diese Information allein reicht, um festzustellen, was man für wie viel Inhalt bezahlen muss. Das Gleiche gilt für die Inhaltskennzeichnung, wenn Sie an die Qualität gehen. In der Inhaltskennzeichnung stehen die Zutaten drin. Jetzt sagen Sie, das lese ja keiner. – Wofür machen wir es denn dann? Warum setzen wir das Ganze um? – Weil wir von einem mündigen Verbraucher ausgehen und Dummheit nicht schützen wollen. Also so weit kann es nicht gehen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Sie sagen, der Verbraucher ist dumm?) Zu Ihrer Idee, dass der Staat jetzt auch noch in irgendeiner Weise auf Preise Einfluss nehmen soll: Der Preis bildet sich am Markt durch Angebot und Nachfrage und dadurch, ob der Verbraucher eine Konsumentscheidung fällt oder nicht. Er entscheidet mündig und hat alle Informationen, um diese Entscheidung zu treffen. Wir wollen uns hier also nicht in Preise einmischen. Dass Preise in der Regel nicht sinken, sondern steigen, wissen wir auch, weil wir eine ständige Inflation haben. Nur noch zwei Sachen dazu: Meines Erachtens gibt es überhaupt keinen Grund, hier irgendetwas rechtlich zu lösen; der Kollege Dierl hat auch sehr deutlich darauf hingewiesen. Wir haben ein Lauterkeitsrecht. Wenn das jemand zur Täuschung verwendet, dann gibt es die Möglichkeit, es per UWG-Verstoß zu ahnden. Hier haben die Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland auch ein ganz spezielles Klagerecht aus dem Unterlassungsklagengesetz. Das heißt also: Wir haben auch die Waffen und Mittel, dagegen vorzugehen, wenn solche Sachen missbräuchlich verwendet werden. Daher verstehe ich auch nicht, was der Staat hier machen soll. Wir haben uns entschieden, dies letztendlich über Verbandslösungen zu regeln. Wenn Sie jetzt gesetzliche Regelungen vorschlagen, dann garantiere ich Ihnen: Sie werden schon daran scheitern, eine Definition der Mogelpackung zu formulieren, weil das schlicht und einfach nicht möglich ist. Also mir würde nicht einfallen, wie man das juristisch sauber hinkriegen soll. Vor diesem Hintergrund ist dieser Antrag eigentlich nicht umsetzbar und nicht praktikabel. Wir alle versuchen, Bürokratie abzubauen. Sie wollen wieder einmal auf eine europäische Regelung, die nicht vorhanden ist, eine deutsche oben draufsetzen. Das ist Goldplating par excellence. – Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Alle Reden von Markus Saller Protokoll ↗