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Sabine Gross

SPD 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung reagiert auf die EU-Verordnung 2024/1028, die ab 20.05.2026 gilt. Er soll sicherstellen, dass die Kommunen durch ein digitales und EU-rechtskonformes Verfahren verlässliche Daten über Kurzzeitvermietung erhalten, ihre Zweckentfremdungssatzung durchsetzen können und mehr Transparenz auf dem Markt besteht. Dieses Gesetz ist notwendig, weil es EU-Recht umsetzt. Aber es ist kein wohnungspolitisches Gesetz. Kurzzeitvermietungen, etwa bei Plattformen wie Airbnb, verschärfen – das wissen wir alle – den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Wohnungen, besonders in guten Lagen wie in München, Nürnberg oder beliebten Kurorten, werden dem Markt entzogen. Das treibt die Mieten in die Höhe und verdrängt Familien, Auszubildende und Beschäftigte aus ihren Quartieren. An dieser Stelle greift der vorliegende Entwurf zu kurz. Die Einführung des digitalen Registrierungsverfahrens ist daran gekoppelt, dass die Kommune bereits eine Zweckentfremdungssatzung hat. Gerade für Gemeinden ohne Satzung wäre es aber interessant und wichtig zu wissen, wie viele Kurzzeitvermietungen es in ihrem Gebiet gibt, wo sie liegen und welchen Umfang sie haben. Ohne Daten gibt es keine Entscheidungsgrundlage. Jedoch gibt es ohne Satzung auch keine Daten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich die Registrierungspflicht ausschließlich an der Dauer der Vermietung orientiert. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt eine Zweckentfremdung aber nur dann vor, wenn auch zusätzlich eine überwiegend gewerbliche Nutzung sicher festgestellt wird. Die bloße Dauer der Vermietung reicht nach den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht aus. Das bedeutet, die gesammelten Daten helfen den Kommunen nur eingeschränkt, um rechtssicher Verstöße festzustellen. Auch die Frage der Wohnraumwirkung wird nicht gelöst. Selbst wenn alle Vermieter ihre Ferienwohnung registrieren, wird kein Meter zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Der Druck auf den Mietmarkt bleibt bestehen, besonders in den Städten und Hotspots, wo jede Wohnung zählt. Unser Fazit: Ja, wir werden dem Gesetz zustimmen. Es setzt lediglich EU-Recht um, ist jedoch wohnungspolitisch ambitionslos. Es schützt keinen Quadratmeter Wohnraum zusätzlich und stärkt die Kommunen nur begrenzt. Wenn wir die Zweckentfremdung ernsthaft bekämpfen wollen, brauchen wir mehr als Registrierungspflichten. Wir brauchen klare Regelungen, wirksame Steuerinstrumente und eine Landesregierung, die den Schutz von Wohnraum genauso ernst nimmt wie die Umsetzung europäischer Vorgaben. Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, er ist Daseinsvorsorge, soziale Verantwortung und die Grundlage für lebendige Städte und Gemeinden. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall bei der SPD)

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