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Jürgen Eberwein

CSU 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das ist eine sehr trockene Materie. Es ist fast unmöglich, sie spannend darzustellen, insbesondere, nachdem Herr Minister sie dankenswerterweise schon in weiten Teilen vorgestellt hat. Ich kann noch einigen Unfug des Kollegen Halemba klarstellen. Ansonsten erkläre ich noch einmal, was mit dem Gesetz gemeint ist. Es beruht auf einer EU-Verordnung vom April 2024, die wir auch in den Ländern ratifizieren müssen, weil Kommunen betroffen sind. Hintergrund sind, wie wir schon gehört haben, der angespannte Wohnungsmarkt und die zeitgleich immer mehr werdende Kurzzeitvermietung von Wohnungen und Ferienwohnungen, insbesondere in touristischen Gebieten. Die Kommunen, insbesondere Städte und touristische Gemeinden, erlassen immer häufiger Zweckentfremdungssatzungen. Sie müssen daher ermitteln, ob eine solche Zweckentfremdung vorliegt bzw. ob Wohnungen tatsächlich als Ferienwohnungen vermietet werden. Eine Zweckentfremdung ist nämlich nur der Fall, wenn Wohnungen insgesamt acht Wochen im Jahr für Beherbergungszwecke, also als Ferienwohnung, genutzt werden. Dafür müssen die Kommunen auf Daten zurückgreifen können. Sie haben aber zum Beispiel bei Airbnb Probleme, diese Daten tatsächlich zu erhalten. Nachdem dies auf europäischer Ebene, also auch in Spanien, Italien oder sonst irgendwo, ein Problem ist, hat die EU die Verordnung erlassen, um es zu konsolidieren, in ganz Europa gleich zu machen und den Datenzugriff zu verbessern. Hierfür sieht die EU eine einheitliche digitale Infrastruktur und eine zentrale Datenbank auf Bundesebene vor, an die die Vermieter oder – besser gesagt – Plattformen wie zum Beispiel Airbnb oder andere die Daten liefern. Bei dieser zentralen Datenbank können die Kommunen dann zum Beispiel Ermittlungen anstellen, wie die Wohnungen vermietet wurden, wie lange usw. Dafür ist es aber erforderlich, dass sich der Vermieter einer Ferienwohnung in seiner Kommune registriert, und zwar nur bei Kommunen, die das wollen. – Dies ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege. Keine Kommune wird zur Einführung dieser Registrierungsplattform verpflichtet, sondern das Zweckentfremdungsgesetz, das geändert werden soll, ermöglicht es den Kommunen, die dies wollen, eine solche Registrierungsplattform einzuführen und gleichzeitig auf die Daten auf Bundesebene zurückzugreifen. Das ist der Hintergrund. Den Kommunen wird es ermöglicht, Satzungen dazu zu erlassen und eine Registrierungsplattform einzuführen. Wie funktioniert das? – Der Vermieter einer Ferienwohnung muss sich bei der Plattform der Kommune registrieren und erhält automatisch und kostenfrei eine Registrierungsnummer. Diese muss er dann zum Beispiel bei Airbnb angeben und bei seinem Angebot hinterlegen. Zeitgleich oder im Abstand dahinter müssen Anbieter wie Airbnb diese Daten an die zentrale Bundesplattform weiterleiten. Was ist der Benefit für die Kommunen, die sich daran beteiligen wollen? – Ich betone noch einmal: Sie können die Daten, die sie für ihre Ermittlungen brauchen, ob eine Zweckentfremdung vorliegt, unbürokratisch bei der Datenbank auf Bundesebene einholen. Das ist ein Benefit für die Kommunen, die es einsetzen wollen oder es brauchen, weil sie Zweckentfremdungssatzungen haben. Es gibt sicherlich auch Kommunen, die kein Problem mit Ferienwohnungen haben. Diese müssen das auch nicht tun. Zu den Kosten. – Ja, natürlich kommen auf die Kommunen eventuell Kosten zu, die eine solche Registrierungsplattform schaffen müssen, wenn sie eine solche Lösung wollen – ich wiederhole mich –; sie können sich aber mit anderen Kommunen zusammenschließen. Das Bauministerium unterstützt die Kommunen bereits und steht zum Beispiel mit dem Bayerischen Städtetag in Verbindung. In anderen Bundesländern wird das bereits gemacht. Auch dort besteht die Möglichkeit für Kooperationen und des Rückgriffs auf bestehende Registrierungsmodelle. Insofern müsste es dann für die Kommunen, die das einführen wollen, eine kostengünstige Lösung geben. Die Kommunen haben also einen leichteren Zugang zu der bundesweiten Datenbank, müssen dafür aber eine Registrierungsplattform einführen. Das ist der Hintergrund des Gesetzes. Dabei handelt es sich auch nicht um eine große bürokratische Hürde, sondern für die Kommunen, die das brauchen oder wollen, um eine Erleichterung. Insofern bitte ich, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen zügig zu beraten und ihn dann letztlich in der Zweiten Lesung zu beschließen. – Danke. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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