Bernhard Pohl
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es rentiert sich, wenn wir kurz in die Vergangenheit blicken. Ich meine, es war der 14. Juni 2018, als dieses Parlament aufgrund des massiven Drucks einer Oppositionsfraktion, nämlich der FREIEN WÄHLER, das Kommunalabgabengesetz geändert hat. Dies geschah nicht ganz freiwillig, sondern weil uns 400.000 Unterschriften unter einer Petition den Rücken gestärkt haben. Wir haben damals die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Kurz nachdem wir sie abgeschafft haben, tauchte noch ein weiteres Problem auf, nämlich das Problem der Herstellung sogenannter alter Straßen, Stichwort "Strebs". Warum tauchte das erst nach der Abschaffung der "Strabs" auf? – Das hatte folgenden Grund: Der Bayerische Landtag hatte, bevor die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, zu den alten Straßen Artikel 5 Absatz 7 des Kommunalabgabengesetzes dahin gehend geändert, dass für die Fälle, in denen vor mehr als 25 Jahren mit der erstmaligen Herstellung begonnen worden war, die neuen Maßnahmen nur noch als Ausbaubeiträge abgerechnet werden konnten. Das war bis zur Abschaffung der "Strabs" kein Problem. Beim Alten waren ohnehin keine Rechnungen mehr da, und das Neue hat man in Rechnung gestellt. Aber durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge waren die Kommunen auf den Kosten sitzen geblieben. Warum haben damals der Innenausschuss des Bayerischen Landtags mit dem damaligen Vorsitzenden Florian Herrmann und danach das Parlament das Kommunalabgabengesetz geändert? – Das hatte einen Grund: Die Justiz hat gesagt, es gibt einen Vertrauensschutz. Herr Kollege Heisl, Sie haben recht. Es ist keine Frage der Verjährung, weil die Fälligkeit erst mit endgültiger Herstellung eintritt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn zwischen dem Beginn einer Maßnahme und der endgültigen Fertigstellung dieser Maßnahme mehr als 25 Jahre liegen, dann kann man aus Gründen des Vertrauensschutzes nichts mehr verlangen. Die FREIEN WÄHLER haben feststellen müssen, dass die Kommunen, nachdem man die "Strabs" abgeschafft hatte, in hektische Betriebsamkeit verfallen sind, um möglichst alte Straßen noch abzurechnen. Warum? – Weil dieses Gesetz, von dem ich vorher sprach, erst drei Jahre nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Kraft getreten ist, nämlich am 1. April 2021. Dann ging es los. Dann haben die Kommunen plötzlich hektisch die alten Straßen hergestellt. Das hat natürlich für Ärger gesorgt, und deswegen hat die Koalition – wir waren zwischenzeitlich Regierungspartner – das KAG dahin gehend ergänzt, dass die Kommunen nicht mehr verpflichtet waren, in diesen Fällen Erschließungsbeiträge abzurechnen, sondern diese bis auf null reduzieren konnten. Und jetzt? – Jetzt haben wir die "Strabs" abgeschafft, die "Strebs" geregelt, und trotzdem gibt es noch einige kritische Punkte. Diese Fälle müssen wir lösen; aber die Fälle können wir nicht so lösen, wie es die AfD möchte. Ich möchte Ihnen nicht zu nahetreten, aber ein bisschen juristische Beratung wäre durchaus angebracht, wenn man einen Gesetzentwurf einbringt. Ich lese da – deswegen habe ich das Blatt hier mitgenommen – "erkennbar provisorischen technischen Herstellung". Was bitte ist das? Das ist noch nicht einmal ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das ist eine teilweise widersprüchliche Ansammlung von Adjektiven: "erkennbar provisorisch". Was bitte ist "erkennbar provisorisch"? Ja, es gibt Fälle, bei denen die Kommune versucht, eigene Versäumnisse dadurch zu heilen, indem sie sagt: Ach, das war damals ein Provisorium. – Aber ich glaube, ein Blick in das Baugesetzbuch wird hier vielleicht etwas weiterhelfen; denn – und das ist übrigens auch der Grund dafür, warum zu Recht Erschließungsbeiträge erhoben werden – die Erschließung eines Grundstücks ist grundsätzlich Voraussetzung für seine Bebaubarkeit. Das heißt, der Eigentümer des Grundstücks hat einen Gegenwert dadurch, dass es erschlossen wird. Deswegen gibt es schon eine gewisse Vermutung, dass, wenn man eine Straße herstellt und dann das eine oder andere Haus gebaut wird, es eine Erschließungsstraße ist. Das wird man in den Griff bekommen müssen, aber nicht mit einem Gesetz, das mehr Probleme schafft, als es löst. Deswegen ist dieses Gesetz, auch wenn es jetzt noch beraten wird, aber ich blicke schon einmal in die Zukunft, –
