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Josef Heisl

CSU 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! "Und täglich grüßt das Murmeltier" – so oder so ähnlich könnte man dieses Thema umschreiben. Das ist ja nicht das erste Mal auf der Tagesordnung. Beim letzten Mal hat es von der AfD noch geheißen, die Erschließungsbeiträge sollen komplett abgeschafft werden, jetzt heißt es, die Erschließungsbeiträge, die 25 Jahre oder älter sind. Jetzt stellen wir die Frage, was kommen wird, wenn wir das heute im weiteren Verlauf ablehnen. Was kommt denn dann als Nächstes? 15 Jahre? 10 Jahre? Oder wollen wir es dann vielleicht doch beibehalten? Das wird sehr spannend. Aber ich kann Ihnen vonseiten der CSU eines ganz klar sagen: Wir stehen für Fairness und für Gleichbehandlung, (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) egal ob die Erschließung vor 25 Jahren erfolgt ist, ob sie heute erfolgt oder ob sie in der Zukunft erfolgen wird. Das Thema ist schon mehrfach behandelt worden. Wir haben es schon im Innenausschuss gehabt und es auch schon hier im Plenum behandelt, zuletzt im Rahmen einer Petition. Die Argumente sind eigentlich ausgetauscht. Umso mehr bin ich über den heutigen Gesetzentwurf überrascht. Gern möchte ich aber trotzdem noch mal das Thema aufgreifen und rechtlich einordnen. Erschließungsbeiträge dienen der Finanzierung der erstmaligen, endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Eigentümer erhalten einen konkreten und individuellen Vorteil, und zwar die erstmalige bauliche Nutzbarkeit und die erhebliche und dauerhafte Wertsteigerung des Grundstücks. Des Weiteren sei festgehalten, dass die Beitragserhebung gesetzlich geregelt, verhältnismäßig und an einen konkreten Vorteil geknüpft ist. Die Pflicht der Kommunen zur Beitragserhebung sichert Gleichbehandlung, schafft Rechtssicherheit und verhindert Willkür. Der Gesetzentwurf der AfD sieht vor, dass die 25-Jahre-Frist auch dann greifen soll, wenn vor über 25 Jahren lediglich eine erkennbare provisorische Erschließung begonnen wurde. Folge: Es würden keine Erschließungsbeiträge mehr möglich sein, trotz fehlender endgültiger Herstellung. Zusätzlich sollen dann die entgangenen Beiträge durch den Freistaat Bayern ersetzt werden. Wir sollen also einspringen, wenn die Bautätigkeit nach 25 Jahren noch nicht abgeschlossen worden ist. Ich möchte das an einem Beispiel aus der Praxis näherbringen und die Ungerechtigkeit aufzeigen: Wir haben ein Baugebiet, das in drei Bauabschnitten erschlossen wird. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Es kann zum Beispiel sein, dass die Gemeinde sagt: Wir wollen die Bürger entlasten und die Bautätigkeit auseinanderziehen. Es kann sein, dass die Kommune sagt: Wir können uns die Erschließung und vielleicht auch den Erwerb der Grundstücke nicht in einem leisten. Darum muss die Finanzierung aufgeteilt werden. Oder, wie es oft bei großen Baugrundstücken ist, man bekommt nur Teilflächen und kann erst nach und nach erwerben. Jetzt liegt der erste Bauabschnitt 25 Jahre zurück. Für den ersten Bauabschnitt dürften dann keine Erschließungsbeiträge mehr verlangt werden. Die, die dann in Bauabschnitt 2 und 3 gebaut haben, müssen schon Erschließungsbeiträge zahlen. Das Ergebnis: Es bestehen die gleiche Erschließung und der gleiche Vorteil, aber eine unterschiedliche Beitragspflicht. Das soll fair sein? – So etwas ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Gesetzentwurf der AfD bedeutet einen grundlegenden Systembruch im Erschließungsbeitragsrecht. Nach geltendem Recht beginnt die Frist erst mit der erstmaligen technischen Herstellung einer endgültigen Erschließungsanlage. Das ist konsequent und gerecht. Erst dann entsteht der beitragsfähige Vorteil. Der Gesetzentwurf der AfD löst diesen Zusammenhang auf. Es entstünden ein Fristbeginn ohne Beitragspflicht und ein Vorteil ohne Ausgleich. Hinzu kommt die erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Begriff der erkennbar provisorischen technischen Herstellung ist rechtlich unbestimmt. In der Praxis stellen sich dadurch folgende Fragen: Was ist konkret provisorisch? Wann war das der Fall? Nach welchen Maßstäben wird wirklich gehandelt? – Ebenso wurde der Vorwurf einer Ungleichbehandlung geprüft und deutlich zurückgewiesen. Abschließend möchte ich Folgendes festhalten: Erschließungsbeiträge sind gesetzlich geregelt, verhältnismäßig und vor allem gerecht. Das Grundstück gewinnt auch dauerhaft an Wert. Ihr Gesetzentwurf schafft neue Unsicherheiten und verursacht Kosten für den Freistaat Bayern. Deshalb ist der Gesetzentwurf der AfD abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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