bayern.landtag.de ↗

Werner Stieglitz

CSU 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Politische Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie lebt vom offenen Diskurs, von Informationen, von Einordnung und auch vom Streit um die besseren Argumente. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die parteinahen politischen Stiftungen in Bayern; daran gibt es keinen Zweifel. Das stellt auch niemand in diesem Hohen Haus infrage. Als CSU-Abgeordneter kenne ich insbesondere die Hanns-Seidel-Stiftung sehr gut. Aus eigener Erfahrung kenne ich zahlreiche Seminare, Tagungen und auch Kongresse, die dort durchgeführt werden. Dort wird hervorragende Arbeit geleistet. Es wird auch das von Roman Herzog formulierte Anforderungsprofil an politische Bildung in vorbildlicher Weise erfüllt. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass das auch bei anderen parteinahen politischen Stiftungen in Bayern der Fall ist. Deshalb möchte ich zu Beginn ganz ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen herzlich danken. Sie leisten tagtäglich engagierte, verantwortungsvolle und für unsere Demokratie unverzichtbare Arbeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN nimmt für sich in Anspruch, Transparenz, Planungssicherheit und Nachvollziehbarkeit bei der Finanzierung dieser Stiftungen zu schaffen. Wenn man nun genauer hinschaut, muss man feststellen: Diese Ziele werden bereits heute erreicht. Mehr noch: Der Gesetzentwurf würde die bewährte Praxis nicht verbessern, sondern in wesentlichen Punkten sogar verschlechtern. Lassen Sie mich das im Einzelnen ausführen. Ich komme zunächst zur Grundannahme des Gesetzentwurfs. Es wird der Eindruck erweckt, als gäbe es in Bayern keine klaren veröffentlichten Regeln zur Förderung parteinaher politischer Stiftungen und als würden Mittel jedes Jahr hinter verschlossenen Türen neu ausgehandelt. Das ist schlicht nicht zutreffend. Seit 2019 gibt es eine klare, transparente und veröffentlichte Förderrichtlinie des Kultusministeriums. Diese regelt Anspruchsberechtigung, Fördervoraussetzungen, Mittelverteilung, Dauer der Förderung und selbstverständlich auch die Bindung an die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Förderpraxis ist also geregelt, nachvollziehbar und für die Öffentlichkeit einsehbar. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch das Argument der fehlenden Planungssicherheit hält einer Überprüfung nicht stand. Die Gesamtförderung ist seit Jahren mit einem Haushaltsansatz von rund 4,2 Millionen Euro stabil. Das ist keine willkürliche Zickzack-Finanzierung, sondern verlässliche Kontinuität. Der Gesetzentwurf würde hingegen genau diese bewährte Stabilität infrage stellen. Ein erster kritischer Punkt ist die Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen. Nach geltender Förderrichtlinie müssen parteinahe Stiftungen eine nachhaltige, zeitliche und inhaltliche Bindung an Bayern und an die politische Bildungsarbeit nachweisen – in der Regel über fünf Jahre. Das ist sinnvoll; denn politische Bildung braucht Verlässlichkeit, Struktur und auch Erfahrung. Der Gesetzentwurf senkt diese Anforderungen drastisch und verlangt im Wesentlichen nur noch einen Sitz in Bayern. Meine Damen und Herren, das ist zu wenig. Damit würden kurzfristige Konstrukte begünstigt und langfristig gewachsene Bildungsarbeit geschwächt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der zweite Punkt: Es fehlen klare Definitionen. Die bestehende Förderrichtlinie grenzt politische Bildung sauber von anderen Bildungsbereichen ab, etwa von der allgemeinen Erwachsenenbildung oder von der beruflichen Weiterbildung. Der Gesetzentwurf verzichtet vollständig auf eine solche Definition. Das mag auf dem Papier elegant wirken, birgt aber in der Praxis erhebliche Unschärfe und Konfliktpotenzial. Klarheit entsteht so jedenfalls nicht. Der dritte Punkt: Schwankungen bei den Fördersummen werden erhöht. Heute basiert die Mittelverteilung auf den Ergebnissen der letzten vier Landtagswahlen. Das glättet Ausschläge einzelner Wahlen und sorgt für Planungssicherheit. Der Gesetzentwurf will diese Basis auf drei Wahlen reduzieren. Das macht das System anfälliger für kurzfristige politische Stimmungen. Das ist genau das Gegenteil von Stabilität. Der vierte Punkt ist meiner Meinung nach besonders gravierend. Das ist die Reduzierung der langfristigen Planbarkeit. Nach der aktuellen Regelung endet die Förderung erst dann, wenn eine Partei dreimal in Folge nicht mehr in Fraktionsstärke im Landtag vertreten ist. Das trägt der Realität Rechnung, dass Wahlergebnisse auch von temporären Umständen geprägt sein können. Dieser Gesetzentwurf hingegen sieht bereits beim erstmaligen Ausscheiden aus dem Landtag eine drastische Reduzierung auf einen Sockelbetrag in Höhe von 100.000 Euro vor, unabhängig von der bisherigen Fördersumme. Das ist ein erheblicher Einschnitt und ein Rückschritt für nachhaltige Bildungsarbeit. Punkt fünf ist die gesetzliche Festschreibung der Gesamtfördersumme. Die Förderung parteinaher Stiftungen ist wie viele andere Bereiche der Erwachsenenbildung bewusst als freiwillige Leistung ausgestaltet und dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Das ist kein Mangel, sondern Ausdruck parlamentarischer Verantwortung. Eine gesetzliche Fixierung der Summe würde diese Flexibilität unnötig einschränken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Schließlich erfolgt der Vorwurf der Intransparenz. Meine Damen und Herren, Transparenz entsteht nicht allein durch Gesetz. Transparenz entsteht durch klare Regeln, veröffentlichte Kriterien und nachvollziehbare Verfahren. All das gibt es bereits. Der Gesetzentwurf bekämpft ein Problem, das so nicht existiert. Erlauben Sie mir zum Schluss einen kurzen Blick zurück. Bereits im Jahr 2011 wurde ein nahezu wortgleicher Gesetzentwurf eingebracht. In der Ersten Lesung hatte damals mein geschätzter Stimmkreisvorgänger Hans Herold gesprochen. Seinen Schlussworten von damals schließe ich mich ausdrücklich an – ich zitiere: "[Lassen Sie uns die] Argumente in den Ausschüssen in aller Ruhe austauschen. Ich [bin überzeugt], dass wir alle an einer guten, [tragfähigen] und einvernehmlichen Lösung interessiert sind." Aus heutiger Sicht aber gilt: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt keinen Fortschritt dar. Er ist sicherlich gut gemeint, aber nicht gut gemacht. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Werner Stieglitz Protokoll ↗