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Ruth Waldmann

SPD 11.12.2025 Sitzungen 19/67

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! In diesem Dringlichkeitsantrag geht es um einen Gesetzentwurf und eine Verordnung, die im Oktober veröffentlicht wurden und die jetzt, am 17. Dezember, in Berlin im Kabinett beschlossen werden sollen. Man macht das also noch schnell davor. Der Dringlichkeitsantrag folgt auch auf einen Apothekengipfel, der gerade erst am 1. Dezember stattgefunden hat. Also ganz klar: Ihnen geht es darum, auch für diese Klientel vor Weihnachten und vor diesem Beschluss in Berlin noch ein Zeichen zu setzen. Dabei wiederholt dieser Dringlichkeitsantrag aber hauptsächlich Forderungen, die schon im Koalitionsvertrag stehen, die wir miteinander verhandelt haben. Ich will auf ein paar Punkte eingehen, zum Beispiel auf die erweiterte Austauschmöglichkeit von Medikamenten, dass man also Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen leichter in eigener Entscheidung abgeben kann. Zusätzlich soll es auch in Apotheken diagnostische Tests, Blutdruckmessungen usw. geben, Impfungen sollen gemacht werden können, auch verschreibungspflichtige Medikamente sollen bei unkomplizierten Erkrankungen nach Ermessen des Apothekers abgegeben werden können. Die Verhandlungen zwischen den Apotheken und den Kassen über die Vergütung sollen jetzt direkt erfolgen. Es geht um die Wiedereinführung von handelsüblichen Skonti und um höhere Nacht- und Notdienstpauschalen sowie die flexiblen Zuschläge in strukturschwachen Regionen. – Das wollen wir alles; das steht aber bereits alles in diesem Entwurf. Es gibt aber auch ein paar Abweichungen; auf diese will ich jetzt eingehen. Zum einen soll der Apothekerberuf nicht, wie im Koalitionsvertrag oder im Referentenentwurf vorgesehen, zum Heilberuf, sondern – da kommt jetzt eine etwas weiche Formulierung – "im Sinne eines modernen heilberuflichen Profils im Benehmen mit den anderen Gesundheitsberufen weiterentwickelt" werden. Das ist eine Verwässerung. Man hat den Eindruck, es geht Ihnen vor allem darum, dass Sie es sich weder mit den Apothekern noch mit den Ärztinnen und Ärzten verscherzen wollen. Keine Apotheke ohne Apotheker. Das richtet sich explizit gegen eine stärkere Stellung der pharmazeutisch-technischen Assistenten. Darauf komme ich gleich noch. Ein weiterer Punkt ist, dass Sie die Forderung nach einem Versandhandelsverbot, die Sie schon öfter gestellt haben, erneuern. Wir sehen aber ein komplettes kategorisches Verbot kritisch, nämlich wenn es um ältere und chronisch erkrankte Menschen oder um Menschen mit Behinderung geht, die weite Wege haben, aber immer die gleichen Medikamente brauchen. Ein Punkt ist, dass die Leitung einer Apotheke durch weiterqualifizierte pharmazeutisch-technische Assistenten an bis zu 20 Tagen im Jahr ermöglicht werden soll. Das schädigt laut Apothekerverband das Fremdbesitzverbot. Worum geht es denn? – PTAs, die eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung machen, also wirklich gut qualifiziert sind, sollen die akademischen Apotheker für 20 Tage im Jahr vertreten dürfen. Was ist denn in einer kleineren Apotheke, wenn ein Apotheker mal krank ist oder zum Beispiel zum Arzt muss? Ist es uns lieber, dass er einmal vertreten werden kann, statt zumachen zu müssen? Deswegen können wir diesem Verbot so auch nicht zustimmen. Ich glaube, dass unterstellt wird, dass damit künftig Fremdbesitz ermöglicht wird. Noch einmal: Es geht um 20 Tage im Jahr, in denen eine Vertretung erfolgen kann. Das steht auch im Gesetzentwurf nur so drin. Das heißt, dass dadurch nicht ein Fremdbesitz ermöglicht wird. Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der Nullretaxation aus formalen Gründen vor. Das ist in Ordnung. Jetzt geht es aber auch noch einmal ums Geld. Sie gehen über den Referentenentwurf hinaus – das ist ja einer aus Ihrem Ministerium – mit einem Apothekenfixum, das die Apotheker fest pro abgegebener Verpackung bekommen sollen. Das würde zu Mehrkosten in Höhe von circa 1 Milliarde Euro führen. Sie müssen schon dazusagen, wer das bezahlen soll. Sollen das die Beitragszahler über die Krankenkassenbeiträge oder die Steuerzahler zahlen? Für die meisten Menschen macht das keinen Unterschied, weil es für sie mehr oder weniger auf dasselbe hinausläuft. Sie müssen schon sagen: Wo soll diese Milliarde zusätzlich herkommen? Das müssen Sie auch Ihren Wählerinnen und Wählern sagen. Vor einem Jahr haben Sie sich noch hingestellt und wollten noch mehr haben, nämlich eine Erhöhung auf 12 Euro pro abgegebener Packung. Seit das Ministerium in Berlin in Unionshand ist, sind Sie auch da schon runtergegangen. Im Grunde steht das schon im Koalitionsvertrag, nur ist es eben unter den momentanen Bedingungen in diesem Jahr nicht zu finanzieren. Das hat auch Ihre Bundestagsfraktion so gesehen. Ich meine, Sie müssten sich dazu noch klarer positionieren. (Beifall bei der SPD)

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