Sabine Gross
Sehr geehrter Herr Kollege Behringer, es ist hochinteressant, dass Sie mit der Zeit nicht zurande gekommen sind; denn zum Beispiel Niedersachsen oder NRW haben es geschafft und verlängern um fünf Jahre. Dort wird der Mieterschutz zumindest auf Gebäude mit sechs Wohnungen erweitert. Ich frage mich deshalb, warum es die Staatsregierung nicht hingebracht hat, rechtzeitig ein Gutachten zu erstellen.
