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Josef Schmid

CSU 11.12.2025 Sitzungen 19/67

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei unserer Debatte nicht um die Frage, ob es eine Verlängerung der entsprechenden Vorschriften – Gebietsbestimmungsverordnung und Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – oder eben keine Verlängerung gibt. Es geht auch nicht um die Frage des Aufteilungsverbots für Wohnungen, sondern es geht eigentlich um Zahlen. Frau Kollegin Gross, ich kann Ihnen nur sagen, dass die Zahl für die Gebietsbestimmungsverordnung – also die Anwendung des § 250 BauGB – durch ein Gutachten ermittelt wurde. Das Ministerium hat da wirklich umfangreich gearbeitet, um durch ein entsprechendes Fachinstitut herauszufinden: Was ist denn die Gebäudegröße, ab der dann diejenigen, die tatsächlich eine Gefahr darstellen – nämlich die professionellen Aufteiler –, kommen? Bis wohin geht es eigentlich um ganz normale Menschen? Ja, es kommt immer auch auf den Vermieter an, im Übrigen kommt es aber auch auf den Mieter an. Bis wohin geht die Zahl der Wohnungen, mit denen beispielsweise Handwerker – ich kenne da viele – Altersvorsorge betreiben und im Grunde Vorsorge auch für ihre Kinder treffen? – Diese Zahl waren zehn Wohnungen. Die Staatsregierung will eine Verordnung dazu jetzt um ein Jahr verlängern. Das ist auch richtig; denn wenn man nämlich, wie Sie fordern, um fünf Jahre verlängern würde, dann müsste man diesen ganzen Begutachtungsprozess noch einmal neu starten. Das wäre eine riesige Verwaltung. Ich sage Ihnen auch gleich noch einmal, warum das eine Jahr zum Thema Durchführungsverordnung Wohnungsrecht jetzt erst einmal ausreichend ist. Um diese Fragen geht es. Wir tarieren den Schutz des Eigentums, um den es eben auch geht, ganz anders als Sie. Es geht auch um den Schutz derer, die in solche Mehrfamilienhäuser kleinerer Art im Hinblick auf Aufbau ihres Vermögens und letztendlich auch Schutz vor Armut im Alter und Sicherung der Wohnungen für die Familienangehörigen investiert haben. Um das geht es. Damit Sie einmal die Zahlen kennen, weil so getan wird, als sei das der Untergang des Abendlandes: Seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung am 1. Juni 2023 sind bis zum 15. Juli 2025 nach durchgeführten Evaluationen in den fünfzig Gemeinden, um die es da geht und in denen angespannter Wohnungsmarkt besteht, 340 Mietwohnungen betroffen. Das sind jetzt also nicht Zehntausende oder so etwas. In München haben wir ungefähr 800.000 Wohnungen – bloß, dass Sie einmal wissen, worüber wir hier reden. Für 16 Wohngebäude mit circa 310 Wohnungen wurde eine Umwandlungsgenehmigung erteilt. Dann gibt es auch noch die Fälle, mit denen sich die Verwaltung befasst. Deswegen hängt das alles auch wieder ein Stück mit Verwaltungsabbau und Bürokratieabbau zusammen. In 1.097 Fällen wurde ein Negativtestat ausgestellt, also nichts veranlasst. Man muss also einfach einmal wissen, worüber wir hier reden. Damit relativiert sich Ihre vermeintlich große Rede wieder ganz stark. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bei dem zweiten Regelwerk, der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht, geht es darum, dass die Kommunen ermächtigt werden, Milieuschutzsatzungen zu erlassen, sodass dann unabhängig von der Zahl ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen besteht. Jetzt muss man einmal schauen, wo das relevant ist und wo solche Satzungen erlassen wurden. – Ja, natürlich in der Landeshauptstadt München. Das ist sozusagen auch der Hauptanwendungsbereich. Neben München haben nur noch die Städte Erding und Erlangen solche Milieuschutzsatzungen erlassen. Wie war hier die Entwicklung? – Im Jahr 2014 waren rund 193.000 Einwohner in München in 110.000 Wohnungen 17 Milieuschutzsatzungen unterstellt. Aktuell sind es 36 Milieuschutzgebiete; das betrifft 350.000 Einwohner in 203.000 Wohnungen in München. Will heißen: Der Mieterschutz wurde dort, wo vom Stadtrat für notwendig erachtet, ausgedehnt. Der Mieterschutz hinkt also nicht hinterher und hat auch nicht, wie Sie sagen, gelitten. Er wurde über die Milieuschutzsatzungen im Gegenteil letztendlich sogar erweitert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sehr geehrter Herr Staatsminister Bernreiter, deswegen ist es auch richtig, dass wir die Gebietsbestimmungsverordnung jetzt erst einmal um ein Jahr verlängern. Die Kommunen können über die Milieuschutzsatzung, die wir um drei Jahre verlängern, sehen, was sie tatsächlich an notwendigem Mieterschutz – immer, das will ich dazusagen, unter Beachtung des Eigentumsrechts des Vermieters – brauchen. Nach drei Jahren wird man sehen, inwieweit diese und auch andere Maßnahmen greifen; man muss das ja als eingebettet ins Gesamtgeschehen sehen. Ich bedauere übrigens nicht, dass der Wohnungsmarkt auch privat ist. Der Wohnungsmarkt ist in erster Linie ein Markt. In erster Linie brauchen wir die Kraft des Marktes. (Michael Hofmann (CSU): Sehr gut!) Dort, wo der Markt nicht funktioniert, kommt dann die Korrektur. Durch die Verantwortungskoalition auf Bundesebene haben wir jetzt gerade umfangreiche Gesetzesänderungen. Wir haben beispielsweise den Bau-Turbo sowie weitergehende Reformen im Baugesetzbuch. Lieber Florian Herrmann, wir haben auch bei uns in Bayern Verbesserungen, Beschleunigungsmaßnahmen und Entbürokratisierungsmaßnahmen in der Bayerischen Bauordnung. Deswegen machen drei Jahre auch Sinn. Es braucht keine Verlängerung der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht um, wie Sie fordern, fünf Jahre, sondern es reichen drei Jahre. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es geht da schon auch sehr viel ums Detail. Da geht es sehr viel um Feinheiten. Frau Kollegin, ich halte deswegen das, was jetzt geplant und in der Verbandsanhörung ist, für richtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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