Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal guten Morgen! Unser Dringlichkeitsantrag heute ist zeitlich und sachlich dringlich. Es geht darum zu verhindern, dass Mieter ihre Wohnungen verlieren, weil diese in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Zum Hintergrund: Bayern hat 2023 durch Verordnung einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eingeführt in Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation und mit gemeindlichen Milieuschutzsatzungen, allerdings nur bei Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen. Diese Verordnung läuft am 31.12.2025 aus. Die Staatsregierung hat schon einen Verordnungsentwurf an die Verbände weitergeleitet, der aber zu kurz greift. Möglich wäre nach § 250 des Baugesetzbuchs eine Verlängerung um fünf Jahre und eine Ausweitung auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen. Die Staatsregierung will aber nur ein Jahr bzw. drei Jahre verlängern und den Genehmigungsvorbehalt nicht verändern. Die Regelungen sollen wieder nur bei mehr als zehn Wohnungen greifen. Wir fordern die Verlängerung auf fünf Jahre und die Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen. Die Staatsregierung weist in ihrem Verordnungsentwurf selbst darauf hin, dass sich die Situation seit dem Erlass der Verordnung 2023 in den angespannten Mietmärkten nicht geändert hat. Das ist doch Anlass, darüber nachzudenken, ob man nicht künftig die Möglichkeiten des § 250 des Baugesetzbuchs ausnutzt. Die Wohnungsnot ist in Bayern angekommen. Es gibt mindestens 50 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Daran wird sich so bald nichts ändern. Der geförderte Wohnungsbau ist 2025 beinahe zum Erliegen gekommen. Der frei finanzierte Wohnungsbau stagniert seit Jahren. In solchen Zeiten muss man alle Möglichkeiten nutzen, um die vorhandenen Mietwohnungen zu erhalten, wenigstens in den Kommunen mit angespanntem Mietmarkt, um die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu erschweren. Warum? Was passiert ganz oft bei einer Umwandlung? – Es kommt zu einer Modernisierung und Mieterhöhung, oder es kommt zu Eigenbedarfskündigungen. Das hat die Staatsregierung im Prinzip auch erkannt, meint aber immer noch, der Genehmigungsvorbehalt würde genügen, so wie er war, nämlich nur für Häuser mit mehr als zehn Wohnungen. Allerdings haben die meisten Häuser in Bayern drei bis neun Wohnungen. Deshalb ist das Umwandlungsverbot auf diese Häuser auszuweiten. In Bayern gibt es 2.700.000 Mietwohnungen; davon sind nur 834 in Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen. In manchen Gebieten, in manchen Städten gibt es gar keine Mietshäuser mit mehr als zehn Wohnungen. Um einen effektiven Mieterschutz zu gewährleisten, ist es daher richtig, das Umwandlungsverbot auszuweiten und auch den zeitlichen Rahmen auszunutzen. Wie die Staatsregierung in ihrem Verordnungsentwurf selbst feststellt, haben zwei Jahre Umwandlungsverbot nicht ausgereicht. Deshalb ist es völlig kurzsichtig, nun wieder nur um ein bis drei Jahre zu verlängern. Es macht auch einen Heidenbürokratieaufwand, wenn man nachsteuern muss. Dann muss man wieder die Verbände anhören, man hat wieder Zeit verloren, man hat Aufwand betrieben. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Denkt an die Mieter! Es ist Weihnachtszeit. (Beifall bei der SPD)
