Wolfgang Hauber
Ihr Antrag sagt etwas anderes aus: Er spricht nicht nur von solchen Umzügen wie beispielsweise denen eines Trachtenvereins, der vielleicht gerade nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Der Antrag macht hier keinen Unterschied. Darin sind auch Weihnachtsmärkte genannt. Darunter fällt praktisch alles. Das ist falsch. Damit verlagern Sie die Kosten auf jeden einzelnen Bürger. Ich habe vorhin schon gesagt, Sie verlagern die Kosten auch auf Bürger, die vielleicht diese Veranstaltung gar nicht besuchen; die sollen Ihrem Antrag folgend dafür zahlen, dass irgendjemand bei einer Veranstaltung Gewinn erzielt. Es ist dann egal, ob es eine Kirchweih, ein Volksfest oder sonst irgendetwas ist. Das sind Traditionsveranstaltungen, und Sie sprechen von Traditionsveranstaltungen. Das ist aus meiner Sicht nicht richtig. Deswegen ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
