Jürgen Eberwein
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag wurde bereits in zwei Ausschüssen abgelehnt, und zwar mit Recht und auch sehr gut begründet. Der Antrag hat schon in den Ausschüssen für ein bisschen Verwunderung gesorgt. Es erschließt sich mir nicht, warum er jetzt ins Plenum hochgezogen wurde, aber gut. (Anna Rasehorn (SPD): Es könnte ja die Erleuchtung kommen!) Sie beantragen also, dass der Freistaat Bayern ein paar Kommunen in Mittelfranken quasi an die Hand nimmt und für sie die Schwimmbadplanung übernimmt. Stichwort kommunale Selbstverwaltung: Wie verbindlich könnte so etwas rechtlich überhaupt sein? Aber gut. Selbst wenn das verfassungsrechtlich irgendwie gehen würde – was hätte das für einen Sinn? Das ist doch Humbug. Das Ministerium, besser: die Ministerien – es sind mehrere Ministerien beteiligt, zum Beispiel an dem ganzen Schulschwimmen – müssten erst einmal ermitteln bzw. sich berichten lassen, zum Beispiel darüber: Wie viele Schüler sind an den verschiedenen Schulen, die einen Schwimmunterricht bekommen sollen? Welche Trainingszeiten werden dafür benötigt? Welches Personal bei der Lehrerschaft oder extern steht zur Verfügung? Gibt es vor Ort Schwimmvereine oder Sportvereine mit Schwimmabteilungen, die Trainingszeiten brauchen? Gibt es vor Ort DLRG oder Wasserwacht, die Trainingszeiten brauchen? Welcher Bedarf an Wasserflächen ergibt sich daraus? (Harry Scheuenstuhl (SPD): Richtig, genau!) Welche Bäder, welche Wasserflächen sind bereits vorhanden? Wie ist der Sanierungszustand? In welchem Zustand sind die? Wie ist die Anbindung, zum Beispiel an den ÖPNV? Welche Gemeinde wäre überhaupt bereit, ein Bad zu bauen oder zu modernisieren? Und, und, und. Das alles müssten die Ministerien erst mal erheben und ermitteln. Dann würden sie am Runden Tisch wahrscheinlich vor der Karte sitzen und sagen: Da würde sich ein Bad anbieten. Da könnten wir es bauen. – Ist das tatsächlich Ihr Ernst? Das ist doch Unsinn! Wofür brauchen wir da den Freistaat Bayern? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Kommunen vor Ort wissen doch am besten, wie die genannten Voraussetzungen sind, die ich jetzt gerade aufgezählt habe, welche Bedarfe sich daraus ergeben, welche Wünsche es dahin gehend gibt, welche Kommune gegebenenfalls bauen würde usw. Die Kommunen können entsprechende Vereinbarungen treffen, Verträge schließen, Zweckverbände bilden – Sie haben es selber angesprochen –, interkommunale Gesellschaften bilden usw. Noch mal die Frage: Wofür brauchen wir da den Freistaat Bayern? Den braucht es dazu nicht. Das wäre auch das Gegenteil von Entbürokratisierung und Deregulierung. Und dann soll das nur für eine Region in Mittelfranken sein, für eine Modellregion, Pilotregion. Diese Bedarfe bestehen ja in ganz Bayern. Das würde also einen Präzedenzfall schaffen, der aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist. Sie fordern auch wieder Geld: 50 % der Betriebskosten soll der Freistaat übernehmen. Es vergeht ja kaum eine Woche, in der die SPD nicht mehr Geld für dieses und jenes fordert. Das haben wir ja heute wieder in der Debatte zur Regierungserklärung gehört. Sie sagen aber natürlich nicht, wo das Geld herkommen soll (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Anna Rasehorn (SPD): Doch!) oder wo es an anderer Stelle wieder gestrichen werden soll. Das kommt von Ihnen nicht. (Widerspruch des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) In Bayern gibt es über 860 öffentliche Bäder. Da sind natürlich alle Bäder dabei, das ist schon klar. Aber da zeigt sich schon, dass es völlig absurd wäre, dass der Freistaat die Betriebskosten in Höhe von 50 % in ganz Bayern übernehmen könnte. Das ist echt absurd. Das wäre ein Fass ohne Boden. Für Bau und Sanierung von Bädern des Freistaats Bayern gibt es eine Förderung des Freistaats Bayern bislang noch in einem Sonderprogramm, zum Beispiel für Freibäder, aber auch im Rahmen des FAG für schulisch notwendige Wasserflächen. Für interkommunale Projekte, Herr Kollege, gibt es sogar einen Aufschlag im FAG. Da gibt es sogar zusätzliche Förderung. Also: Der Vorschlag ist unsinnig, bürokratisch, ungerecht und nicht mal annähernd finanzierbar. Deswegen empfehle ich wie in den Ausschüssen die Ablehnung des Antrags. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
