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Christian Hierneis

GRÜNE 25.11.2025 Sitzungen 19/64

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir gemeint, Sie machen endlich ein Wassergesetz, super, jetzt geht etwas vorwärts. Auf den zweiten Blick haben wir dann festgestellt: Das war nichts. Auf zwei Problempunkte will ich schnell eingehen. (Zuruf) Erstens: die ungerechte Ausgestaltung des Wassercents. Den Wassercent befürworten wir natürlich, aber nicht so. Die einen müssen zahlen, die anderen nicht. Mitglieder von Wasser- und Bodenverbänden, hat der Minister in einem ganz kleinen Nebensatz erwähnt, können kostenlos Grundwasser entnehmen. Man muss nur Mitglied in einem Wasser- und Bodenverband sein, also eigentlich in einem Bewässerungsverband, und schon zahlt man nichts. Andere wie die Trinkwasserversorger, die Kommunen und damit auch die Verbraucher müssen aber zahlen. Genau diejenigen also, die massiv in den Grundwasserschutz und damit in den Trinkwasserschutz investieren, die Kommunen und die Wasserversorger, müssen zahlen. Die anderen aber müssen weder zahlen, noch müssen sie sich um den Schutz des Wassers kümmern. Das verstößt gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Entweder zahlen alle oder keiner. Wenn Sie behaupten, in Ihrem Gesetz hat die Trinkwasserentnahme Vorrang – das haben Sie in Ihrer Pressemitteilung von vor zwei Tagen gesagt –, stimmt das, und zwar beim Zahlen. Wer Wasser für das lebensnotwendige Trinkwasser entnimmt und den Menschen zur Verfügung stellt, zahlt. Wer in einem Bewässerungsverband seine Flächen mit wie viel Wasser auch immer bewässert, zahlt nicht. Da wird nicht einmal kontrolliert, wie viel Wasser das ist. Zweitens wird nämlich nach wie vor nicht flächendeckend konkret gemessen, wer wo wie viel Wasser entnimmt. Das haben Sie nicht ins Gesetz hineingeschrieben. Das muss ich Ihnen jetzt wahrscheinlich echt erklären; es ist nämlich so: Nur wenn ich weiß, in welchen Mengen, wo und von wem überhaupt Grundwasser entnommen wird, kann ich eine Strategie für den Grundwasserschutz entwickeln. Das sollten Sie eigentlich dringend tun. Dies sehe ich aber in Ihrem Gesetz nicht. Das interessiert Sie offenbar auch nicht. Deshalb muss ich leider feststellen: Unsere großen Probleme, die wir mit unserem Grundwasser haben, werden mit Ihrem Gesetz gar nicht gelöst. Ihr Gesetz schafft Ungerechtigkeiten und neue Probleme, was nicht gerade zielführend ist. Das hätten Sie sich eigentlich alles sparen können. Da sind unsere Vorschläge in unserem Gesetzentwurf tausendmal besser gewesen. Deswegen werden wir im Umweltausschuss einige Änderungsanträge einbringen und Ihren Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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