Thomas W. Holz
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal in der Hand gehabt habe, habe ich nicht gewusst, ob ich zunächst lachen oder weinen soll. Meine Damen und Herren, lachen muss ich vor dem Hintergrund, dass die Begründung des Gesetzentwurfs damit beginnt, dass den Verfassern tatsächlich die "Verwirklichung einer gelebten direkten Demokratie" so sehr am Herzen liegt. Dazu haben wir aus der Ecke schon das eine oder andere gehört. Meine Damen und Herren, weinen muss ich, weil dieser Gesetzentwurf in meinen Augen ein glatter Schlag in das Gesicht von 2.056 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in ganz Bayern ist; (Beifall bei der CSU) denn schnell wird klar, was das eigentliche Ansinnen des Gesetzentwurfs ist, nämlich nicht eine gelebte direkte Demokratie, vielmehr sollen in kommunalen Gremien Instrumente geschaffen werden, um auch dort das Vertrauen in die Stabilität der Demokratie zu erodieren und Unruhe zu schaffen, um daraus dann eigenen parteipolitischen Profit schlagen zu können, und das alles auf dem Rücken der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Da machen wir ganz sicher nicht mit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag wird uns dann auch noch als Instrument gegen Missstände verkauft. Mit meinen über 16 Jahren Erfahrung als Erster Bürgermeister kann ich Ihnen eines sagen: In Wahrheit ist das ein Instrument für parteipolitische Machtspiele. Abwahlverfahren werden dann doch sicher vor allem dafür genutzt, um unliebsame Bürgermeister unter Druck zu setzen, und zwar nicht wegen Fehlverhaltens, sondern weil sie einer bestimmten Partei nicht passen. Das ist kein Mehr an Demokratie, sondern ein Angriff auf den Wählerwillen. Demokratie bedeutet aber: Wahlen sind verbindlich und nicht beliebig korrigierbar. (Lachen bei der AfD) Es liegt auch keine demokratische Lücke vor, wie gerade behauptet wurde. Bayern hat sich im Sinne der Süddeutschen Ratsverfassung bewusst dafür entschieden, die Bürgermeister direkt wählen zu lassen und sie mit einer starken Stellung als Beamte nach dem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz und dem Beamtenstatusgesetz auszustatten. Genau diese Rechtslage schützt vor politischem Machtmissbrauch und sorgt für Kontinuität in der Verwaltung; denn der Erste Bürgermeister ist neben dem Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde. Zudem vertritt er die Gemeinde nach außen. Er ist weiterhin Vorsitzender des Gemeinde- oder des Stadtrates, und er ist natürlich auch noch Chef der Kommunalverwaltung. Diese anspruchsvolle Rolle erfordert natürlich besondere persönliche Qualifikationen wie Führungs- und Integrationskraft, Bürgernähe und Kompromissbereitschaft. Meine Damen und Herren, genau diese Frage, ob jemand die erforderlichen Qualifikationen hierfür mitbringt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger alle sechs Jahre über eine direkte Wahl. Dass die Amtszeit dann auch sechs Jahre dauert, ist wichtig und richtig; denn nur so ist es doch überhaupt möglich, Kontinuität in der Verwaltungsarbeit einer Kommune zu erreichen und auch größere Projekte umzusetzen, die einfach einmal eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Beides kommt dann doch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugute. Bürgermeister stehen an der Spitze der Verwaltung. Sie tragen Verantwortung für Haushaltsplanung, für Infrastruktur und für Sicherheit. Wenn aber jederzeit eine Abwahl droht, entsteht ein Klima der Unsicherheit. Projekte könnten aus Angst vor Stimmungsschwankungen verzögert oder gar nicht umgesetzt werden. Man braucht sicherlich auch kein Prophet zu sein, um zu erahnen, was das Ziel von entsprechenden, rein politisch motivierten Abwahlinitiativen sein wird: natürlich, dem Ansehen der Amtsträger größtmöglich zu schaden. Derartige Kampagnen gegen Amtsinhaber würden aber das Vertrauen in die Stabilität der örtlichen Verwaltungen stark erschüttern. (Zuruf von der AfD) Eines zeigen doch die Erfahrungen aus den bisherigen Bürgerbegehren: Die Verwaltung, aber auch die Politik ist in der Gemeinde dann über Monate hinweg faktisch gelähmt, weil sich alles nur noch um dieses eine Thema dreht. Allgemein, aber gerade auch mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen in vier Monaten, am 8. März 2026, ist dieser Gesetzentwurf auch ein völlig falsches Signal. Es wird sowieso immer schwieriger, geeignete Personen für das Amt des Bürgermeisters zu finden. Da spielen die im Vergleich zur freien Wirtschaft nicht gerade attraktiven Verdienstmöglichkeiten oder das fehlende Rückkehrrecht in den alten Job sicherlich eine gewisse Rolle; aber die angestrebte Schwächung der Rechtsstellung des Bürgermeisters würde sich zudem noch sehr negativ auf die Bereitschaft vieler auswirken, sich überhaupt noch für dieses – und das sage ich auch mit voller Überzeugung – so besondere und besonders schöne Amt zu bewerben. Gerade in der jetzigen Zeit sehen wir uns Schlagzeilen aus Dingolfing ausgesetzt, wo sich der amtierende Bürgermeister wegen fortgesetzter Drohungen gezwungen sieht, sein Amt niederzulegen. Auch bei anderen Rathauschefs gehen die Dienstfahrzeuge in Flammen auf. 2024 wurden 170 Fälle registriert, bei denen kommunale Amts- und Mandatsträger Ziel von Drohungen, Beleidigungen, Erpressung und Gewalt wurden. Ich sage es also noch einmal: In dieser Zeit ist der Gesetzentwurf nicht nur ein falsches, sondern in meinen Augen auch ein absolut fatales Zeichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Zunahme von Hass, Hetze und persönlichen Angriffen macht das Amt eh schon nicht sonderlich beliebt. Aber es wird sicherlich noch viel unattraktiver, wenn zusätzlich die ständige Drohung einer Abwahl eingeführt wird. Gerade wir hier im Landtag sollten die Stellung der kommunalpolitisch Engagierten nicht schwächen und ihnen nicht durch die Möglichkeit von Abwahlverfahren in den Rücken fallen, sondern wir sollten hinter ihnen stehen und ihnen den Rücken stärken. Das ist auch weiterhin zwingend notwendig; denn wir brauchen für unsere Kommunen auch künftig kluge und engagierte Köpfe, die Verantwortung vor Ort übernehmen. Ich möchte noch kurz einen Punkt zum Verfahren ansprechen. Der Entwurf sieht ein Beteiligungsquorum von 35 % und eine Zweidrittelmehrheit vor. Das bedeutet, dass lediglich 23 % der Stimmberechtigten ausreichen würden, einen Bürgermeister abzuwählen, weniger als ein Viertel der Stimmberechtigten – in meinen Augen ein absoluter Witz, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) vor allem, wenn man dann bedenkt, dass bei einer Kommunalwahl die absolute Mehrheit notwendig ist, um überhaupt gewählt zu werden. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 60 %, die wir im Schnitt haben, sind das immerhin 30 % der Stimmberechtigten, die man dann braucht. Abschließend sei vielleicht doch noch erwähnt, dass die Abwahlmöglichkeit überhaupt nicht notwendig ist. Zum einen gibt es in ganz Bayern nur sehr vereinzelt Fälle, bei denen es bei Ersten Bürgermeistern zu einer einschlägigen Verurteilung in einem Strafverfahren oder zu einer disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Amt überhaupt gekommen ist. Zum anderen besteht auch gemäß der originären Aufgabe umfassende Kontrolle durch das Kollegialorgan Gemeinderat. Auch in der Öffentlichkeit wird die Arbeit des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin sehr genau beobachtet und damit kontrolliert. Weiterhin gibt es dann immer noch die Rechts- bzw. die Kommunalaufsicht im Landratsamt, die einschreiten kann oder in bestimmten Fällen sogar einschreiten muss. So kann die Amtszeit eines Bürgermeisters natürlich vor Ablauf der Regeldauer von sechs Jahren beendet werden, aber eben halt nur unter gesetzlich klar definierten Vorgaben, nicht wegen irgendwelcher politisch geschürter Stimmungslagen. Zusammenfassend noch mal: Nicht die Beschneidung der Stellung der Bürgermeister ist angesagt, sondern eher das Gegenteil, eine noch stärkere Rolle und eine noch stärkere Unterstützung. Sonst habe ich die große, ernsthafte Sorge, dass wir bald niemanden mehr finden, der diesen eigentlich so schönen Job machen mag. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
