bayern.landtag.de ↗

Jörg Baumann

AfD 25.11.2025 Sitzungen 19/64

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ermöglicht, dass Bürgermeister in Bayern in Zukunft abgewählt werden können. Den meisten Bürgern in Bayern dürfte gar nicht bekannt sein, dass sie während der Legislaturperiode keine demokratische Möglichkeit haben, dies zu tun. Egal was schiefgeht, ob das Vertrauen zerbrochen ist oder es massive Skandale gibt, beim Bürgermeister gilt: Gewählt ist gewählt. Das wollen wir ändern. Unser Freistaat Bayern, der sich Volksbegehren und Volksentscheide auf die Fahnen geschrieben hat, hat eine große direktdemokratische Lücke: Bürgermeister, die ihren Städten schaden, müssen wieder abgewählt werden können. Ich zitiere Artikel 18 Absatz 3 unserer Bayerischen Verfassung: Der Landtag "kann auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch Volksentscheid abberufen werden." Die Bürger können den Landtag abwählen, aber nicht den eigenen Bürgermeister. Auch wir als Landtag selbst können die Staatsregierung jederzeit wieder abwählen. Das nennt sich Demokratie. Wer versagt, kann abgewählt werden. Jeder Arbeitnehmer kann auch gekündigt werden; aber ein Bürgermeister – der erste Arbeitnehmer der Gemeinde –, der einmal gewählt ist, soll nicht kündbar sechs Jahre an der Spitze der Gemeinde verbringen, egal was passiert. Das ist undemokratisch und unlogisch. (Beifall bei der AfD) Bayern muss Vorreiter bei der Verwirklichung einer gelebten direkten Demokratie sein. Dazu gehört, dass die Wähler die Möglichkeit haben müssen, einen gewählten Bürgermeister bei gravierenden Missständen aus dem Amt zu entfernen. Der aktuelle Stand ist klar: Die Amtsdauer eines Bürgermeisters kann vor Ablauf der Regeldauer nur unter spezifischen Bedingungen beendet werden. Dazu zählen nachgewiesene Dienstunfähigkeit, disziplinarische Entfernung aus dem Dienst oder Verlust von Beamtenrechten. Artikel 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung lässt den Bürgermeister selbst dann im Amt, wenn er verhindert ist oder sich weigert, seine Aufgaben wahrzunehmen. Das kann eigentlich nicht unser Ernst sein. Bisher schließt Artikel 18a Absatz 3 Nummer 4 der Gemeindeordnung Bürgerentscheide über die Rechtsstellung von Bürgermeistern aus. Das führt dazu, dass ein Bürgermeister trotz erheblicher Unzufriedenheit, trotz Skandalen im Amt bleibt, und auch das kann nicht unser Ernst sein. Bis auf Baden-Württemberg und Bayern haben alle Flächenländer Abwahlmöglichkeiten für ihre Bürgermeister, und diese wurden auch schon genutzt. Den Bürgern muss ermöglicht werden, ein Abwahlverfahren durch ein Bürgerbegehren einzuleiten. Erreicht das Bürgerbegehren die erforderliche Unterschriftenzahl gemäß Artikel 18a der Gemeindeordnung, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Nach unserem Gesetz müssen mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen für die Abwahl stimmen, und liegt eine Wahlbeteiligung von mindestens 35 % der Stimmberechtigten vor, dann ist der Bürgermeister abgewählt. Anschließend wird eine Neuwahl angesetzt, ein Bürgerentscheid über eine Abwahl ist nur zweimal je Wahlperiode möglich, um einen Missbrauch zu verhindern. Wir haben versucht, alle Eventualitäten mitzudenken. Wir möchten die Demokratie in Bayern weiterentwickeln. Wir laden alle Fraktionen ein, konstruktiv mitzuarbeiten und diesen Entwurf nicht pauschal abzulehnen. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Jörg Baumann Protokoll ↗