Alexander Dietrich
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arnold, im Ziel dieses Gesetzentwurfs sind wir uns völlig einig. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst und auch im juristischen Vorbereitungsdienst überhaupt nichts zu suchen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Ich möchte an dieser Stelle – der verhaltene Applaus weist darauf hin, dass ein bisschen Ermüdung eingetreten ist – aber betonen, dass wir in Bayern eine bislang ausreichende Rechtsgrundlage haben, um Verfassungsfeinden den Zugang zum Referendariat verweigern zu können oder, wenn die Problematik während des Referendariats festgestellt wird, sie aus dem Vorbereitungsdienst entfernen zu können. Wir hatten einen solchen Fall in Bayern. Es handelt sich um ein Mitglied der politischen Partei "Der III. Weg", dem der Zugang verweigert worden ist. Der Betroffene hat sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht und auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeklagt. Alle Gerichte haben bestätigt, dass er zu Recht nicht zum Referendariat zugelassen worden war. (Beifall bei der CSU) Ich möchte aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zitieren, in der es etwa heißt: Durch den in Artikel 2 des Gesetzes über den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgten Verweis auf das allgemeine Beamtenrecht hat der Landesgesetzgeber eine ausreichende parlamentarische Leitentscheidung auch zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst getroffen. – So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2024. Aber ich gebe Ihnen recht: Man kann das natürlich in Gesetzesform gießen, Stichwort Wesentlichkeitstheorie. Deswegen würden wir uns auch grundsätzlich nicht verschließen, das künftig gesetzlich zu regeln. Lieber Kollege Arnold, der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch ein bisschen zu weit. Sie haben die Wesentlichkeitstheorie angesprochen. Man kann manche Dinge durchaus in ein Gesetz aufnehmen; aber in Ihrem Gesetzentwurf stehen viele Punkte, die nicht unbedingt ins Gesetz aufgenommen werden müssen. In Ihrem Gesetzentwurf stehen Dinge drin wie etwa die dreimonatige Bewerbungsfrist oder wie der Antrag elektronisch gestaltet werden soll usw. Also das sind Dinge, die man nicht gesetzlich regeln sollte. (Alfred Grob (CSU): Stichwort Überregulierung!) Die bisherige Regelungssystematik sollten wir beibehalten: Wir sollten wirklich nur die Grundsätze des juristischen Vorbereitungsdienstes gesetzlich regeln. Aber die konkrete Ausgestaltung, welche Prüfungsgebiete es gibt, wie lange das Referendariat dauert etc., soll das Landesjustizprüfungsamt bzw. das Justizministerium im Verordnungswege machen. Die JAPO gibt es seit vielen Jahrzehnten. Sie hat sich bewährt. An dieser Regelungssystematik möchten wir festhalten. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, obwohl wir das Ziel mittragen, dass man das künftig einmal gesetzlich regelt. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD))
