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Ulrike Scharf

13.11.2025 Sitzungen 19/63

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Arnold, in einer Sache muss ich Sie korrigieren: Es ist nicht richtig, dass wir in unseren Maßregelvollzugsanstalten einen Personalmangel hätten. Das stimmt so nicht. Ich kann Ihnen auch sagen, weil wir gerade im Lichte des Haushaltes stehen, dass wir jedes Jahr über 400 Millionen Euro in den Maßregelvollzug geben, zusätzlich noch 43 Millionen Euro für die baulichen Maßnahmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sicherheit hat bei uns in Bayern oberste Priorität. In Bayern handeln wir, und zwar konsequent und unmissverständlich. Ich möchte kurz auf August 2024, auf Mainkofen und Straubing zurückblicken, zwei Orte und zwei Vorfälle. Im einen Fall missbraucht ein psychisch kranker Straftäter die Lockerungsmaßnahme und entkommt. Im anderen Fall nehmen vier psychisch kranke Straftäter eine Geisel im Maßregelvollzug und kommen frei. Für mich war sofort klar: Das muss Konsequenzen haben. Bayern kennt klare Regeln. Die Bezirke tragen die Verantwortung beim Maßregelvollzug und agieren hier mit größter Verantwortung und höchster Kompetenz. Wir wissen aber auch alle, dass es 100 % Sicherheit nicht geben wird. Dennoch ist klar: Der Schutz der Bevölkerung steht immer an erster Stelle. Wir haben sofort in allen 14 bayerischen Einrichtungen reagiert. Die Abläufe wurden gestrafft, Sicherheitsstandards wurden verschärft, und Lockerungsmaßnahmen wurden intensiv überprüft. Das war aber nur der erste Schritt; wir gehen weiter. Wir setzen bayernweit weitere verbindliche Sicherheitsstandards. Die Mindeststandards für Lockerungen, also wer wann wie Ausgang hat, werden von der Fachaufsicht überwacht. Die Arbeitsgruppe Sicherheit, die es schon längere Zeit gibt, ist jetzt dauerhaft etabliert. Es gibt das Sicherheitsrahmenkonzept für alle Kliniken, Alarmketten, Pflichtschulungen und Sicherheitsübungen, verbindlich für alle. Ich darf an der Stelle meinen herzlichen Dank an das Innenministerium und an die Bayerische Polizei richten. Die Kooperation mit den Sicherheitsbehörden ist enger denn je. Wir liefern klare Handlungsempfehlungen bei Vorführungsterminen. Außerdem gibt es Übungen zu Geiselnahmen in allen Einrichtungen mit Polizei und SEK. Die Träger werden mit Schulungen, mit Austausch und mit Qualifizierung unterstützt. Wir ziehen alle an einem Strang. Wie ich es vorhin erwähnt habe: Es gibt über 43 Millionen Euro jährlich für sichere, moderne Einrichtungen, und das sofort und ohne Umwege. Jetzt ändern wir das Gesetz. Unser Ziel ist klar: die Sicherheit zu erhöhen, Verfahren zu beschleunigen und klare Kante gegen jede Gefährdung zu zeigen. Bayern handelt hier konsequent und verantwortungsvoll. Das ist unsere Pflicht. Das ist unser Anspruch und unser Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger. Erstens. Die Sicherheit steht über allem, ich wiederhole das gerne. Lockerungen gibt es nur, wenn wir sicher sind, nur wenn jede Gefahr ausgeschlossen werden kann. Sicherheit hat oberste Priorität. Zweitens. Therapie ist Pflicht. Der Maßregelvollzug ist kein Schonraum für Verweigerung. Er ist kein Ort für Ausreden. Er ist ein Ort für die Behandlung derjenigen, die Verantwortung übernehmen. Wer Therapie verweigert, hat keinen Platz im Maßregelvollzug. Wer sich entzieht, muss zurück in den Strafvollzug, und zwar sofort. Es darf keine Ausreden und auch keine Schlupflöcher geben. Wir schützen die Therapie, indem wir sie ernst nehmen, und wir schützen die Bevölkerung, indem wir Grenzen ziehen. Der Maßregelvollzug darf kein bequemer Ausweg sein. Wer Hilfe ablehnt, muss gehen. So einfach ist das. Ich sage aber auch ganz bewusst, weil es mir sehr wichtig ist: Die Resozialisierung bleibt unser Ziel. Durch Therapie entsteht nämlich die größte Sicherheit. Damit zu § 64 im Strafgesetzbuch, der die suchtkranken Straftäter betrifft. Bayern war hier Vorreiter. Wir haben im Bund durchgesetzt, was sehr überfällig war, nämlich verschärfte Voraussetzungen für die Unterbringung in Entziehungsanstalten. Man könnte auch sagen: So leicht erschleicht sich keiner mehr den Maßregelvollzug. Es gibt klarere Regeln, es gibt höhere Hürden und mehr Sicherheit. Das war ein Wendepunkt und ein Erfolg für Bayern. Ein herzlicher Dank gilt an der Stelle unserem Staatsminister Georg Eisenreich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Noch einmal ganz konkret: Der Missbrauch des Maßregelvollzugs gehört der Vergangenheit an. Der Halbstrafenrabatt ist abgeschafft. Therapie gibt es nur, wenn Therapie wirklich stattfindet. Maßregelvollzug gibt es nur, wenn echte Aussicht auf Erfolg besteht. Die Straubinger Straftäter mit der Geiselnahme, die ich vorhin erwähnt habe, sind heute nicht mehr im Maßregelvollzug; sie sind gefasst und sofort in den Justizvollzug überstellt worden. § 64 des Strafgesetzbuches ist also ein Ergebnis, das uns mit den Änderungen recht gibt, die wir aus Bayern angestoßen haben. Wir haben weniger Patienten, wir haben den Fokus auf diejenigen, die Therapie wirklich brauchen, eine Entlastung der Kliniken, aber am wichtigsten ist mehr Sicherheit für alle. Dafür haben wir aus Bayern heraus gesorgt. Unser Prinzip ist klar: Therapie ja, aber Taktik nein. Ein klarer Kurs nicht gegen die Menschen im Maßregelvollzug, sondern für die Sicherheit aller. Damit bin ich beim aktuellen Fall in Bayreuth. Wir müssen ehrlich sagen: Lockerungsmissbrauch kommt trotz aller Vorsicht vor. Dennoch gilt: Der Maßregelvollzug funktioniert. Er ist verfassungsrechtlich geboten, er richtet sich an psychisch Kranke und suchtkranke Straftäter. Der Maßregelvollzug ist eine Behandlung und keine Strafe. Die Zahlen sprechen ganz klar für sich – wir haben es auch schon vom Kollegen Heisl gehört: Die Rückfallquote ist niedrig, sehr viel niedriger als im Strafvollzug. Die Therapie wirkt. All jene, die das möglich machen – Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie Pflegekräfte –, leisten Tag für Tag wirklich wertvolle und hochkompetente Arbeit. Sie heilen, sie schützen. Dafür meinen größten Respekt und vor allem meinen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lockerungen sind notwendig. Lockerungen sind Teil der Therapie; denn Ziel ist die Rückkehr ins Leben. Lockerungen sind auch rechtlich zwingend geboten. Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf; notfalls können Sie diesen Anspruch auch einklagen. Der Maßregelvollzug bleibt ein Balanceakt zwischen Patientenrechten und Sicherheit für alle. Unser Gesetzentwurf sendet ein ganz klares Signal: Lockerungen nur, wenn sie sicher sind, und zwar fachlich fundiert, wissenschaftlich geprüft, interdisziplinär bewertet. Sicherheit entsteht durch Sorgfalt der Verantwortlichen in den Bezirkskliniken. Wir stehen für sorgfältige Entscheidungen und für Sicherheit durch Verantwortung ein. Unser Gesetz sagt klar: Sicherheit zuerst. Wir sind auch transparent. 2025 gab es bisher 108 Fälle von Lockerungsmissbrauch. Dazu zählt im Übrigen auch eine verspätete Rückkehr vom Ausgang. In neun Fällen kam es zu einer Straftat: Es gab sieben Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Körperverletzung und einen Fall des Erschleichens von Leistungen. Das ist bei Zigtausenden Ausgängen – ich glaube, Sie geben mir recht – eine Relation, die wir so darlegen können. Es ist aber auch klar, ich sage es noch mal 100 % Sicherheit wird es nicht geben. Auch bei größter Sorgfalt kann es Einzelfälle von Lockerungsmissbrauch geben wie zuletzt in Bayreuth. Doch die Zahlen sprechen für sich: Der Lockerungsmissbrauch bleibt eine Ausnahme. Rückfälle sind selten, Gewalttaten extrem selten. Das Fazit ist für mich klar: Der Maßregelvollzug funktioniert. Wir stehen hinter unseren Kliniken, und wir stehen hinter den Menschen in den Bezirkskliniken, die Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten für Sicherheit, Verantwortung und Menschlichkeit in Bayern. Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und soziale Verantwortung auf der anderen Seite gehören zusammen. Deshalb passen wir im Omnibusverfahren weitere Gesetze an, und zwar klar und konkret: Erstens. Wir stärken den Heilpädagogikberuf. Wie schon jetzt an Fachakademien bekommen künftig auch Abschlüsse an Hochschulen die staatliche Anerkennung für mehr Fachkräfte, für mehr Perspektiven. Zweitens. Wir stärken die Betreuungsvereine. Wir lassen Vereine aus anderen Bundesländern zu, wenn sie überwiegend für uns in Bayern arbeiten. Das sorgt für eine flächendeckende Versorgung, und zwar stark und verlässlich und vor allem auch bayernweit. Drittens. Wir stärken den inklusiven Arbeitsmarkt, die Einkommensgrenze für Lohnkostenzuschuss fällt. Damit schaffen wir mehr Spielraum für echte Teilhabe durch Arbeit. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen aus der CSU-Fraktion und dem Koalitionspartner. Die Änderungen bei der Kostenerstattung schaffen Klarheit und Handlungsfähigkeit. Wir unterstützen diesen Antrag. Mein Dank geht auch an alle Fachverbände. Ihre Impulse waren unglaublich wertvoll. Das Feedback ist auch sehr positiv. Dieses Gesetzespaket sendet ein klares Signal aus: Wir erhöhen die Sicherheit, wir fördern Teilhabe, und wir bauen Bürokratie ab. Deshalb bitte ich herzlich um die Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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