Rene Dierkes
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem zur Beratung stehenden Gesetzentwurf präsentiert uns die Staatsregierung eine bunte Mischung aus Gesetzesänderungen, die eine innere Systematik nicht erkennen lässt. Auf der einen Seite geht es hier nämlich um Änderungen der Regelung zum Maßregelvollzug, der die Unterbringung suchtkranker oder psychisch kranker Straftäter betrifft. Auf der anderen Seite möchte man etwa das Anerkennungsverfahren für Betreuungsvereine praxistauglicher gestalten und den Beruf "Heilpädagogik" aufwerten. Einzeln betrachtet handelt es sich um sinnvolle Änderungen. Allerdings ist bei der praktischen Umsetzung aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit Vorsicht geboten. Beginnen wir im Einzelnen mit dem Maßregelvollzug: Die Staatsregierung will nun gesetzlich festschreiben, dass das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit bei der Prognose über Vollzugslockerungen besonderer Berücksichtigung bedarf. Dass dies bis heute nicht ausdrücklich geregelt ist, ist ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Wer gefährliche Straftäter, bei denen zugleich ein Hang zu einem Suchtmittel oder eine psychische Krankheit vorliegt, in geschlossenen Einrichtungen unterbringt, tut das vorrangig nicht aus Fürsorge für den Täter, sondern aus Gründen des Schutzes der Allgemeinheit. Die CSU-Fraktion begründet den Änderungsbedarf – im Ausschuss und auch heute – unter anderem mit einem Vorfall im Jahr 2024. Hier ist es in einer Einrichtung in Mainkofen zu einem Lockerungsmissbrauch sowie zu einer Geiselnahme gekommen. Natürlich ist es verständlich, dass man nun reagiert. Aber erst ein Jahr später und zufällig vor den Wahlen? – Besser spät als nie, wie man so schön zu sagen pflegt. Wer sich die Entwicklung der Belegungsstatistik in den Maßregelvollzugseinrichtungen genauer ansieht, erkennt einen besorgniserregenden Trend: Der Anteil nicht deutscher Straftäter hat sich binnen weniger Jahre auf über ein Viertel gesteigert. Es handelt sich dabei nicht um eine zufällige Verschiebung, sondern um die unmittelbare Folge einer jahrzehntelang verfehlten Einwanderungspolitik, die auch in den geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen ihre Spuren hinterlässt. Dass die Staatsregierung diesen Umstand regelmäßig verschweigt, ist bezeichnend. Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Änderungen im Betreuungsrecht. Künftig sollen Betreuungsvereine auch dann im Freistaat tätig werden dürfen, wenn sie zwar nicht ihren Sitz, aber ihren überwiegenden Tätigkeitsbereich in Bayern haben. Die Begründung dafür klingt pragmatisch. Die rechtliche Betreuung von Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, ist allerdings kein gewöhnlicher Dienstleistungsakt. Es geht hier um elementare Eingriffe in das Privatleben, die Würde und das Vermögen von Bürgern, die sich nicht selbst artikulieren können. Die geplante Regelung, dass diese Betreuung künftig von Organisationen oder gar zwielichtigen NGOs übernommen wird, die außerhalb des Landes ohne echte regionale Verankerung operieren, untergräbt die staatliche Aufsicht. Gerade in diesem Bereich sind Nähe, Kontrolle und Verantwortungsgefühl erforderlich. Der Rückzug des bayerischen Staates aus dieser Verantwortung zugunsten einer formalen Liberalisierung öffnet die Türen für Strukturen, die weder demokratisch noch sozialstaatlich kontrollierbar sind. Der Staatsregierung sei hier deshalb als Anregung mitzugeben, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen des Vollzugs dieses Gesetzes sichergestellt wird, dass kein Missbrauch erfolgt und die entsprechenden Vereine ihren überwiegenden Tätigkeitsbereich tatsächlich und nicht nur auf dem Papier in Bayern haben. Auch die geplante staatliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs "Heilpädagogik" ist ein Schritt, der auf den ersten Blick nach Aufwertung klingt, in Wahrheit aber zugleich eine gefährliche Entwicklung beschleunigen könnte. Es ist keineswegs so, dass jeder akademische Abschluss per se Qualität garantiert. Wir erleben im Gegenteil seit Jahren eine Erosion der Standards im gesamten Hochschulbereich. Bachelorstudiengänge werden inflationär geschaffen. Wer sich heilpädagogische Studiengänge ansieht, erkennt eine zunehmende ideologische Überfrachtung. Klassische heilpädagogische Inhalte treten hinter ideologisch aufgeladenen Begriffen wie "Diversität", "Genderkompetenz" und "Inklusion" in ihren extremen Formen zurück. Aus einer praktischen und am Menschenbild orientierten Hilfeleistung droht ein akademischer Überbau zu werden, der nicht mehr der Bedürftigkeit des Einzelnen, sondern einem theoretischen Menschenbild verpflichtet ist, das mit der Lebenswirklichkeit nicht mehr viel zu tun hat. (Beifall bei der AfD) Die staatliche Anerkennung solcher Studiengänge darf nicht zu einem Qualitätssiegel ohne Substanz verkommen. Sie muss mit verbindlichen Prüfungsinhalten, staatlicher Aufsicht und klarer fachlicher Orientierung einhergehen. Hierauf ist bei der Umsetzung des Gesetzes dann besonders Acht zu geben. Wir stimmen dem Gesetzentwurf sowie dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag unter der Prämisse zu, dass die genannten Punkte in der Praxis sorgfältig umgesetzt werden. (Beifall bei der AfD)
