Josef Heisl
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn psychisch kranke Menschen straffällig werden, dann stehen wir als Gesellschaft in einer doppelten Verantwortung: Wir müssen die Bevölkerung vor weiteren Straftaten schützen, und wir müssen zugleich den Erkrankten eine Chance auf Behandlung und Heilung geben. Zwischen diesen beiden Polen, Sicherheit und Resozialisierung, bewegt sich der Maßregelvollzug. Genau in diesem Spannungsfeld setzen wir heute mit der Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes an. Der Anlass für diese Gesetzesänderung sind mehrere gravierende Sicherheitsvorfälle im Jahr 2024. Wir erinnern uns: Im Bezirksklinikum Mainkofen kam es zu einem Lockerungsmissbrauch, als sich ein Patient während eines begleiteten Kinobesuchs entfernte. Er konnte zwar bald darauf gefasst werden; aber der Vorfall hat uns wachgerüttelt und auch für personelle Konsequenzen gesorgt. Nur eine Woche später ereignete sich im Bezirkskrankenhaus Straubing eine Geiselnahme mit anschließender Flucht von vier Patienten. Diese Ereignisse haben uns alle betroffen gemacht. Sie haben gezeigt, dass wir handeln müssen. Sie haben zu einer intensiven und transparenten Aufarbeitung geführt. Als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats in Mainkofen war ich von Anfang an in diese Aufarbeitung eingebunden, wie auch der Kollege Martin Behringer. Ich sage ganz klar: Solche Vorfälle sind vermeidbar. Solche Vorfälle dürfen nicht passieren. Sie dürfen sich auch nicht wiederholen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deshalb steht heute unser Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes auf der Tagesordnung. Bevor ich konkrete Änderungen erörtere und aufzeige, möchte ich betonen: Der Maßregelvollzug ist kein Strafvollzug. Er dient der Behandlung und Resozialisierung psychisch kranker und suchtkranker Menschen. Die Menschen, die dort untergebracht sind, haben ihre Taten nicht aus böser Gesinnung heraus begangen, sondern aufgrund ihrer Erkrankung. Das heißt, Maßregelvollzug ist keine Strafe, sondern eine fachgerechte Therapie, die von hoch qualifiziertem Personal verschiedenster Berufsgruppen – Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Pflegekräften – getragen wird. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen leisten hervorragende Arbeit, und zwar Tag für Tag unter schwierigen Bedingungen und mit großem Verantwortungsbewusstsein. Ihnen gebühren unser herzlicher Dank und unsere volle Unterstützung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen: Menschen, die nach einer erfolgreichen Therapie aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, werden nur sehr selten rückfällig. Gewalttaten nach einer Entlassung sind wirklich die absolute Ausnahme. Der Maßregelvollzug in Bayern ist ein Erfolgsmodell – ein Modell, das Therapie, Sicherheit und gesellschaftliche Verantwortung miteinander verbindet. Ein Teil dieses Erfolges ist es aber auch, dass Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Lockerungen erhalten. Diese Lockerungen sind therapeutisch notwendig, um zu sehen, wie jemand in der Außenwelt wieder zurechtkommt. Sie sind aber nicht nur therapeutisch, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Die Patienten im Maßregelvollzug haben einen Anspruch auf Lockerungen, den sie im Zweifel sogar einklagen können. Damit bewegen wir uns stets wie bei einem Drahtseilakt – auf der einen Seite das Recht des Einzelnen auf Therapie, auf der anderen Seite der Schutz der Allgemeinheit, der für uns oberste Priorität hat. Mit der Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes wollen wir diese Balance rechtlich klarer fassen. Konkret bedeutet das: Die Gewährung von Vollzugslockerungen wird künftig stärker am Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet. In Artikel 16 Absatz 1 wird ausdrücklich ergänzt, dass bei Prognoseentscheidungen das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit zu betonen ist. Außerdem werden Verfahrensabläufe beschleunigt. In Artikel 35 Absatz 1 wird festgelegt, dass die Maßregelvollzugseinrichtungen künftig verpflichtet sind, die Erledigung der Unterbringung unverzüglich anzuregen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa bei fehlender Therapieprognose. Genau das sind doch die Fälle: Abbrecher von Therapien, die den Therapiewilligen die Motivation zur Therapie nehmen wollen. Darum müssen diese Abbrecher schnellstens aus den Einrichtungen heraus und in den Strafvollzug überführt werden. Gleichzeitig senden wir mit diesem Gesetz auch ein klares Signal an die Verantwortlichen in den Einrichtungen. Lockerungsentscheidungen sind hoch komplexe fachliche Abwägungen. Nur wenn Entscheidungen fachlich richtig und sorgfältig begründet sind, können wir die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten und zugleich unseren therapeutischen Auftrag erfüllen. Wenn wir die Zahl der täglichen gewährten Lockerungen mit der Zahl der Missbräuche vergleichen, sehen wir eines ganz deutlich: Diese Fälle bewegen sich schon heute im Promillebereich. Wir werden den Maßregelvollzug noch sicherer machen. Unser System funktioniert. Der Maßregelvollzug in Bayern ist sicher, verantwortungsvoll und erfolgreich. Er verdient Vertrauen und nicht Misstrauen. Mit der heutigen Gesetzesänderung schaffen wir also kein Misstrauensvotum gegenüber den Fachleuten in den Einrichtungen – ganz im Gegenteil: Wir geben einen klaren rechtlichen Rahmen, der ihre Arbeit stärkt, Verantwortung klarer zuordnet und die Sicherheit der Bevölkerung und des Personals weiter verbessert. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, trotzdem wird es absolute Sicherheit nie geben. Unser Gesetzentwurf trägt aber dazu bei, das System "Maßregelvollzug" weiterzuentwickeln. Er sorgt für mehr Sicherheit, Klarheit und Vertrauen in die Einrichtungen, die Beschäftigten und ins gesamte System. Insbesondere unsere Beschäftigten haben genau dieses Vertrauen mehr als verdient. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Maßregelvollzug ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er schützt uns alle durch Therapie, durch professionelle Arbeit und vor allem auch durch Menschlichkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
