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Martin Stümpfig

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Das Wind-an-Land-Gesetz und das Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt es seit drei Jahren. Die allermeisten Bundesländer haben es geschafft, die Fristen zu verkürzen und zu sagen, wir wollen, dass die Planungsverbände hier schneller sind. Baden-Württemberg zum Beispiel hat seine 1,8 % zum 30.09.2025 landesweit erreicht. Wir in Bayern doktern immer noch herum, obwohl der Nachholbedarf in Bayern besonders groß ist. Wenn Sie fordern, die Menschen mitzunehmen, fragen Sie doch einmal mit den Menschen in Laberweinting – Sie wohnen nicht allzu weit weg –, ob diese damit zufrieden sind, wo jetzt Windräder entstehen, was Sie mitverursacht haben, weil Sie sich weigern, einerseits ein wenig Druck auf die Planungsverbände auszuüben, damit es schneller geht – viele tun es ja schon, aber andere lassen sich sehr viel Zeit –, und andererseits endlich für eine Abschaffung der 10-H-Regelung zu sorgen, um die Windräder nicht absichtlich in die Wälder zu schieben. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stümpfig. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Jenny Schack für die CSU-Fraktion.

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