Thomas W. Holz
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Als stellvertretender Landrat und als ehemaliger Bürgermeister freut es mich natürlich zunächst einmal, dass wir uns gleich mit zwei Gesetzentwürfen beschäftigen, die die kommunale Familie zum Inhalt haben. Anders als der vorherige berücksichtigt dieser Gesetzentwurf auch die anderen Ebenen, nämlich die Landkreise und die Bezirke. Gleich vorweg: In meinen Augen ist dieser Gesetzentwurf ein starkes Signal, ein Signal der Verantwortung, ein Signal der Werteorientierung, ein Signal der wehrhaften Demokratie und vor allen Dingen auch ein Signal zur Stärkung der Kommunen. Dieser Gesetzentwurf steht für den Schutz jüdischen Lebens in Bayern und zugleich für die Stärkung unserer kommunalen Selbstverwaltung, aber der Reihe nach. Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung, die Bezirksordnung, aber eben auch das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zu modernisieren und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Drei zentrale Bereiche – der Herr Staatssekretär hat es vorgestellt – kann man herausgreifen: den Zugang zu kommunalen öffentlichen Einrichtungen, die Einführung von Ordnungsgeld und des Weiteren die wichtigen Anpassungen bei kommunalen Unternehmen. Fangen wir vielleicht mit den öffentlichen Einrichtungen an. Wie ist denn momentan die Lage? Wenn eine Gemeinde einen Veranstaltungsraum als kommunale Einrichtung zur Verfügung gestellt und entsprechend gewidmet hat, muss sie diese Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wenn die Veranstaltung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bleibt. Das bedeutet, der Bürgermeister vor Ort hat keinen Handlungsspielraum, auch wenn die Veranstaltung Inhalte erwarten lässt, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder wenn antisemitische Inhalte verbreitet werden. Der Bürgermeister muss den Veranstaltungsraum zur Verfügung stellen. Das soll jetzt anders werden. Künftig besteht nämlich kein Anspruch mehr auf Nutzung dieser Räume. Damit wird der seit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorhandene Handlungsspielraum genutzt, um dem Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten. Gleichzeitig – das ist mir ganz besonders wichtig – wird auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lieber Kollege Köhler – jetzt ist er gar nicht mehr da – (Florian Köhler (AfD) winkt) – ach doch, Entschuldigung –, in der Wunsiedel-Entscheidung steht auch, dass der staatliche Eingriff schon erlaubt wird, "wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen". Ganz so, wie Sie gesagt haben, ist es nicht. Es wird nicht verfassungswidrig sein, was hier auf den Weg gebracht wird. Es ist auch richtig, was wir auf den Weg bringen wollen, denn unsere Städte und Gemeinde sollen gerade nicht gezwungen sein, Räume für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, in denen Hass, Hetze oder die Verherrlichung des nationalsozialistischen Unrechts verbreitet werden. Das wäre mit unserem Werteverständnis nicht vereinbar. Mit dieser klaren Regelung wird Rechtssicherheit geschaffen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt. Das ist ein notwendiger Schritt, um unserer historischen Verantwortung gerecht zu werden. Somit wird hierbei auch ein ganz konkreter Beitrag zur Umsetzung des Schutzauftrags aus Artikel 119 der Bayerischen Verfassung geleistet, der Rassen- und Völkerhass ausdrücklich verbietet. Es ist unsere Pflicht, deutlich zu machen: Antisemitismus hat in Bayern keinen Platz. Das ist nicht nur eine politische Haltung, das ist auch ein Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Werten, auf denen der Freistaat Bayern gegründet ist. Zum Ordnungsgeld. Lieber Herr Köhler, wenn Sie von Zäsur sprechen, greifen Sie ein bisschen arg weit. Dieser Punkt freut mich nämlich als stellvertretender Landrat und als ehemaliger Bürgermeister besonders, weil ich weiß, was es heißt, kommunale Sitzungen zu leiten. In den über 16 Jahren als Bürgermeister und 11 Jahren als stellvertretender Landrat dürften es bisher ungefähr um die 700 gewesen sein. Ich selbst habe es glücklicherweise nicht erleben müssen, aber immer öfter berichten Bürgermeister und auch Landräte, dass auch auf der kommunalen Ebene der Umgangston in den Gremien rauer geworden ist. Das ist nicht richtig, denn Respekt und Sachlichkeit müssen immer die Grundlage jeder demokratischen Debatte bleiben. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Deshalb ist es genau richtig, dass Gemeinden, Landkreise und Bezirke künftig in der Geschäftsordnung festlegen können, dass bei erheblichen Störungen von Sitzungen gegen Mitglieder der Gremien ein Ordnungsgeld bis zu 500 und im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro verhängt werden kann. Wie schaut es denn momentan aus? Auf der einen Seite haben wir die relativ stumpfen Schwerter "Ermahnung", "Ordnungsruf" oder "Wortentzug" oder gleich die heftige Keule des Sitzungsausschlusses. Es ist nicht so, dass wir keine Möglichkeiten hätten, aber mit diesem Ordnungsgeld wird eine abgestufte, eine verhältnismäßige Sanktionsmöglichkeit geschaffen, die genau zwischen diese bisherigen Möglichkeiten von Ermahnung bis Sitzungsausschluss passt. Das hat nichts mit Zensur oder dergleichen zu tun: Wir schützen damit die Würde der kommunalen Vertretungen und sichern vor allen Dingen einen geordneten Ablauf der Beratungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieser Schritt ist Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Gremien, gegenüber den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber der Demokratie vor Ort. Ganz kurz noch zum kommunalen Unternehmensrecht. Das sollte eigentlich keine große Diskussion hervorrufen und auch kein großes Problem sein. Hier werden praxisrelevante und zukunftsweisende Anpassungen vorgenommen. Die schaffen mehr Flexibilität, Effizienz und vor allen Dingen moderne Strukturen in kommunalen Unternehmungsführungen. Künftig kann eine Kapitalgesellschaft, an der ausschließlich ein Kommunalunternehmen beteiligt ist, ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, also als sogenannte Vollübertragung, auf das Kommunalunternehmen übertragen. Es ist auch möglich – und das halte ich schon für wichtig –, in Kommunalunternehmen und gemeinsamen Kommunalunternehmen Ausschüsse des Verwaltungsrats zu bilden. Es gibt Kommunalunternehmen, die aufgrund des Aufgabenzuschnitts oder auch aufgrund ihrer Größe auf eine flexible und arbeitsteilige Beratung und Beschlussfassung angewiesen sind. Auch deswegen erhöhen wir hier die Flexibilität und die Effizienz. Zudem wird klargestellt, dass Verschmelzungen möglich sind, Verschmelzungen auf der einen Seite von einem Kommunalunternehmen und einem gemeinsamen Kommunalunternehmen oder zweier gemeinsamer Kommunalunternehmen. Das Schöne an dem Ganzen ist: Es entstehen keine Kosten, weder für den Staat, noch für die Kommunen, noch für die Wirtschaft oder für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb muss man in der Gesamtbewertung festhalten: Der Gesetzentwurf ist ausgewogen, notwendig und richtig. Er ist ein starkes Zeichen gegen Antisemitismus, er stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sorgt für mehr Rechtsklarheit und Ordnung in der kommunalen Praxis. Eines wird auch deutlich: Wir handeln für unsere Kommunen und mit ihnen – partnerschaftlich, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Das Gesetz schützt, stärkt und ordnet. Bayern übernimmt Verantwortung aus seiner Geschichte heraus für die Gegenwart und für die Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
