Jörg Baumann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der SPD vor, ein Antrag der Partei – und das dürfen wir nicht vergessen –, deren Vorsitzende einmal schrieb: "58 und Antifa. Selbstverständlich." Und dann beklagt sich Frau Feichtmeier über zunehmende Gewalt gegen Politiker. Das erachte ich doch als sehr spöttisch. Diese Antifa möchte nun also, wie sie selbst schreibt, "die Herzkammer der Demokratie", die Kommunalpolitik, retten. (Volkmar Halbleib (SPD): Es wird immer schlimmer mit euch!) – Übrigens ist Antifa – hören Sie ruhig zu – (Volkmar Halbleib (SPD): Ja, ja!) die Abkürzung für Antifaschistische Aktion, für die Mord und Totschlag zur politischen Auseinandersetzung gehört. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Zur Sache!) – Das ist schon zur Sache, keine Angst. Das könnte auch erklären, warum der Bundespräsident, Herr Steinmeier, die Terroristin Gudrun Ensslin als große Frau in einer Reihe "großer Frauen der Weltgeschichte" bezeichnet hat. (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist ein Angriff auf den Bundespräsidenten!) Mit ihrem Antrag möchte die SPD also ein individuelles Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht. Diesem Recht stehen jedoch Datenschutz und Sicherheitsbedenken gegenüber. Zudem geht damit ein enormer Mehraufwand einher, gerade für die kleinen Kommunen. Lösung könnte hier ein Recht auf Antrag durch den Gemeinderat sein, wie es der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Wussten Sie eigentlich (Unruhe) – hören Sie zu –, dass Herr Steinmeier früher für eine vom Verfassungsschutz beobachtete Zeitschrift schrieb? Da hätte ich auch gerne einmal Akteneinsicht; aber das ist ein anderes Thema. Sie wollen einen Freistellungsanspruch für Ehrenamtliche. Der belastet aber wiederum die Arbeitgeber. Privatunternehmen könnten durch häufige Freistellungen benachteiligt werden, was wiederum zu Konflikten führt und vom Ehrenamt eher abschreckt. Lösung wäre hier ein steuerlicher Anreiz statt gesetzlicher Zwänge. Ihr Ansatz wird also dafür sorgen, dass noch weniger Menschen ein Ehrenamt ausüben werden. Zu diesem Meisterstück kann ich Ihnen also nur gratulieren, so wie einst Herr Steinmeier dem islamistischen Mullah-Regime zum 40. Jahrestag der Islamischen Revolution. Sie möchten die Bildung, Rechte und Finanzierung von Fraktionen inklusive einer Nachweispflicht für Mittel und einer Klagebefugnis gegen Rechtsverletzungen regeln. Unabhängig davon, weil vorhin von Hass und Hetze von der AfD gesprochen wurde, darf man Frank-Walter Steinmeier laut Justiz "übelsten Spalter und Hetzer" nennen. Nach seiner letzten Rede ist das auch kein Wunder. Das sage ich aber nur nebenbei. Denn Sie fordern etwas, das laut früheren Gerichtsurteilen – zum Beispiel vom Verwaltungsgericht Würzburg von 2006 – nicht in Ordnung ist. Es stellt eine Verletzung der kommunalen Autonomie dar, da Artikel 11 der Bayerischen Verfassung verletzt wird. Ihre Begründung, in welcher eine paritätische Besetzung impliziert wird, lässt nur einen Schluss zu: Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig – genauso verfassungswidrig wie das von Herrn Steinmeier genannte kämpferisch aggressive Auftreten Ihrer Antifa-Freunde. Ich schließe mich Herrn Steinmeier an: Es darf keine Zusammenarbeit mit Extremisten und Verfassungsfeinden geben. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Dann müsst ihr die Hälfte eurer Fraktion rausschmeißen!)
