Ruth Waldmann
An den meisten Kliniken wird entweder kein oder zu wenig BAföG gezahlt. Das können die Kliniken selbst regeln. Es wird immer gesagt, wir könnten der Hochschulautonomie nicht vorgreifen. – Doch, das können wir schon, wenn es sich um unsere eigenen Universitätsklinika handelt, in denen die Leistung der Krankenversorgung erbracht wird. Für das Studieren kann keine Aufwandsentschädigung bezahlt werden, aber für die Leistungen in der Krankenversorgung sehr wohl. Das hat die Vertreterin des Wissenschaftsministeriums im Ausschuss eindeutig bestätigt. Hier handelt es sich um wertvolle Menschen, die wir dringend brauchen. Wir müssen diese Menschen in die Lage versetzen, dass sie das schaffen können, was wir uns von ihnen erhoffen und erwarten. Das wäre fair. Ich hoffe, dass wir jetzt zu einer besseren Entscheidung kommen. Im Ausschuss wurde nämlich von den Kollegen, die unsere Forderungen gut und richtig finden, gesagt: Da kommt doch jetzt aus Berlin diese Änderung der Approbationsordnung, dann wird das schon. Sie kommt aber nicht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mit Herrn Klingbeil reden, das würde helfen!) Jetzt wird es mindestens noch zwei Jahre dauern. Wer weiß, wann diese Änderung kommen wird. Wir brauchen aber unsere Leute jetzt. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.
