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Ruth Waldmann

SPD 29.10.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist spät, aber dieser Punkt ist wichtig. Wir haben jetzt Oktober 2025. Vielleicht gibt es die Lösung für das Problem, über das wir heute reden, bereits. Es sollte nämlich die neue Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Kraft treten. Dem ist aber nicht so. Sie ist schon wieder verschoben worden und kommt frühestens in zwei Jahren, im Oktober 2027. Worum geht es? – Konsens ist, dass wir dringenden Bedarf an zusätzlichen Ärztinnen und Ärzten haben. Sogar über die in unserem Antrag aufgeführten Forderungen, die aus der Fachschaft der Medizinstudierenden kommen, besteht bei den demokratischen Fraktionen Konsens. Das dachte ich zumindest; denn wir waren schon gemeinsam auf verschiedenen Podiumsdiskussionen und Demonstrationen. Die Ärztinnen und Ärzte demonstrieren für bessere Studien- und Lebensbedingungen. Das ist auch berechtigt. Wir hatten in diesem Hause bereits eine Anhörung zu diesem Thema. Die Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr müssen in den Praxen oder Kliniken voll mitarbeiten; das sind gute vierzig Stunden. Darüber hinaus müssen sie sich auf durchaus anspruchsvolle Prüfungen vorbereiten. Außerdem sollen sie sich im Selbststudium und durch den Besuch von Lehrveranstaltungen weiterbilden. Sie müssen aber auch noch essen, wohnen und leben. Das funktioniert nicht. Mein Antrag enthält dazu noch weitere Forderungen. Wir dürfen die jungen Leute nicht verheizen. In der Anhörung, die wir in diesem Hause durchgeführt haben, haben uns nicht nur die Vertreter der Studierenden, sondern alle Expertinnen und Experten ins Stammbuch geschrieben, dass der Übergang vom Studium in den Beruf eine ganz kritische Phase sei. In dieser Phase müssen wir mit den jungen Menschen sorgsam umgehen, weil diese schließlich ihr ganzes Berufsleben lang in der ärztlichen Versorgung tätig sein sollen. Diese Forderungen haben alle Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen grundsätzlich für richtig gehalten. Jetzt geht es um die Frage, welche Stellschrauben wir in Bayern in der Hand haben. Wir glauben, dass wir zumindest an den bayerischen Universitätskliniken, bei denen wir die Möglichkeit haben, Regelungen zu erlassen, eine Vergütung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes einführen und die weiteren Forderungen des Antrags umsetzen sollten. Das müssen wir tun, und das können wir auch tun. Wir können zwar keine Aufwandsentschädigung für ein Studium zahlen, wohl aber für die Leistungen in der Krankenversorgung. Das hat uns das Wissenschaftsministerium bestätigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zahlt freiwillig für Medizinstudierende, die in den Praxen arbeiten, eine Vergütung. Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Auffassung vertreten: Wir können nicht mehr warten, bis eine andere Approbationsordnung kommt. In dem Referentenentwurf, der im Oktober leider nicht in Kraft getreten ist, ist diese Entschädigung nicht vorgesehen. Das ist einer der wichtigsten Punkte. Das sind keine wilden oder überzogenen Forderungen; das ist schlicht lebensnotwendig, damit die Leute, die wir als Ärztinnen und Ärzte gewinnen wollen, das auch schaffen können. Das ist doch einsichtig. Wir können in Bayern nicht alles regeln. Wir können aber an den Unikliniken, für die wir selbst zuständig sind, mit gutem Beispiel vorangehen, wie das die Kassenärztliche Vereinigung tut. Das wurde übrigens auf einer Demo von Vertretern der Regierungsseite versprochen. Es würden jetzt Hintergrundgespräche geführt, und das würde bald kommen. Daraufhin haben die Studentinnen und Studenten geklatscht und gefeiert. Allein, es kam nicht. Es passierte nichts. Jetzt ist die Enttäuschung groß. Heute haben Sie die Gelegenheit, noch einmal umzusteuern. Leider können wir nicht auf die Approbationsordnung aus Berlin warten. Sie brauchen das Geld jetzt. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Jurca von der AfD-Fraktion vor.

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