Stefan Frühbeißer
Verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von den Vorrednern schon analysiert worden, wie wir diesen Antrag zu bewerten haben. Ich möchte aber ganz deutlich sagen, dass er von der fachlichen Seite her eher im Bereich erstes Lehrjahr für Verwaltungsrecht bzw. Kommunalrecht angesiedelt ist. Wir brauchen uns nur anzuschauen, wie er beschrieben ist: Hier wird eine Prüfung beantragt. Sie haben das Thema wohlwissend nicht Pflichtaufgabe genannt. Jeder Fachmann würde Ihnen nämlich sagen, dass man das nicht prüfen muss, sondern dass eindeutig und ganz klar geregelt ist, was Pflichtaufgaben und was freiwillige Aufgaben sind. Sie haben offenbar versucht, dieses Dilemma zu umschiffen, und sprechen von unabweisbaren Ausgaben. Dieser Begriff stammt aber eigentlich aus dem Bereich der vorläufigen Haushaltsführung. Als Höhepunkt haben Sie noch einfach mal so eine Vorschrift angegeben, Artikel 63 der Gemeindeordnung, um noch halbwegs einen Bezug zu vermeintlichem Fachwissen herzustellen. In Artikel 63 der Gemeindeordnung ist die Haushaltssatzung geregelt. Diese hat aber weder mit der vorläufigen Haushaltsführung, sprich Artikel 69, noch mit Pflichtaufgaben, Artikel 57, zu tun. Deshalb ist der Antrag von der fachlichen Seite her – ich sage einmal ein bisschen vorsichtig – schwach und schon deshalb abzulehnen. Es geht aber noch weiter, wenn man in die Praxis schaut. Sie haben in Ihrem Vortrag selbst gesagt, dass es um ein paar wenige Kurorte geht, die angeblich dieses Problem hätten. Ich habe einmal bei uns in der Regierung von Oberfranken nachgefragt. Oberfranken ist bekanntlich die Region mit den meisten Stabilisierungsgemeinden. Dort ist nach Rückmeldung die Situation so, dass es in keinem Fall ein Problem gibt. Sprich, diesen betroffenen Kommunen wird die Haushaltsgenehmigung nicht deshalb versagt, weil sie gewisse Aufwände dafür tätigen, um den Erhalt des Kurortprädikats zu gewährleisten. Das ist also von der Sache her schon einmal falsch. Sie beziehen sich offenbar auf ein paar wenige Kurorte, die weitaus höhere Investitionen tätigen wollen. Hier sagt die Rechtsaufsicht vielleicht zu Recht, seid einmal ein bisschen vorsichtig, damit ihr eure Pflichtaufgaben tatsächlich durchführen könnt. Ich glaube, alles, was sich der Gesetzgeber hier gedacht hat, hat Sinn und Zweck. Denn eines ist auch klar: Es ist immer noch wichtiger, dass man die Daseinsvorsorge sicherstellt; dann kommen erst die freiwilligen Leistungen und die wirtschaftliche Betätigung. Im Übrigen ist der Tourismus ein Wirtschaftsfeld. Dies bedeutet, wenn man mit dem Tourismus auf langfristige Sicht kein Geld verdient, dann soll man vielleicht besser die Finger davon lassen, weil ein ewiges Draufzahlgeschäft ist eher sinnlos. Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Frühbeißer. – Als nächster Redner hat der Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion das Wort.
