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Daniel Artmann

CSU 29.10.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Antrag müssen wir leider fachlich ablehnen. Lieber Kollege Winhart, natürlich sehen wir auch die Not in den Kurorten, und es ist ja nicht so, dass die Staatsregierung nichts machen würde. Wir haben 1,8 Millionen Euro im Förderprogramm KuHeMo. Gleichzeitig hat jetzt unsere Gesundheitsministerin im Masterplan Prävention die Kurorte und Heilbäder als Standorte für Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und gesundes Älterwerden gestärkt und möchte hier aktiv werden. Natürlich haben wir auch letzte Woche das Maßnahmenpaket für die Rehakliniken, die oft in Kurorten sind, eingebracht. Kurz zum Inhalt: Die Kurorttätigkeit ist eine freiwillige Aufgabe, wie Sie richtig geschildert haben. Sie ist zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Worum geht es, und warum ist der Antrag fachlich abzulehnen? – Sie haben gesagt, es sei unabweisbar, dass diese Ausgaben ausgewiesen werden sollen. Damit bewegen wir uns natürlich in Richtung Verpflichtung der Gemeinden. Das ist nicht wünschenswert und auch nicht notwendig; denn schon jetzt ist es bei Haushaltskonsolidierungen nicht notwendig, dass komplett auf freiwillige Leistungen verzichtet werden muss. Das ist sogar so, wenn man Stabilisierungshilfen erhält. Das heißt, wenn die Kurorttätigkeit weiter ausgeübt werden soll und die Ausgaben damit anfallen, ist es nach wie vor möglich. Das heißt, der Ansatz ist grundsätzlich falsch; denn Sie sagen, dass es an die freiwilligen Leistungen gerade auch im Kurbereich gehen würde. Es ist heute schon möglich, dass auch diese Leistungen weiter erbracht werden; nur muss im Zusammenhang stehen, dass nach wie vor haushalterische Anstrengungen unternommen werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Wenn wir in Richtung Verpflichtung und Pflichtaufgabe gehen, kommen wir schon dahin, dass sich konnexitätsrechtliche Probleme stellen; denn grundsätzlich schreibt Artikel 83 der Verfassung vor, dass der Staat, wenn er Leistungen von den Kommunen fordert bzw. sie beauftragt, diese Leistungen auch zahlen muss. Das würde natürlich bedeuten, dass wir hier dann als Freistaat auch in der Pflicht wären. Deswegen ist dieser Antrag fachlich abzulehnen. Grundsätzlich verstehen wir die Problematik, was die Kur- und Heilbäder angeht. Wir haben aber, glaube ich, jetzt einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um sie bestmöglich zu unterstützen. Aber aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag fachlich ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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