Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Antrag hochgezogen, weil er wichtig ist. Wir haben im Ausschuss zwar schon darüber gesprochen, aber die Situation hat sich nicht verbessert. Je näher wir an die Erstellung der kommunalen Haushalte kommen, desto mehr rückt dieses Thema in den Fokus. Das haben wir heute schon öfter besprochen. Den Kommunen geht es finanziell schlecht, schlicht und ergreifend, und es wird nicht besser werden. Wir sind gespannt, was morgen herauskommt. Nichtsdestoweniger haben wir hier einen Antrag, der ein ganz konkretes Problem lösen soll, einen Prüfantrag an die Staatsregierung. Die Staatsregierung möge prüfen, ob Leistungen der Kommunen zur Anerkennung als Kur- und Erholungsort bei Haushaltskonsolidierungskonzepten künftig regelmäßig als unabweisbare Ausgaben deklariert werden können, meine Damen und Herren. Hier geht es nicht ums Geld. Wir wollen jetzt nicht einen Haufen Geld in die Kommunen pumpen und wir wollen auch nicht den Staatshaushalt weiter belasten, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, seitens der Staatsregierung bzw. der staatlichen Landratsämter zu schauen und zu sagen, ob es möglich ist, die besonderen Aufwände in den Kur- und Erholungsorten nicht als freiwillige Leistungen, sondern als unabweisbare Ausgaben zu deklarieren. Da geht es nicht ums Geld – ich kann es nur noch einmal sagen –; es geht darum, wie man die Ausgaben der Kommunen in ihrer Selbstverwaltung deklariert und ansieht. Meine Damen und Herren, jeder von Ihnen war schon einmal in einem Kurort oder in einem Erholungsort hier in Bayern; wir haben ja unzählige davon. Auch diese Orte haben natürlich wirtschaftliche Schwierigkeiten. Es ist ganz normal, dass ein Kurort nicht ein großes Industriegebiet und viele produzierende Unternehmen hat, sondern man geht dort vor allem hin, wenn man zur Reha in eine Klinik geht, beispielsweise um sich zu erholen für die schönen Dinge im Leben. Wir schreiben aber den Kurorten in Bayern vor, dass sie, wenn sie sich zum Beispiel "Bad" nennen, ein gewisses kulturelles kostenloses Angebot darbieten sollen, dass sie bestimmte Einrichtungen vorhalten sollen, dass sie auf das Ortsbild achten sollen. Hierfür haben sie erhöhte Aufwendungen. All das gilt als freiwillige Aufgabe, meine Damen und Herren. Wenn wir das nicht ändern und wenn die betroffenen Kommunen weiterhin eine schiefe Haushaltslage haben und konsolidieren müssen, wird man als Erstes an die freiwilligen Aufgaben herantreten. Aber wir wollen doch alle nicht, dass unsere Kurorte demnächst mit einem Haufen produzierendem oder lautem Gewerbe belastet werden, sondern wir wollen, dass unsere Kurorte weiterhin der Erholung und der Genese von kranken oder in Rehabilitation befindlichen Menschen dienen. Es wird auch nicht von heute auf morgen gehen, dass man die Gewerbesteuereinnahmen entsprechend nach oben fährt; denn es braucht Zeit, bis ein Gewerbe beispielsweise auch Gewerbesteuer zahlt. Nur über die Grundsteuer der Einheimischen ist es auch nicht zu machen, und recht viel mehr Einnahmen werden wir dann nicht generieren können, zumal viele Betriebe in diesen Bereichen, beispielsweise Kurkliniken, überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einfach prüfen, ob es möglich ist, für die wenigen Orte, die in einer Schieflage sind, diese Ausnahme zuzulassen. Wir denken, es geht. Es ist also ein Prüfauftrag mit etwas Nachdruck. Er ist sehr, sehr wichtig für unsere Heilbäderstruktur in Bayern. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der AfD)
