Roswitha Toso
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Heute geht es um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes und dabei um die Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes, analog zum Blindengeld. Wir FREIEN WÄHLER setzen uns schon seit Langem für die Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes ein; denn eines ist für uns klar: Nur eine kontinuierliche Form der Unterstützung stellt einen angemessenen Nachteilsausgleich dar, der für gehörlose und schwerhörige Menschen gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Es ist unbestritten, dass gehörlose und schwerhörige Menschen im Alltag mit erheblichen Mehraufwendungen zu kämpfen haben. Dazu gehören Kommunikationshilfen, Dolmetscher und Zusatztechnik. Viele Gerätschaften, die für hörende Menschen selbstverständlich sind, können von Gehörlosen nicht genutzt werden. Sie benötigen etwa Vibrationswecker, Lichtsignalanlagen usw. Auch Fahrtkosten, die durch die Behinderung bedingt sind, müssen von den Gehörlosen getragen werden. Während in Verwaltungsverfahren, beim Schul- und Hochschulbesuch, in Gerichtsverfahren sowie zur medizinischen Behandlung die Kosten für Gebärden-, Sprach- und Schriftdolmetscher von der Eingliederungshilfe übernommen werden, besteht für andere Bereiche des alltäglichen Lebens kein Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dies führt aber zu erheblichen finanziellen Belastungen und mitunter zu einem Ausschluss von gesellschaftlichen Lebensbereichen, etwa von Vereinen oder vom Ehrenamt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht also eine Versorgungslücke und auch eine Ungerechtigkeit. Andere Bundesländer zahlen bereits monatliche Nachteilsausgleiche für Gehörlose, und wir Bayern wollen hier rasch nachziehen. Wir bekennen uns klar dazu, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER das Thema Gehörlosengeld erstmalig in den Koalitionsvertrag gebracht. Im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN ist festgelegt, dass wir uns im Lauf dieser Legislaturperiode um den Einstieg in das Bayerische Gehörlosengeld bemühen. Wir wollen jetzt vom Bemühen ins Machen kommen. Unsere Fraktion hat sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner auch schon in der Vergangenheit für die Unterstützung von Gehörlosen starkgemacht, indem wir eine Einmalzahlung in Höhe von 145 Euro an Menschen mit dem Merkzeichen GL ermöglicht haben. Diese Zahlung war zwar nur als einmaliger Betrag gedacht, um wenigstens einen Teil des entstandenen Mehraufwands abzufedern, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie und das Maskentragen nochmals erschwerten Lage für die Menschen. Aber es ist klar: Eine solche Einmalzahlung ist kein Ersatz für ein echtes Gehörlosengeld analog zum Blindengeld. Fakt ist, das Gehörlosengeld steht auf unserer Agenda als Regierungsparteien und ist im Koalitionsvertrag fest verankert. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass wir eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lösung finden, die auch die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Daher können wir nur Gesetzentwürfe befürworten, die eine tragfähige und verantwortungsvolle Gegenfinanzierung im Rahmen der aktuellen und zukünftigen Haushaltsaufstellungen berücksichtigen. Ich bitte das Sozialministerium, hierzu zügig einen realistischen Plan vorzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Bayerisches Gehörlosengeld ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir wollen es so bald wie möglich umsetzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
