Kerstin Celina
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben das Jahr 2025, es ist Ende Oktober. In ein paar Monaten werden wir hier in diesem Plenarsaal über den nächsten Doppelhaushalt beschließen. Genau deshalb ist heute der richtige Zeitpunkt, um diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein Bayerisches Gehörlosengeld einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wenn Sie die Sorgen und Nöte von Gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen in Bayern ernst nehmen, dann wissen Sie: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, ein Bayerisches Gehörlosengeld einzuführen. Tun Sie das jetzt einfach. Führen Sie mit uns zusammen ein Bayerisches Gehörlosengeld ein. (Beifall bei den GRÜNEN) In den vergangenen Jahren haben Sie das Gehörlosengeld immer wieder angekündigt und dann wieder verschoben. Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Wir GRÜNE legen heute einen sehr guten Gesetzentwurf vor. Sie können ihm zustimmen, wie er ist, oder Sie können Änderungsvorschläge machen, über die wir diskutieren können. Oder Sie lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Sollten Sie ihn ablehnen, dann tun Sie genau das, was Sie seit vielen Jahren tun, nämlich gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen vertrösten, enttäuschen und vor den Kopf stoßen. Deswegen stelle ich Ihnen heute vom Rednerpult des Bayerischen Landtags, stellvertretend für viele gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen wieder die Frage: Wann wird es endlich ein Bayerisches Gehörlosengeld geben? Wann wird es endlich einen finanziellen Nachteilsausgleich für Menschen geben, deren Alltag aufgrund einer Behinderung unendlich viel schwerer ist als Ihr oder mein Alltag? Das Gehörlosengeld in Bayern ist inzwischen fast eine unendliche Geschichte. Andere Bundesländer gewähren schon längst einen Nachteilsausgleich, weil gehörlose Menschen zusätzliche optische Rauchmelder und Lichtsignalanlagen brauchen und die Inanspruchnahme von Gebärden-, Sprach- und Schriftdolmetschern einfach teuer ist. Berlin zahlt 160 Euro monatlich. Brandenburg zahlt 130 Euro. Hessen zahlt, Sachsen zahlt, Thüringen zahlt, Sachsen-Anhalt zahlt, aber Bayern zahlt nicht. Finanzielle Hilfe für Dolmetscher:innen gibt es nur in bestimmten Lebensbereichen, bei Behörden, bei Gerichten, in Schulen und beim Gesundheitswesen, wenn man selbst betroffen ist. Was ist aber mit dem ganz normalen Alltag, zum Beispiel bei Elterngesprächen, im Ehrenamt, bei Beratung oder Freizeit? Dafür gibt es in Bayern keine Unterstützung. Das führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung und oft zu gesellschaftlichem Ausschluss. Das ist das Gegenteil von Teilhabe, zu deren Förderung wir uns nach der UN-Behindertenrechtskonvention selbst verpflichtet haben. Meine Damen und Herren, das ist in einem modernen und sozialen Bayern nicht mehr länger hinnehmbar. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Deshalb unser Vorschlag: Gehörlose Menschen sollen 60 % des Blindengeldes, mindestens aber 411 Euro monatlich, erhalten. 30 % des Blindengeldes sollen hochgradig hörgeschädigte Menschen erhalten, mindestens jedoch 205 Euro monatlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist kein spontaner Einfall. Wir GRÜNE kämpfen dafür Seite an Seite mit gehörlosen Menschen. Ein kurzer Rückblick: Im Jahr 2018 wurde unser erster Gesetzentwurf zu diesem Thema von Ihnen abgelehnt. 2019 wurde unser Antrag zu diesem Thema von Ihnen abgelehnt. 2020 wurde unser Antragspaket "Starke Teilhabe" von Ihnen abgelehnt. In den Jahren 2021 bis 2023 haben wir in jedem Jahr entsprechende Haushaltsanträge gestellt; sie wurden alle von Ihnen abgelehnt. Stattdessen haben Sie lediglich eine einmalige Zahlung von 145 Euro beschlossen. Das ist Symbolpolitik statt Strukturpolitik. Das ist armselig. Sie sollten sich schämen, dass Sie in all den Jahren nicht weitergekommen sind. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Thema Gehörlosengeld haben nicht wir GRÜNE uns ausgedacht. Sie selbst haben als Abgeordnete im Ausschuss und als Vertreter in allen möglichen Gremien Gespräche mit Betroffenen und mit dem Landesverband der Gehörlosen geführt, immer und immer wieder. Im Sozialausschuss kam es mindestens dreimal zu direkten Gesprächen. Sie haben das Gehörlosengeld im Koalitionsvertrag vereinbart. Wenn das Gehörlosengeld noch in dieser Legislaturperiode ausbezahlt werden soll, dann muss jetzt ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden; denn die Behörden brauchen mindestens ein Jahr Vorlauf für die Regelung von Verfahren, von Zuständigkeiten und für die Schaffung von IT-Strukturen. In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde das von Vertretern des Ministeriums genau so gesagt. Deshalb ist jetzt, in der Mitte der Legislaturperiode, der richtige Zeitpunkt, mit uns zusammen ein Bayerisches Gehörlosengeld zu verabschieden. Ein letzter Punkt. Ein Gehörlosengeld ist kein Geschenk. Ich bin seit 12 Jahren im Bayerischen Landtag. Sie haben im Laufe der letzten Jahre sehr viele Wahlkampfgeschenke verteilt. Ein Gehörlosengeld ist aber kein Geschenk, es ist ein Zeichen des Respekts. Es ist ein Nachteilsausgleich für Menschen, die täglich gegen Barrieren kämpfen. Es ist ein Signal für gelebte Inklusion und für ein Bayern, das gehörlose Menschen hört, das zuhört und handelt, nicht weghört und verschiebt. (Beifall bei den GRÜNEN)
