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Ilse Aigner

29.10.2025 Sitzungen 19/62

Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/8568) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe jetzt für die Bayerische Staatsregierung den Gesetzentwurf für ein Viertes Modernisierungsgesetz Bayern ein. Wie wir alle wissen, sind die Modernisierungsgesetze eins, zwei und drei bereits in Kraft. Jetzt folgt das vierte. Das heißt, wir machen weiter Tempo bei der Entbürokratisierung. Wir haben seit dem Jahr 2018 über 700 Einzelmaßnahmen umgesetzt, um Verfahren zu vereinfachen, Vorschriften zu entschlacken und staatliches Handeln effizienter zu machen. Zum Vergleich: Das sind mehr als doppelt so viele Einzelmaßnahmen, wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen zusammen umgesetzt haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Unsere Modernisierungsgesetze sind das Rückgrat dieser Offensive. Mit dem Vierten Modernisierungsgesetz setzen wir diese Linie fort. Wir bauen Hürden ab, geben Freiräume zurück und schaffen Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Unternehmen. Der entscheidende Grundgedanke ist: weniger Staat, mehr Eigenverantwortung. Methodisch erreichen wir das, indem wir das gesamte bayerische Landesrecht und die Verordnungen durchforsten und bei jeder Regelung fragen: Ist die Vorschrift noch notwendig, oder kann sie weg? Im Zweifel sagen wir, dass sie weg kann. Das ist die Grundeinstellung, die dahinter steht. Auf diese Weise arbeiten wir uns weiter durch. Erfreulich ist, dass diese Methodik mittlerweile auch die EU anwendet. Sie geht bei den Omnibusgesetzen exakt genauso vor. Um vorwärtszukommen, ist das auch notwendig. Im Vierten Modernisierungsgesetz werden zentrale Änderungen in mehreren Bereichen unseres bayerischen Landesrechts formuliert, darunter sind die Bereiche, die ich ansprechen werde, nämlich das Bayerische Landesplanungsgesetz, das Berichts- und Evaluationswesen und die technischen Vorschriften. Was heißt das konkret? Erstens. Wir vereinfachen die Landesplanung. Mit der umfassenden Novelle des Landesplanungsgesetzes schaffen wir von Energieprojekten bis hin zum Wohnungsbau schnellere und einfachere Verfahren, die besser auf die Zukunft ausgerichtet sind. Zweitens. Wir streichen überbordende Berichtspflichten, beispielsweise Berichte zur Gleichstellung, zur Lage der Natur oder zu den Tätigkeiten der Beauftragten der Staatsregierung, den Mittelstandsbericht und viele andere. Dies geschieht ohne Ansehen des Regelungsinhalts. Die turnusmäßigen, gesetzlich verpflichtenden Berichte werden abgeschafft. Diese Berichte sind sicherlich gut gemeint und wurden irgendwann einmal aufgrund eines bestimmen Anlasses eingeführt; aber sie binden enorme Kräftekapazitäten innerhalb der Verwaltung. Faktisch schreiben die einen Beamten die Berichte, schicken diese den anderen, welche die Berichte dann lesen und abheften. Das war es dann. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Ich habe in der ganzen Debatte mitbekommen, dass hier Schnappatmung entsteht. Wir spüren es gerade schon wieder: gleich Wallung, Wallung, Wallung. Dazu sage ich grundsätzlich zwei, drei Punkte: Erstens. Natürlich werden Berichte nicht verboten. Wenn der Landtag einen Bericht anfordern will, kann er es jederzeit tun. Wenn eine Behörde von sich aus Berichte erstellen will oder man zu dem Ergebnis kommt, dass es fachlich sinnvoll ist, dann wird man auch künftig einen Bericht erstellen. Berichte werden nicht verboten. Das ist ein wichtiger Punkt. Nicht sinnvoll sind turnusmäßige Berichte, die jährlich oder in einem anderen Turnus automatisiert abgerufen werden, ohne dass es dafür einen zwingenden Bedarf gibt. Das ist der entscheidende Punkt. Es kann sein, dass ein fünfjähriger Turnus sinnvoller ist; aber die automatisierte Berichtspflicht, die, nur weil sie einmal gestartet worden ist, sozusagen bis zum jüngsten Tag fortgeführt wird, zu hinterfragen, ist ein wichtiger Grundgedanke der Entbürokratisierung. (Beifall bei der CSU) Der zweite Punkt ist, dass es nicht um inhaltliche Gewichtung geht. Natürlich sieht der eine oder andere Verband – das werden wir sicher bei den Wortmeldungen in der Ersten Lesung hören – schon wieder die Welt untergehen. Wenn ein Bericht fehlt, dann geht sofort die Umwelt unter oder die Gleichstellung oder dieses oder jenes. Wir wären aber schlecht beraten, wenn es an solchen Berichten hängen würde, dass wir in bestimmten Punkten inhaltlich weiterkommen. Ich will noch einmal deutlich machen, dass alle Berichte ohne Ansehen der Regelungsmaterie gestrichen werden. Darum kann man ideologisch nicht dagegen hetzen. Der entscheidende Punkt ist – und das merkt man bei solchen Debatten sehr deutlich –, es geht nur um Berichte, nicht um irgendwelche gesetzlichen Regelungen. Der notwendige Mentalitätswechsel wird dabei absolut deutlich. Viele verspüren – das merke ich vor allem auf der linken Seite des Hauses – den Reflex: "Um Gottes willen, das können wir doch nicht abschaffen", oder "Um Gottes willen, dieser Bericht ist doch notwendig, den haben wir immer bekommen, der muss auch weiterhin erstellt werden". Also, ein gewisser bürokratiefetischistischer Reflex, der gewissermaßen in den Köpfen eingewachsen ist. (Florian von Brunn (SPD): Nein, wir wollen bloß keine Klandestinpolitik! – Johannes Becher (GRÜNE): Was Sie alles für Reflexe sehen!) Der entscheidende Punkt ist: Wenn man nicht in der Lage ist, seinen eigenen Bürokratieschweinehund zumindest infrage zu stellen, dann wird man bei dem Thema nie weiterkommen. (Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Das Schlimme und Ärgerliche ist, dass Sie in dieser Debatte ständig die Entbürokratisierungsthematik so sehr mit einer inhaltlichen verknüpfen, dass wir nie zu einer Entbürokratisierung kommen werden. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE) – Johannes Becher (GRÜNE): Sie verknüpfen es doch jede Menge mit Inhalt!) – Das werden wir sehen. Das haben wir bei den Stellungnahmen, nachdem wir es vorgestellt haben, schon gehört. Ich wette, ich werde dann nachher von da oben "Bingo!" rufen, wenn die einschlägigen Stellungnahmen von Ihrer Seite wiederkommen. (Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Zwischenrufe von der Regierungsbank sind nicht zulässig!) Es geht also darum, einfach einmal diesen grundsätzlichen Mentalitätswechsel hinzukriegen. Wer dazu nicht bereit ist, der sollte das einfach sagen, braucht uns dann aber nicht zu erklären, dass er für Entbürokratisierung ist. Das ist nämlich dann eine Scheindebatte. (Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Das hat mit Entbürokratisierung gar nichts zu tun!) Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen will, ist mir besonders wichtig, und den halte ich für einen echten Gamechanger. An den Stellen, in denen im bayerischen Landesrecht auf den Stand der Technik verwiesen wird – das ist ungefähr an dreißig Stellen im bayerischen Landesrecht – streichen wir diese Verweisungen. Das klingt immer ganz gut zu sagen, etwas soll auf dem Stand der Technik sein. Faktisch hat das aber einen ständigen Anpassungs- und Verschärfungsdruck zur Folge. Das führt dazu, dass bei Anschaffungen nur der Stand der Technik beschafft werden kann usw. Ich gebe ein Beispiel: öffentlicher Personennahverkehr. Nach ÖPNV-Gesetz können derzeit nur Fahrzeuge beschafft werden, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt, die allerneueste Generation. Es kann aber durchaus sein – und das gilt übrigens genauso beim BayernServer oder bei der Schulsoftware oder bei solchen Dingen –, dass die Generation davor völlig ausreichend ist, ohne dass man dadurch eine inhaltliche Verschlechterung oder Ähnliches hat. Auch hier noch einmal: Es gibt kein Verbot, den Stand der Technik einzusetzen. Es wird nur der Zwang dazu gestrichen. Das ist der Unterschied. Übrigens hat das auch die Verbändeanhörung ergeben, dass das extrem gut ankommt. Jeder Bürgermeister, mit dem man darüber redet, nickt bei diesem Gespräch. Unternehmensvertreter sagen, das ist genau der richtige Weg. Es sind nämlich diese Zwänge, die man leicht ins Gesetz reinschreibt, die im Vollzug hinterher aber zu enormen Kostensteigerungen und Verfahrensverlängerungen und ständig neuen Anschaffungen usw. führen. Deshalb ist das ein echter Gamechanger, und den halte ich für ganz zentral bei unseren Entbürokratisierungsbemühungen. (Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Der eine sagt so, und der andere sagt so!) Das Vierte Modernisierungsgesetz enthält noch ein paar weitere Regelungsbereiche, die ich jetzt gar nicht ausführen möchte; sie werden sicherlich diskutiert werden, werden sicherlich auch in der Ausschussberatung diskutiert. Wichtig ist einfach, dass wir mit einer hohen Geschwindigkeit und mit dieser Methodik weitermarschieren. Ich glaube, das ist absolut notwendig. Am Ende geht es um die Leistungsfähigkeit des Staates, und ich kann nur alle dazu auffordern, auf diesem Weg mitzugehen. Ich kann Widerstand zum Teil nachvollziehen, weil man es halt immer schon so gemacht hat und man sagt, das ist wunderbar, das haben wir uns schön eingerichtet in den letzten dreißig, vierzig Jahren, und da noch einen Vorhang und da noch eine kleine Kerze hingestellt usw. – Wenn wir davon nicht wegkommen, dann wird es nichts mit der Modernisierung unseres Staates, (Florian von Brunn (SPD): Das machen Sie doch selbst!) und es fängt an vielen solcher Stellen an. Ich bitte einfach alle hier – von der Koalition weiß ich es, aber ich bitte auch Sie hier und auf der anderen Seite –, bei diesem Ganzen mitzumachen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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