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Wolfgang Hauber

FREIE WÄHLER 29.10.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der technische Entwicklungen rasant voranschreiten und damit auch neue Sicherheitsrisiken entstehen. Drohnen sind längst kein Spielzeug mehr. Sie werden für Filmaufnahmen, für Vermessungen oder in der Landwirtschaft eingesetzt, aber eben auch missbräuchlich, zum Beispiel für Ausspähungen, zur Störung von Einsätzen oder sogar zur Gefährdung von Menschen. Wir erleben sie fast tagtäglich in der Ukraine auch als Kriegswaffe. Die Polizei braucht hier klare Befugnisse, um handeln zu können, bevor etwas passiert. Deshalb unterstützen wir FREIE WÄHLER ausdrücklich die Einführung des neuen Artikels 29a des Polizeiaufgabengesetzes, eine moderne, maßvolle und rechtssichere Rechtsgrundlage zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrtsysteme. Der neue Artikel 29a des Polizeiaufgabengesetzes schafft eine eindeutige gesetzliche Ermächtigung, damit die bayerische Polizei gegen Drohnen vorgehen kann bei konkreten Gefahren, aber auch bei drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leib, Leben, bedeutende Sachwerte oder kritische Infrastruktur. Bislang musste die Polizei bei Drohnenvorfällen auf die Generalklausel in Artikel 11 des Polizeiaufgabengesetzes zurückgreifen. Jetzt soll gelten: Erkennung und Lokalisierung von Drohnen ist erlaubt. Störung oder Übernahme von Steuerungssignalen ist zulässig. In besonderen Fällen kann die Drohne unschädlich gemacht werden, selbstverständlich nur, wenn es notwendig und verhältnismäßig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns FREIEN WÄHLERN ist wichtig: Sicherheit ja, aber immer mit Augenmaß. Artikel 29a des Polizeiaufgabengesetzes ist kein Freibrief für technische Eingriffe, sondern eine gezielte Eingriffsermächtigung, eingebettet in die bestehenden rechtsstaatlichen Kontrollen. Jede Maßnahme muss selbstverständlich dokumentiert, geprüft und verhältnismäßig sein. Ich glaube, der Gesetzentwurf entspricht dem Grundsatz, den wir FREIE WÄHLER in der Innenpolitik immer betonen: Sicherheit und Freiheit sind in Einklang zu bringen. Bayern hat viele Orte, an denen Drohnen zur Gefahr werden können: Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen, Kraftwerke, Verkehrs- und Energieanlagen und Großveranstaltungen wie das Oktoberfest, die Münchner Sicherheitskonferenz oder Fußballspiele. Unsere Polizeikräfte müssen in der Lage sein, schnell und wirksam zu reagieren, wenn eine Drohne in sicherheitsrelevante Bereiche eindringt. Wir wollen nicht warten, bis etwas passiert, sondern rechtzeitig handeln. Genau das ermöglicht dieser Gesetzesvorschlag. Er gibt der Polizei ein modernes Werkzeug. Drohnenabwehr ist natürlich keine rein bayerische Aufgabe. Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Bundespolizei, Bundeswehr, Ländern und Kommunen, aber auch mit privaten Betreibern von Flughäfen, Stadien und Industrieanlagen. Der neue Artikel 29a des Polizeiaufgabengesetzes sorgt dafür, dass die Polizei koordiniert und abgestimmt vorgehen kann mit klaren Befugnissen und mit technischer Kompetenz. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Politik, die Ausbildung und Ausstattung der Polizei auf dem neuesten Stand zu halten. Rechtliche Befugnisse allein reichen nicht. Wir brauchen auch das nötige technische Know-how und die passende Ausrüstung. Das Thema wird also in den Haushaltsberatungen eine Rolle spielen müssen. Das unterstützen wir FREIE WÄHLER ausdrücklich. Sehr geehrte Damen und Herren, der neue Artikel 29a des Polizeiaufgabengesetzes ist ein Beispiel dafür, wie man rechtssicher, maßvoll und modern auf neue Herausforderungen reagiert. Wir schützen mit dieser Regelung die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, stärken die Handlungsfähigkeit der Polizei und bewahren gleichzeitig die Grundrechte und Freiheitsräume, die unseren Rechtsstaat ausmachen. Das ist verantwortungsvolle Innenpolitik, bodenständig, vernünftig und praxisnah, so wie wir FREIE WÄHLER sie verstehen. Darum werden wir dieses Gesetzgebungsverfahren positiv begleiten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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