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Florian Siekmann

GRÜNE 29.10.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Bedrohung aus der Luft – wir haben es gehört – ist real. Drohnen über dem Flughafen, über Kasernen, über Umspannwerken oder Großveranstaltungen fordern uns heraus. Niemand kann angesichts immer neuer Sichtungen bestreiten, dass unsere kritische Infrastruktur ausspioniert wird und dass vor allem unsere Reaktionsfähigkeit getestet werden soll. Zu den gezielten Aktionen von russischer Seite kommen dann eben Trittbrettfahrer oder auch verirrte Hobbypiloten. Aber ganz egal, wer eine Drohne startet: Sobald sie zu einer Gefahr wird, brauchen wir eine funktionierende Drohnenabwehr. (Beifall bei den GRÜNEN) Am Flughafen hat diese Abwehr jetzt mehrmals versagt. Allein die Anwesenheit einer Drohne ist dort ein Problem. Die braucht dafür nichts zu können, sie muss nur dort sein. Jetzt das Polizeiaufgabengesetz zu konkretisieren, schafft Rechtsklarheit und damit Handlungssicherheit Es schafft aber in der Praxis noch lange keine Handlungsfähigkeit. Es fehlt noch immer gerade dort, wo mehrere Sicherheitsbehörden aufeinandertreffen, eine klare Verortung der Zuständigkeiten, eben genau wie am Flughafen. CSU-Bundesinnenminister Dobrindt hat ja noch immer nicht ein neues Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, obwohl es von der letzten Bundesregierung schon einen Entwurf gab. Das Thema hat man jetzt ein halbes Jahr verschlafen und damit brutal versäumt, die Zuständigkeiten endlich zu entwirren. (Beifall bei den GRÜNEN) Zur Handlungsfähigkeit gehört auch die richtige Technik. Wir müssen uns mal klarmachen: Bisher werden Drohnen fast ausschließlich von Menschen gesichtet. Da ist kein Hightech. Da ist nur das menschliche Auge, das zu einer Drohnensichtung führt und zu einer Meldung. Das zeigt, wie unausgegoren diese ganzen Abschussforderungen waren, die wir kurz nach dem Lahmlegen des Flughafens hier von Markus Söder gehört haben. Das passt vielleicht zum Top-Gun-Lederjäckchen-Style, holt aber keine einzige Drohne vom Himmel. (Beifall bei den GRÜNEN) Also keine blinden Luftschüsse, sondern kluge Lösungen! Am Flughafen ist jede Drohne über dem Himmel ein Problem. Wir haben schnell wirtschaftliche Millionenschäden und eine verunsicherte Bevölkerung. Was heißt das jetzt? – Wir brauchen am Flughafen als Herzstück ganz schnell eine Drohnenerkennung; denn was wir nicht sehen, können wir nicht aufhalten. Das menschliche Auge reicht dafür eben nicht aus. Darin waren sich auch alle Sachverständigen bei der Anhörung zur Drohnenabwehr im Innenausschuss einig. Aufhalten heißt dann nicht abschießen, sondern erst mal Drohnenpiloten ausspähen, Drohne stören, Drohne einfangen, Drohne kontrolliert zu Boden bringen; denn jede Drohne, die man abschießt, verursacht meistens Trümmer. Egal, ob die auf dem Rollfeld landen, auf Autobahnen oder in Wohngebieten, sie sind überall ein Problem. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten und vor allem Geld, allein am Münchner Flughafen wahrscheinlich einen zweistelligen Millionenbetrag, um wirklich eine wirkungsvolle Drohnenabwehr auf den Weg zu bringen. Das ist dann weniger Top Gun, aber mehr Wirksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum Gesetzentwurf im Einzelnen: Ich fange mit dem Artikel 29a an. Der Artikel 29a, der jetzt regelt, wie man als Landespolizei gegen Drohnen vorgehen kann, ist ja im Wesentlichen kopiert von Hessen und Rheinland-Pfalz. Die klare Systematik – ich kann auf die Drohne einwirken, auf die Funkverbindung, über die sie gesteuert wird, oder auf die Steuerungseinheit selber – findet sich da so wieder. Das ist also nichts Neues, aber tatsächlich sinnvoll. Problematisch wird es für uns bei der Abschaffung des Bewaffnungsverbots. Es ist klar: Wir brauchen ausgerüstete Abwehrdrohnen, mit denen man andere Drohnen abfangen kann. Es muss aber geregelt werden, dass sich solche bewaffneten Drohnen ausschließlich gegen andere Drohnen und unbemannte Ziele richten dürfen, aber nicht gegen bemannte. Unsinnig ist aus unserer Sicht auch die Änderung hinsichtlich Waffen im letzten Artikel. Bisher regelt der Landtag selbst, welche Waffen und Sprengmittel die bayerische Polizei einsetzen darf. Schon jetzt gibt es eine Erprobungsklausel. Wir halten es auch für richtig, dass Waffen und Sprengmittel, die sich in der Erprobung bewähren, in der Debatte im Landtag neu ins Gesetz aufgenommen werden. Das sollte weiter Sache des Parlaments bleiben. Insgesamt braucht es aus unserer Sicht bei dem ganzen Thema Drohnenabwehr jetzt mehr Ernsthaftigkeit und weniger Abschusstheater. (Beifall bei den GRÜNEN)

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