Ilse Aigner
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 62. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Ich darf heute ganz herzlich Gäste auf der Ehrentribüne begrüßen. Es freut mich, Herrn Minister Alex Kamau Wachira aus Kenia gemeinsam mit seiner Delegation als Gäste des Wirtschaftsausschusses im Hohen Haus begrüßen zu dürfen. Welcome Your Excellency! (Allgemeiner Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich zwei Glückwünsche aussprechen. Am 22. Oktober hat Kollege Prof. Dr. Winfried Bausback einen runden Geburtstag gefeiert. Am 24. Oktober hat Kollegin Gabriele Triebel einen halbrunden Geburtstag begangen. Den beiden Geburtstagskindern alles Gute zum Geburtstag, Glück und Gottes Segen! (Allgemeiner Beifall) Des Weiteren darf ich bekannt geben, dass zu den Tagesordnungspunkten 6 und 10 namentliche Abstimmung beantragt wurde. Das betrifft zum einen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Verbreitung antisemitischer Stereotypen und Narrative in Schulen monitoren und wirkungsvoll bekämpfen!", Drucksache 19/6683. Zum anderen betrifft das auf Wunsch der AfD-Fraktion deren Antrag betreffend "Kurorte in der Krise", Drucksache 19/6727. Über beide Anträge wird namentlich abgestimmt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern (Drs. 19/8567) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung bringe ich heute den Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern in den Bayerischen Landtag ein, den wir im Rekordtempo auf den Weg gebracht haben. Mit diesem Gesetz schaffen wir Rechtsklarheit und Handlungsfähigkeit in einer Zeit neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen. Bayern handelt wie immer schnell, entschlossen, vorausschauend, mit Augenmaß, damit unser Land selbst in der Lage ist, gegen gefährliche Drohnen vorzugehen. Dieses Gesetz ist notwendig, weil der Bund nur in Teilen zuständig und es auch nicht absehbar ist, bis wann und in welcher Form auf der Bundesebene geeignete Regelungen zur Verhinderung derartiger Überflüge verabschiedet bzw. in Kraft treten werden. Der Bund könnte ohnehin nur die Kompetenzen der Bundespolizei, aber nicht die der bayerischen Landespolizei regeln. Im Übrigen hat er lediglich für den Luftverkehr die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz und auf dieser Basis geregelt, wo und unter welchen Voraussetzungen Drohnen fliegen dürfen. Die Gesetzgebungskompetenz für den Umgang mit Drohnenflügen unterhalb der Schwelle des Verteidigungsfalles liegt bei den Ländern. Auch in Gefahrensituationen und im Zusammenhang mit zulässigen Drohnenflügen ist daher die Landespolizei zuständig; sie handelt in diesem Zusammenhang im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr, für die sie zuständig ist. Deshalb ist es erforderlich, eine spezifisch auf Drohnen bezogene Befugnisnorm für die bayerische Landespolizei im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes zu schaffen und das bisher bestehende Bewaffnungsverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme aufzuheben. Die bayerische Polizei erhält damit die rechtliche Grundlage, um Drohnen zu erkennen, ihre Gefährdung einzuschätzen und sie im Bedarfsfall aus dem Luftraum zu entfernen, zum Beispiel durch elektronische Übernahme der Steuerung, durch Einfangen oder, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eben auch durch Abschuss. So schaffen wir Rechtsklarheit, Sicherheit im Einsatz und ein eindeutiges Mandat zum Schutz kritischer Infrastrukturen, zum Schutz der Menschen und für ein starkes Sicherheitsgefühl in Bayern. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde in der Verbandsanhörung durchweg positiv aufgenommen. Besonders betont wurde die Bedeutung der Handlungsfähigkeit der Landespolizei und die Notwendigkeit, sie mit den erforderlichen technischen Mitteln und organisatorischen Strukturen auszustatten. Hinweise aus der polizeilichen Praxis wurden vom Innenministerium sorgfältig aufbereitet und im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Das zeigt: Wir haben dieses Gesetz gemeinsam mit der Praxis entwickelt – aus der Praxis für die Praxis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen ist ein weiterer Meilenstein bayerischer Sicherheitspolitik. Wir schützen damit die Menschen in Bayern, unsere Infrastruktur und unsere Souveränität mit einem klaren Rechtsrahmen und schafften damit Rechtssicherheit auch für diejenigen, die das als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte konkret tun müssen. Wir machen das aber auch mit modernster Technik und dem Mut, Verantwortung zu übernehmen. So bleibt Bayern auch in Zeiten neuer Bedrohungen das, was wir immer waren: sicher, stark und selbstbewusst. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
