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Susann Enders

FREIE WÄHLER 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Liebe Anna Rasehorn, ich weiß, wie es dir gerade hier vorne ging. Liebe Anna, für alle Schwangeren in ganz Bayern kann ich nur hoffen, dass wir weiterhin fraktionsübergreifend Lösungen finden werden; denn dafür ist Politik da. Die FREIEN WÄHLER und die CSU haben im Mai dieses Jahres darauf hingewirkt, dass dieser Schiedsspruch, der vor allem über den Hebammen wie ein Damoklesschwert hing, so schnell wie möglich den Verhandlungsparteien übergeben werden konnte, damit sie den Rechtsweg einschlagen können. Das ist auch erfolgt. Deshalb verstehe ich die Schwammigkeit des Dringlichkeitsantrags der SPD. In diesem Dringlichkeitsantrag steht nicht viel, aber es ist das Wichtigste enthalten, nämlich dass wir eine flächendeckende Lösung für die Hebammenvergütung finden und die Versorgungslücke verhindern müssen. Wir sind nun einmal gebunden. In einem laufenden Rechtsschutzverfahren haben wir keinen Einfluss auf das, was herauskommen wird. Wir haben aber zwei Möglichkeiten: Zum einen steht für uns die Wichtigkeit der Hebammen außer Frage. Die besondere Bedeutung der Beleghebammen für Bayern ergibt sich schon aus der Tatsache, dass 80 % der Kinder mithilfe von Beleghebammen zur Welt gebracht werden. Es darf also keine unterschiedliche Finanzierung von Beleghebammen und angestellten Hebammen geben. Jeder Handgriff einer Hebamme, unabhängig davon, in welchem Finanzierungssystem sie sich befindet, muss aufwandsentsprechend bezahlt werden, nein, er muss so bezahlt werden, wie es der Hebamme zusteht. Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür in der Regierung zusammen mit der CSU schon sehr lange ein. Deshalb danke ich der SPD für ihren Dringlichkeitsantrag und dafür, dass sie sich unserem Dringlichkeitsantrag anschließt. Was steht in dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER und der CSU noch? – Dort steht, dass wir auf das aktuelle Rechtsschutzverfahren nicht einwirken können. Wir haben aber zwei Möglichkeiten, und das sind die beiden Forderungen unseres Dringlichkeitsantrags: Für den Fall, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine für die Beleghebammen zufriedenstellende Lösung bringt, wird die Staatsregierung bereits jetzt aufgefordert, sodann auf Bundesebene auf die Vertragspartner des Hebammenhilfevertrags einzuwirken und auf eine rasche Neuverhandlung zu drängen. Hier darf keine Zeit verloren gehen. Für den Fall, dass das Rechtsschutzverfahren für die Beleghebammen keine zufriedenstellende Lösung bringt, wird die Staatsregierung aufgefordert, sodann auf die Vertragspartner des Hebammenhilfevertrags einzuwirken und auf eine rasche Neuverhandlung zu drängen. Dabei müssen die Ergebnisse des Runden Tisches in Bayern einbezogen werden. Wir stimmen deshalb dem Dringlichkeitsantrag der SPD zu und freuen uns sehr, dass die SPD bei dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER mitgehen wird. Zum Nachzieher der GRÜNEN kann ich nur sagen: noch eine wissenschaftliche Evaluation, noch eine Hebammenstudie. Das bringt im Moment niemandem etwas. Die Hebammen brauchen jetzt eine anständige Bezahlung und nicht die nächste Studie und die nächste wissenschaftliche Evaluation. Fragen Sie einmal die Hebammen: Wir haben alle Daten. Wir müssen uns nicht verkünsteln, um hier noch einen Nachzieher zu bekommen. Versorgungslücken schließen, das hört sich gut an. Wir bekämpfen das Problem jedoch mit den zwei Forderungen unseres Dringlichkeitsantrags an den Wurzeln. Wir frisieren nicht nur die Blüte. Ein Förderprogramm für Hebammen gibt es bereits. Wir lehnen deshalb den Nachzieher der GRÜNEN ab und können dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen. Ich bitte außerdem um die vollumfängliche Zustimmung zu dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER und der CSU. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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