Helmut Schnotz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Stärkung der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt. Der Industriestandort Schweinfurt steht vor großen strukturellen Herausforderungen. Es ist zu befürchten, dass mehrere Tausend Arbeitsplätze abgebaut werden. Die Staatsregierung handelt und will mit ihrem Acht-Punkte-Plan für Schweinfurt die Unternehmen aus der Region Schweinfurt stärken und in die Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen investieren. Als Hochburg der Automobilindustrie ist Schweinfurt vom Transformationsdruck besonders betroffen. Dem gilt es entgegenzuwirken. Der passgenaue Unterstützungsplan setzt am Bestand an und schafft gleichzeitig Neues. Die Staatsregierung setzt auf einen Dreiklang aus direkten Unternehmenshilfen, dem Aufbau langfristiger Infrastruktur und gezielter struktureller Unterstützung. Der Acht-Punkte-Plan für Schweinfurt umfasst unter anderem 10 Millionen Euro Regionalfördermittel für kleine und mittlere Unternehmen, 20 Millionen Euro Technologie- und Transformationsförderung für Großunternehmen, 10 Millionen Euro für die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften und 5 Millionen Euro für Start-up-Förderung sowie 7 Millionen Euro für den Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur und weitere 5 Millionen Euro für die Fortsetzung der Fraunhofer-Arbeitsgruppe KI-noW. Im Bereich der öffentlichen Einrichtungen werden weitere drei Senate des Bayerischen Landessozialgerichts vom Sitz in München an die bereits bestehende Zweigstelle in Schweinfurt verlagert. Die Verlagerung soll dabei in zwei Umsetzungsstufen erfolgen, sodass der siebte Senat am 1. November 2025, also in wenigen Wochen, von München nach Schweinfurt verlagert wird, und der achte und der neunte Senat schließlich am 1. November 2027. Zu diesem Zweck diskutieren wir heute die Änderung des Bayerischen Sozialgerichts-Ausführungsgesetzes in der Zweiten Lesung. Das Bayerische Landessozialgericht hat seinen Sitz in München. Es hat darüber hinaus eine Zweigstelle in Schweinfurt, die für zweitinstanzliche Verfahren in Nordbayern zuständig ist und sich aus bislang sechs Senaten zusammensetzt. Durch eine Verlagerung von weiteren drei Senaten des Bayerischen Landessozialgerichts nach Schweinfurt werden Arbeitsplätze für richterliches und auch nicht richterliches Personal am Standort Schweinfurt geschaffen, die Zweigstelle aufgewertet und damit langfristig der Behördenstandort Schweinfurt gestärkt und gesichert. Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Diskussion um die Verlagerung von Gerichtssenaten raus aus München in unsere Landesteile werden stets immer wieder starke Bedenken dahin gehend geäußert, dass die Zentralität in München verloren ginge. Dies ist aus meiner Sicht aber ja gerade das Ziel dieser Behörden- und Gerichtsverlagerungen in das Land Bayern. Wir wollen eine Stärkung des Flächenstaates Bayern unter anderem mit diesen Verlagerungen erreichen. Inhaltlich sind die geäußerten Bedenken größtenteils bekannt. Im Ergebnis erscheinen die vorgebrachten Einwände zwar nachvollziehbar; sie überwiegen aber nicht die Vorteile, die für die Region Schweinfurt mit dem beabsichtigten Vorgehen zur Stärkung des Gerichtsstandorts Schweinfurt mit der Verlagerung sicherer und zukunftsfester Arbeitsplätze verbunden sind. Die strukturpolitische Zielsetzung des zweiten Verlagerungsschrittes ist Teil eines übergeordneten regionalpolitischen Konzepts zur wirtschaftlichen Stärkung des Standorts Schweinfurt. Die Maßnahme soll dort dauerhaft qualifizierte und staatlich abgesicherte Arbeitsplätze sichern bzw. auch neu schaffen. Die Stärkung der Zweigstelle Schweinfurt wird als ein wichtiges Signal in Zeiten industriellen Strukturwandels gewertet. Im Hinblick auf die von den Institutionen angesprochenen Herausforderungen bei der Verlagerung der weiteren LSG-Senate nach Schweinfurt wird es die Aufgabe des LSG sein, die Geschäftsverteilung bestmöglich an die beiden Gerichtsstandorte anzupassen. Hier müssen wir einfach dem LSG das notwendige Vertrauen entgegenbringen. Die vorgesehene Umsetzung in zwei Schritten soll eine geeignete Grundlage für eine praktikable Lösung darstellen. Dabei obliegt die Verteilung der Verfahren auf das Stammgericht in München und die Zweigstelle in Schweinfurt kraft Gesetzes dem LSG-Präsidium. Durch die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Zuweisung von sozialrechtlichen Rechtsgebieten, für die bisher die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, an die Sozialgerichtsbarkeit, wie Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, könnte es darüber hinaus zu einem Aufgabenzuwachs beim Landessozialgericht und entsprechend zusätzlichen Senaten kommen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine sozialverträgliche Umsetzung des zweiten Verlagerungsschritts aus heutiger Sicht sicherzustellen sein dürfte. Aller Voraussicht nach werden bis November 2027 zwei R3-Stellen frei, die dann in Schweinfurt nachbesetzt werden könnten. Da ein Senat bereits mit Besetzung des Vorsitzes arbeitsfähig ist, kann die übrige Besetzung nach und nach erfolgen. Bezüglich der Hinweise auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. April 1995 gilt es klar festzustellen, dass es in der betreffenden Entscheidung um die damalige Verordnung zur Errichtung der Zweigstelle Schweinfurt ging, die eine gleiche Anzahl an Senaten am Stammgericht und an der Zweigstelle vorsah. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied damals, dass dies nicht den Anforderungen der Zweigstelle nach § 28 Absatz 1 SGG genüge und am Stammgericht mehr Senate verbleiben müssten, damit ein angemessenes Größenverhältnis zwischen Stammgericht und der Zweigstelle gewahrt bleibe. Im Falle der nun beabsichtigten Verlagerung gäbe es aber noch eine klare Mehrheit an Senaten in München, nämlich elf Senate, gegenüber der Zweigstelle Schweinfurt mit dann neun Senaten, weshalb das damalige Urteil nicht unmittelbar für das heutige Gesetz einschlägig ist. Meine Damen und Herren, die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Verlagerung eines siebten Senats nach Schweinfurt werden aktuell bereits vorgenommen. Damit kann zum 1. November dieses Jahres ein siebter Senat nach Schweinfurt umgesetzt werden. Das hierfür notwendige Personal – drei Richterinnen bzw. Richter sowie eine Geschäftsstellenkraft – steht bis dahin zur Verfügung. Für die Verlagerung eines achten und neunten Senats stehen im aktuellen Gerichtsgebäude derzeit keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung. Die erforderlichen Büroräume und ein zusätzlicher Sitzungssaal sollen aber bis zum 1. November 2027, also bis in zwei Jahren, geschaffen werden. Die baulichen Maßnahmen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass dafür auch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die notwendigen personellen Umsetzungen nach Schweinfurt werden sozialverträglich erfolgen. Bis 1. November 2027 wird eine hinreichende Anzahl an Stellen für Senatsvorsitze, Berichterstatter und nicht richterliches Personal frei werden, um diese Stellen mit Bewerbenden für den Standort Schweinfurt zu besetzen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stärkung der Zweigstelle Schweinfurt des Bayerischen Landessozialgerichts um drei Senate wird dem Wirtschafts- und Behördenstandort Schweinfurt zusammen mit den weiteren Schritten des Acht-Punkte-Plans der Staatsregierung in einer komplexen Situation weiterhelfen. Es gilt, diesen Weg nun konsequent einzuschlagen und weiterzuverfolgen. Wir werden daher dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
