bayern.landtag.de ↗

Christian Lindinger

FREIE WÄHLER 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sprechen. Durch diesen Gesetzentwurf wird eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften geändert. In Brüssel würde man das wohl ein Omnibusgesetz nennen. Im Einzelnen enthält das Gesetz die Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes, des Bayerischen Besoldungsgesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes sowie des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. Die Änderungen sind überwiegend fachlicher Natur und dienen insbesondere der Schaffung von Rechtssicherheit und sind ein weiterer wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Auf drei für mich maßgebliche Punkte möchte ich eingehen: Erstens. Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Regelanfragen beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Dienst durchführen zu können. Das Recht, solche Regelanfragen stellen zu können, wird dadurch gesetzlich festgeschrieben, und unsere liberale Demokratie muss wehrhaft sein. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst und nicht nur für Teilbereiche – müssen loyal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, und hierauf müssen sich Staat und Gesellschaft verlassen können. Wer das Fundament unserer Verfassung nachgewiesenermaßen gefährdet, wer der universellen Menschenwürde, der Rechtsstaatlichkeit oder der Demokratie feindlich gegenübersteht, der darf nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Hier muss der Staat zum Schutze unserer Verfassung und unserer Gesellschaft die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Gefahren abzuwehren. Diese Grundlage wird durch diesen Gesetzentwurf geschaffen. Zweitens. Die Pflicht zur schriftlichen Anzeige der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter entfällt wie auch die Pflicht zur Anzeige einer unentgeltlichen Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft für Angehörige. Ich denke, wir müssen Anzeigepflichten und Vorschriften immer mit Augenmaß bewerten. Der Staat muss und soll nicht jedes Detail regeln, wenn dazu keine dringende Notwendigkeit besteht. In diesem Fall der Anzeigepflicht bei der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter nach dem Bayerischen Beamtengesetz lautet also die Frage: Ist es für die Dienststelle wichtig zu wissen, ob jemand im Ehrenamt tätig ist? Ist es wichtig zu wissen, ob jemand unentgeltlich Angehörige pflegt? – Die Antwort lautet: Nein. Es ist nicht so wichtig, dass man es gesetzlich vorschreiben muss. Deshalb schaffen wir im Bayerischen Beamtengesetz auch im Sinne der Entbürokratisierung eine solche Anzeigepflicht ab. Als dritten und letzten Punkt – vieles ist von den Vorrednern schon erläutert worden – möchte ich die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst ab dem zweiten Ausbildungsjahr herausgreifen. Die Unterhaltsbeihilfe soll von 60 auf 66 % der Bemessungsgrundlage steigen. Ich bin selbst seit Jahrzehnten bei der freiwilligen Feuerwehr tätig und kann daher ermessen, was im feuerwehrtechnischen Dienst von den hauptamtlichen Einsatzkräften geleistet wird. Es geht nicht nur, aber auch um die Kernaufgaben des Einsatzdienstes. Dazu gehören die Rettung von Mensch und Tier, die Brandbekämpfung, der technische Hilfsdienst und der Katastrophenschutz. Dabei leisten die freiwilligen und hauptamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren oft Übermenschliches. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Hierfür gilt Ihnen unser aufrichtiger Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Um die hauptamtliche Basis für den Feuerwehrdienst zu verbessern und zu stärken, haben wir bereits eine öffentlich-rechtliche Ausbildung für Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst eingeführt. Wir müssen schauen, dass wir diese Laufbahn attraktiv gestalten, damit wir in Zeiten des Fachkräftemangels auch wirklich ausreichend Personal finden. Die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger von 60 auf 66 %, also um 10 %, ist deshalb wichtig und angemessen. In diesem Sinne wollen wir das Gesetz begleiten und jetzt verabschieden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Alle Reden von Christian Lindinger Protokoll ↗