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Julia Post

GRÜNE 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über Vertrauen – Vertrauen in den Staat, Vertrauen in die Menschen, die für ihn arbeiten, und damit auch über Vertrauen in unsere Demokratie. Genau dieses Vertrauen steht mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung auf dem Spiel; denn mit der sogenannten Regelanfrage will die Staatsregierung künftig Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst verdachtslos durch den Verfassungsschutz überprüfen lassen. Das klingt erst einmal nach Ordnung und Sicherheit; aber in Wahrheit ist es doch ein Schritt zurück. Es ist ein Schritt zurück in Zeiten, in denen Menschen unter Generalverdacht standen, weil sie sich politisch engagierten oder einfach eine andere Meinung vertraten. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir als GRÜNE sagen ganz klar: Demokratiefeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Wer dem Staat dient, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Wir müssen uns in diesen Zeiten natürlich Gedanken machen, wie wir unsere Institutionen widerstandsfähiger machen. Dieses Ziel eint uns, und dieses Ziel des Gesetzentwurfs unterstützen wir ausdrücklich. Da arbeiten wir sehr gerne mit den demokratischen Fraktionen zusammen; aber die Mittel, die wir wählen, müssen demokratisch bleiben. Dieser Gesetzentwurf ist es nicht, weil er an manchen Stellen schlicht zu weit geht; denn er erlaubt der Staatsregierung per Verordnung, also ohne Zustimmung des Landtags, selbst festzulegen, wer zukünftig überprüft wird. Das ist ein ganz gefährlicher Blankoscheck für die Exekutive, und wir wissen aus der Geschichte: Solche Befugnisse werden selten wieder zurückgegeben. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, legt fest, dass die Staatsregierung per Verordnung bestimmen kann, für welche Laufbahnen die Regelanfrage gelten soll. Damit entzieht sich der Planungskreis der demokratischen Steuerung. Der Landtag verfügt dann nicht mehr abschließend über den Geltungsbereich. Jede zukünftige Regierung könnte durch Verordnungen die Betroffenheit ausweiten, und das parlamentarische Mitspracherecht wird stark geschwächt. So droht das Prinzip "Gesetzgebung im Parlament, Ausführungen in der Verwaltung" zu kippen, und das zugunsten einer starken Exekutive. Wir GRÜNEN sagen: Wenn der Staat in die Privatsphäre von Menschen eingreift, dann braucht es klare Grenzen und vor allem parlamentarische Kontrolle. (Beifall bei den GRÜNEN) Das heißt für uns: Regelanfragen kann es nur in wirklich sicherheitsrelevanten Bereichen – im Polizeidienst für alle Polizeianwärter:innen, bei Richter:innen und Staatsanwält:innen – geben. Das sind die Gruppen, bei denen das bereits heute der Fall ist. Da finden wir es gut, dass dies nun auch eine gesetzliche Grundlage erhält. Wir wollen eine Ausweitung auf die Mitarbeitenden im Justizvollzugsdienst, die in den speziellen Hafteinrichtungen der Zurückweisungs- und Abschiebehaft oder des Ausreisegewahrsams im Vollzugsdienst arbeiten. Wichtig ist uns, dass diese Regelung für alle sicherheitsrelevanten Bereiche gilt, insbesondere für Waffenträger:innen. Wir wollen aber auch keine Massenüberprüfung ohne Anlass. Das heißt, wir wollen den Einsatz einer Regelanfrage erst dann, wenn Bewerber:innen konkret für eine Stelle im öffentlichen Dienst vorgesehen sind, und das heißt für uns: Es muss klare Löschfristen und Auskunftsrechte für Bewerberinnen und Bewerber geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier heute nicht über ein theoretisches Risiko. Wir reden über echte junge Menschen, Lehrer:innen, Polizist:innen, Justizbeamt:innen, die sich für unsere Demokratie engagieren wollen. Was sagen wir ihnen, wenn sie sich bewerben? – Erst einmal sagen wir ihnen: Wir überprüfen dich vorsorglich durch den Verfassungsschutz. – So baut man kein Vertrauen auf. So gewinnt man keine Fachkräfte, und so stärkt man auch nicht den Staat, sondern die Skepsis ihm gegenüber. Der Gesetzentwurf setzt auf das Modell klassischer Gruppenüberwachung. Erfasst werden Interventionen in beobachteten Organisationen; aber Radikalisierung heute verläuft häufig individuell, digital und fragmentiert, also ganz oft ohne eine Verbindung zu strukturierten Organisationen. Die Regelanfrage ist deshalb kein Allheilmittel. Das heißt, die Trefferquote durch Regelanfragen wird gering sein, während der Eingriff in die Freiheitsrechte erheblich ist. Wir bekommen viele Überprüfungen mit wenig relevanten Funden. Ja, wir müssen unsere Demokratie schützen; aber lassen Sie uns nicht die Fehler der 1970er-Jahre wiederholen. Die Geschichte der Berufsverbote ist uns eine Mahnung. Wenn der Staat aus Angst vor Extremismus selbst illiberal wird, verliert er seine moralische Stärke. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung in dieser Form ab und werden entsprechende Änderungsanträge einbringen, auch zum Thema Freizeitausgleich. Wir stehen für einen öffentlichen Dienst, der die Demokratie schützt, ohne selbst undemokratisch zu handeln. (Beifall bei den GRÜNEN)

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