Alexander Dietrich
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde zu Beginn meiner Ausführungen zunächst einmal darauf zurückkommen, worum es in diesem Gesetzentwurf tatsächlich geht und was in ihm tatsächlich drinsteht. Der Kollege Baumann von der AfD hat behauptet, im Gesetzentwurf stünde drin, dass nur einseitig auf Rechtsextremismus überprüft werde und dass es eine regelhafte Überprüfung gebe. Fakt ist aber, dass wir eine Prüfung zur Verfassungstreue vorsehen. Diese Prüfung der Verfassungstreue bezieht sich aber auf rechts und links. Im Gesetzentwurf steht nichts von einer Prüfung einseitig auf Rechtsextremismus. Die Behauptung des Kollegen Baumann ist schlichtweg falsch. (Michael Hofmann (CSU): Jawohl! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Sie geben dieser sachlichen Debatte um Veränderungen im Beamtenrecht eine völlig falsche Richtung, indem Sie unwahre Dinge behaupten. In dem Gesetzentwurf ist von Rechtsextremismus keine Rede. Es ist auch keine Rede davon, dass automatisch jeder Beamte und jede Beamtin überprüft wird, sondern es wird in Verordnungen festgelegt, in welchen Bereichen diese Überprüfung veranlasst ist und in welchen nicht. Wir als CSU-Fraktion halten diese Regelung für absolut sinnvoll und notwendig. Wir werden dem Gesetzentwurf natürlich insgesamt zustimmen, aber in diesem Punkt insbesondere. Wir haben in Bayern ein modernes und hervorragendes Dienstrecht, das in seinen Einzelheiten natürlich immer wieder angepasst werden muss. Genau das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Es handelt sich um eine Vielzahl kleiner, aber wirkungsvoller Anpassungen. Es sind Anpassungen, die unser Dienstrecht klarer, moderner und praxistauglicher machen. Dieser Gesetzentwurf folgt einer klaren Linie. Wir wollen die Rechtssicherheit stärken, Bürokratie abbauen und natürlich auch die Fürsorge gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten wahren. Ich komme zum Gebot der Grundlage der Regelanfrage beim Verfassungsschutz zurück. Ich denke, es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, dass jeder, der im öffentlichen Dienst Verantwortung trägt, jederzeit fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen muss. Das ist insbesondere in einer Zeit wachsender extremistischer Bedrohungen von rechts und von links ein Gebot der staatlichen Selbstachtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir bauen mit dem Gesetzentwurf Bürokratie an konkreten Stellen ab. Zum Beispiel wird die Pflicht, jede ehrenamtliche oder unentgeltliche Betreuungstätigkeit schriftlich anzuzeigen, gestrichen. Ich habe mich selber immer gefragt – ich war selber betroffen –, was eigentlich mit diesen Anzeigen passiert. Mir wurde damals gesagt: Na ja, die wird in der Personalakte abgeheftet. Diese Pflicht hätte man vielleicht schon früher abschaffen können; aber jetzt ist es jedenfalls nicht zu spät, diesen überflüssigen Bürokratismus abzuschaffen. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf auch mehr Flexibilität und Fairness beim Abbau von Mehrarbeit; denn künftig kann der Dienstherr aus Gründen der Fürsorge, aber auch aus Gründen der Personalplanung auch den Freizeitausgleich anordnen. Ich kann aus meiner eigenen Praxis als Personalreferent der Stadt München sagen: Es ist wirklich sinnvoll, das einzuführen, weil es immer wieder zu Diskussionen geführt hat, ob Mehrarbeit bezahlt werden muss oder ob und wann gegebenenfalls Freizeitausgleich genommen werden muss. Das ist wirklich wichtig. Das ist eine wirklich wichtige Veränderung für die Dienststellen. Im Besoldungsrecht ziehen wir wichtige Konsequenzen aus der Rechtsprechung. Beim Orts- und Familienzuschlag für teilzeitbeschäftigte Elternpaare wird eine verfassungsfeste und gerechte Lösung eingeführt. Besonders wichtig finde ich, dass wir die Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst erhöhen. Das ist ein klares Signal. Wir stärken damit die Attraktivität des Feuerwehrdienstes; denn wir brauchen gerade bei der Feuerwehr motivierte Nachwuchskräfte, die bereit sind, Verantwortung, aber auch Risiko zu tragen. Das Versorgungsrecht wird weiter modernisiert. Die Ruhegehaltsfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen wird künftig klar und einheitlich nach dem Stellenplan bemessen. Das schafft Transparenz und Planbarkeit. Schließlich wird die einmalige Unfallentschädigung um 80 % angehoben. Ich denke, das ist ein Akt der Fairness und des Respekts gegenüber jenen, die im Dienst für den Staat schwer verletzt werden oder gar ihr Leben verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten das Dienstrecht modern, rechtsklar und passen es den aktuellen Herausforderungen an. Wir tun dies behutsam und rechtssicher. Die CSU-Fraktion wird deshalb in den weiteren Beratungen dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
