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Jörg Baumann

AfD 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Bewerbern ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und die informelle Selbstbestimmung unbescholtener Bürger. Besonders problematisch ist die einseitige Ausrichtung dieser Maßnahme. Während der Kampf gegen vermeintlich rechte Extremisten in den Vordergrund gerückt wird und fast schon pathologisch ist, bleibt man hingegen auf dem linken Auge weiterhin blind. Linksextremistische Tendenzen, die eine große Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen, werden systematisch vernachlässigt. Verfassungstreue Bürger, die sich zur Demokratie bekennen und loyal sind, werden pauschal unter Generalverdacht gestellt und mit Rechtsextremisten gleichgesetzt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der Misstrauen sät und den Rechtsstaat untergräbt. Wir von der AfD fordern eine ausgewogene Betrachtung aller extremistischen Gefahren und eine strikte Einschränkung solcher Anfragen auf konkret begründete Verdachtsfälle. Auch der DGB Bayern, der nicht für eine besondere Nähe zur AfD bekannt ist, spricht sich gegen die Ausweitung der Möglichkeit von Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz ohne konkreten Anfangsverdacht aus und lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zur diesbezüglichen Schaffung einer formal-gesetzlichen Grundlage ab. Begründet wird dies unter anderem mit der Unverhältnismäßigkeit der Regelanfrage, dem Mangel an Effektivität und dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand. Die Regelanfrage ist völlig überflüssig und muss darum konsequenterweise ersatzlos gestrichen werden. Die Streichung der Einvernehmenspflicht mit dem Staatsministerium der Finanzen sehen wir zwiespältig. Die Intention, bürokratische Hürden abzubauen und Prozesse zu beschleunigen, ist nachvollziehbar. Die Schwächung der finanzpolitischen Kontrolle durch das Finanzministerium birgt allerdings auch Gefahren. Wir fordern eine stärkere Kontrolle ministerieller Entscheidungen und eine ressortübergreifende Abstimmung bei kostenrelevanten Vorschriften, um die Haushaltsdisziplin zu gewährleisten. Auch die Abschaffung der Anzeigepflicht für Ehrenämter kann man nicht nur positiv sehen; denn die Kontrollfunktion des Dienstherrn entfällt damit. Das Risiko von Interessenkonflikten bleibt bestehen. Ehrenamtliches Engagement darf nicht behindert werden; es darf aber auch nicht zu Loyalitäts- oder Zeitkonflikten führen. Ich komme zu den Mehrarbeitsregelungen, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung. Die explizite gesetzliche Verankerung soll Klarheit schaffen. Es besteht jedoch die Gefahr einer Verschlechterung für Teilzeitkräfte. Die Komplexität der Regelungen könnte zu Benachteiligungen führen, insbesondere dann, wenn Beschäftigte nicht ausreichend informiert sind. Wir fordern Transparenz und eine gerechte Vergütung nach objektiven Maßstäben. (Beifall bei der AfD) Zusatzarbeit darf einzelnen Gruppen weder zum Nachteil noch zum Vorteil gereichen. Eng damit verbunden ist die einseitige Anordnung von Freizeitausgleich durch den Dienstherrn. Die geordnete Personaleinsatzplanung ist ein legitimes Ziel, doch die einseitige Verpflichtung birgt die Gefahr von Willkür und Konflikten mit individuellen Planungen. Ein solcher Eingriff kann das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Beschäftigten belasten. Wir befürworten geordnete Abläufe, fordern aber den Schutz individueller Arbeitszeitwünsche und eine verpflichtende Abstimmung mit den Betroffenen. Einseitige Anordnungsrechte lehnen wir ab. Die bisherige Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Dienstherren und Arbeitgeber für die Kindergeldfestsetzung und Auszahlung bei ihren Mitarbeitern und Versorgungsempfängern ist durch die Aufhebung des § 72 des Einkommensteuergesetzes entfallen, sodass für die Prüfung der Kindergeldberechtigung seitens des Dienstherrn keine Notwendigkeit mehr besteht. Da sind wir konform. Mithin kann die Übermittlungsbefugnis entfallen. Das ist völlig plausibel. Beim Teilzeitsystem für den Orts- und Familienzuschlag bleibt die Komplexität erhalten. Dort wären dringend Vereinfachungen angebracht. Die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst soll die Attraktivität dieses Berufs steigern. Das unterstützen wir. Doch finanzielle Anreize allein lösen nicht die tieferliegenden strukturellen Probleme wie den Personalmangel oder Ausbildungsdefizite. Wir fordern konsequente Verbesserung für alle sicherheitsrelevanten Berufe und nicht nur punktuelle Erhöhungen. Die Beträge der einmaligen Unfallentschädigungen für betroffene Beamte sowie Hinterbliebene wird unter Beibehaltung der Staffelung nach der Schwere der Unfallfolgen um 80 % erhöht, was wir ausdrücklich begrüßen. Die Höhe der Entschädigungsbeträge blieb seit dem 1. Januar 2011 unverändert, weshalb wir eine jährlich bedingte Inflationsanpassung vorschlagen. Der Gesetzentwurf zeigt also Licht und Schatten. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss natürlich begleiten und konstruktiv daran mitarbeiten. Einige Dinge sind gut durchdacht, andere sind abzulehnen oder verbesserungswürdig. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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