Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf handelt sich um ein Sammelgesetz zu dienstrechtlichen Änderungen. Damit werden notwendige Veränderungen und einige Verbesserungen erreicht. Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsklarheit. Vor allem dienen wir damit unserem Oberziel Bürokratieabbau. Zu den wichtigsten Punkten dieses Gesetzentwurfs: Erstens. Wir schaffen damit eine neue Rechtsgrundlage für Regelanfragen zur Prüfung der Verfassungstreue. Bayern prüft die Verfassungstreue bei allen Neueinstellungen. Die neu Einzustellenden müssen einen Fragebogen ausfüllen; gegebenenfalls wird ein Gespräch geführt. Bei schwerwiegenden Hinweisen folgt eine Anfrage an das Landesamt für den Verfassungsschutz. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer verfassungstreu ist. Das ist völlig klar. Gerade bei verantwortlichen Positionen ist das auch sehr wichtig. Es muss die Gewähr dafür gegeben sein, dass die betreffende Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dieses Verfahren ist nicht neu, sondern es galt schon bisher. Bisher war dies auf der Grundlage einer amtlichen Bekanntmachung geregelt. Künftig erfolgt diese Regelung auf der Grundlage einer Verordnung. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir für diese Prüfung der Verfassungstreue die Verordnungsermächtigung. Das schafft mehr Rechtssicherheit; denn im Einzelfall geht es hier um viele persönliche Daten. Zweitens. Des Weiteren wird der Wegfall von Anzeigepflichten bei Nebentätigkeiten geregelt. Dadurch werden unsere Beamtinnen und Beamten entlastet. So entfällt künftig bei Nebentätigkeiten, die der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter dienen, oder bei der unentgeltlichen Führung der Vormundschaft, der Betreuung oder der Pflegschaft für Angehörige die Anzeigepflicht. Dadurch werden das Ehrenamt und insbesondere pflegende Angehörige gestärkt. Außerdem ist dies ein weiterer Schritt hin zum Bürokratieabbau. Drittens. Vereinfachung gibt es auch im Versorgungsrecht, beispielsweise beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge, im Rahmen der Höchstgrenzenregelung. Für diese Fälle ergeben sich Verwaltungsvereinfachungen und eine bessere Nachvollziehbarkeit nach dem Motto: weniger Bürokratie, mehr Transparenz. Viertens. Für den kindbezogenen Orts- und Familienzuschlag ist eine Neuregelung vorgesehen. Es kann nur ein Anspruchsberechtigter den Orts- und Familienzuschlag erhalten, nämlich derjenige, der auch das Kindergeld bekommt. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Ansprüche zukünftig für beide Anspruchsberechtigte zusammengerechnet, natürlich nur bis zur Gesamthöhe von 100 %. Wir schaffen zudem eine Rechtsgrundlage für Nachzahlungen für die Zeit ab dem 1. Januar 2024, sofern bis dahin die zwei Anspruchsberechtigten noch nicht berücksichtigt worden sind. Fünftens. Mit dem Gesetz wird außerdem eine deutliche Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung bei schweren Dienstunfällen eingeführt. Dies dient zur Absicherung der Beamtinnen und Beamten, die bei der Dienstausübung besonderen Gefahren ausgesetzt waren und dadurch einen qualifizierten Dienstunfall mit schweren Körperschäden erlitten haben, die möglicherweise zur Beendigung des Dienstes oder gar zum Unfalltod geführt haben. Es wird bei der einmaligen Unfallentschädigung eine deutliche Erhöhung um 80 % geben. Des Weiteren wird es weiterhin eine Staffelung nach der Schwere der Unfallfolgen geben. Diese bewegt sich künftig zwischen 90.000 und 180.000 Euro für betroffene Beamtinnen und Beamte und zwischen 18.000 und 108.000 Euro für Hinterbliebene. Dies sind die wesentlichen Änderungen verschiedener dienstrechtlicher Regelungen. Ich glaube, es ist ein gelungener Gesetzentwurf mit vielen wichtigen Aspekten zur Entbürokratisierung und auch mit guten Regelungen für unsere Beamtinnen und Beamten. Wir werden den Gesetzentwurf sicherlich im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes weiter beraten. Ich freue mich auf diese Beratungen. Ein Mittelweg zwischen mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau ist uns gelungen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
