Josef Heisl
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Frau Ministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über mehr als nur eine Gesetzesanpassung. Wir sprechen über Kinder, Jugendliche und Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen und Ausnahmesituationen befinden. Wir sprechen über Kinder und Jugendliche, deren Stimmen manchmal leise sind und daher oft auch mal nicht gehört werden. Wir sprechen über Kinder und Jugendliche, die die Unterstützung der Jugendhilfe dringend benötigen. Genau deshalb setzen wir heute ein starkes Zeichen. Wir schaffen mit den Ombudsstellen einen verlässlichen, unabhängigen und landesweit zugänglichen Schutz- und Beratungsraum. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes wurde im Jahr 2021 festgelegt, dass sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige Ombudsstelle wenden können. Diese Verpflichtung ist bundesrechtlich einheitlich. Wir in Bayern haben es jedoch selbst in der Hand, wie wir diese Verantwortung ausgestalten. Mit der heutigen Änderung des AGSG schaffen wir die Grundlage für eine bayerische Lösung – landesweit, qualitätsgesichert und unabhängig von der Leistungserbringung. Konkret werden zwei Ombudsstellen beim ZBFS im Landesjugendamt eingerichtet. Zwei Standorte in Süd und Nord, München und Schwandorf, bilden künftig das Rückgrat dieser Struktur. Dort werden Beratung, Vermittlung und Konfliktlösung gebündelt – professionell, neutral und erreichbar für alle. Warum erfolgt dies zentral beim Bayerischen Landesjugendamt? – Wer sich vom örtlichen Jugendamt ungerecht behandelt fühlt, braucht einen Ort, der nicht Teil der Entscheidungskette, sondern Teil der Lösung ist. Das Landesjugendamt beim ZBFS ist genau dieser Ort. Es steht außerhalb der unmittelbaren Leistungserbringung, ist weisungsungebunden und erfüllt damit die Anforderungen des SGB VIII vollumfänglich. Das hat zum Beispiel auch der Bayerische Jugendring ausdrücklich so bestätigt. Das Modellprojekt hat gezeigt, dass ein Großteil der Beratung über Fernkommunikation, also online oder telefonisch, stattfindet. Das heißt, zwei starke Standorte reichen aus, um landesweit effizient zu beraten. Bürgerinnen und Bürger erreichen Hilfe unbürokratisch, digital, falls nötig auch persönlich und direkt. In der Verbändeanhörung, die vom 31. Juli 2025 bis 10. September 2025 stattfand, haben sich 9 von 13 Verbänden geäußert. Das zeigt das große Interesse und Engagement, wie es bei uns in der Jugendhilfe Tradition ist. Die Rückmeldungen waren differenziert, aber eines war klar: Alle wollen ein starkes Ombudssystem, das Konflikte frühzeitig klärt und vor allem eines, Vertrauen, schafft. Der Landkreistag, der Städtetag, der Bayerische Jugendring und weitere Stellen begrüßen die Trägerschaft beim Landesjugendamt ausdrücklich. Sie sehen darin die Garantie für fachliche Qualität, landesweite Einheitlichkeit und auch für Synergieeffekte. Wichtig sind Unabhängigkeit, eine Distanz zum Leistungserbringer und professionelle Standards. Genau diese Distanz hat das Landesjugendamt. Im Ombudswesen hätte ein System aus Einzelverträgen und regionalen Zuständigkeiten über freie Träger auch Risiken: einen Flickenteppich regionaler Zuständigkeiten, wechselnde Laufzeiten von Verträgen und wechselnde Ausschreibungen. Mit der zentralen Struktur sichern wir einheitliche Qualitätsstandards, flexible Ressourcenverteilung, dauerhafte Verfügbarkeit und klare Zuständigkeiten. Gerade diese klaren Zuständigkeiten entsprechen wieder unserem Grundsatz, das Leben der Menschen in unserem Land einfacher zu machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir vermeiden Doppelstrukturen, sparen Verwaltungskosten und sorgen dafür, dass das System dauerhaft tragfähig ist. Es ist mir heute auch ein Bedürfnis, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unsere Jugendämter, unsere Jugendhilfe in ganz Bayern trotz teilweise schwierigster Fälle eine hervorragende Arbeit leistet, und zwar Tag für Tag. Herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit diesem Gesetzentwurf öffnen wir außerdem Artikel 19 AGSG: Künftig können selbst organisierte Zusammenschlüsse, also junge Menschen, Eltern, Pflegefamilien oder Initiativen, also beratende Mitglieder in die kommunalen Jugendhilfeausschüsse berufen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für eine echte Teilhabe. Wir geben denen eine Stimme, die unmittelbar betroffen sind. Wir tun das, ohne die kommunale Entscheidungshoheit einzuschränken; denn wer berufen wird, entscheidet weiterhin vor Ort der jeweilige Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist kein Formalakt, sondern die Ombudsstelle ist ein Schutzschirm, bevor es zu stürmen beginnt. Die Ombudsstelle ist ein Vermittlungsinstrument, bevor die Fronten zu verhärtet sind. Sie ist ein Ort des Zuhörens, bevor Schweigen trennt. Wir entscheiden nicht nur über die Ausführung eines Bundesgesetzes, sondern wir entscheiden über Würde, Vertrauen und vor allem über eine frühzeitige Hilfe. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
