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Jörg Baumann

AfD 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf verletzt in mehrfacher Hinsicht grundlegende Prinzipien des gesunden Menschenverstandes und der kommunalen Selbstbestimmung. Dazu trieft er aus jeder Pore vor links-grüner Ideologie. Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für berufstätige Gemeinderäte zur Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten wäre Gift für alle Unternehmen und auch für das Betriebsklima. Eine flächendeckende Umsetzung einer solchen Zwangsregelung überfordert insbesondere kleinere Unternehmen. Freistellungen müssen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen werden. Der Staat hat sich hier nicht einzumischen. Für Mandatsträger, die auf Arbeitsplatzsuche sind, könnte eine solche Regelung sehr negativ sein, weil sie zu einem Ausschlussgrund für eine Einstellung werden könnte. Auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen lässt sich nicht schlüssig rechtfertigen. Jugendliche verfügen in diesem Alter noch nicht über die nötige politische Reife, solch weitreichende politische Entscheidungen treffen zu können. Die Forderung nach politischer Teilhabe für Jugendliche mag in der Theorie gut klingen. Ein solides Fundament an Lebens- und Entscheidungserfahrung entsteht aber erst mit zunehmendem Alter und dem Erhalt der ersten Lohnzettel. Natürlich wäre es für die AfD durchweg positiv, wenn Jugendliche wählen könnten, da wir in dieser Altersgruppe einen enormen Zuspruch haben. Aber wir bleiben uns treu und sagen: kein Wahlrecht ab 16 Jahren! Darüber hinaus schlägt der Entwurf die Herabsetzung der Einwohnergrenze für hauptamtliche Bürgermeister vor. Wie wir schon gehört haben, ist sie bereits abgesenkt worden. Man muss davor warnen, dass die ohnehin schon bestehenden überbordenden Belastungen und Kosten für die Kommunen dadurch noch weiter erhöht würden. Wir müssen mit dem Steuergeld der Bürger gut haushalten. Wir brauchen eine größere Effizienz und keine zusätzlichen Belastungen durch weitere ausufernde Verwaltungen und hauptamtliche Stellen. Des Weiteren werden hybride oder rein digitale Sitzungen in kommunalen Gremien gefordert. Die hybride Sitzung ist mittlerweile zumindest in Teilen schon möglich. Eine komplette Digitalisierung vorzunehmen, halten wir für falsch. Das hat auch der Kollege Freudenberger schon ausgeführt. Rein hybride Sitzungen sind doch nicht das, was ein Parlament und eine Demokratie ausmacht. Wir brauchen den direkten menschlichen Austausch, die Debatte und die unmittelbare Kommunikation in Präsenzsitzungen. Der Vorschlag, die Sitzungen vollständig digital durchzuführen, könnte die Transparenz und die Zugänglichkeit für den Bürger erheblich erschweren. Schließlich fehlt dann auch das entsprechende Publikum im kommunalen Verband. Ein Vertretungsrecht für Gemeinderatsmitglieder, das es ermöglicht, bei längerer Abwesenheit von mindestens drei Monaten durch Ersatzmitglieder vertreten zu werden, ist ebenfalls abzulehnen. Dadurch können die demokratische Legitimation und die ursprüngliche Wählerentscheidung beeinträchtigt werden. Ersatzmitglieder werden nicht direkt durch die Mehrheit der Bürger in die entsprechenden Gremien gewählt, sondern landen weiter hinten auf den Listen. Es sollte weiter gelten: gewählt ist gewählt. Daher braucht man keine Vertretung. Darüber hinaus können die Fluktuation und der potenziell häufige Wechsel von Vertretungsmitgliedern die Stabilität der Entscheidungsfindung in den Gremien beeinträchtigen. Unionsbürgern soll künftig das passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Bürgermeister und zum Landrat gewährt werden. Auch dieses Ansinnen lehnen wir kategorisch ab. Diejenigen, die für politische Ämter kandidieren, sollen vollständig in die deutsche Gesellschaft und in ihr politisches System integriert sein. Nichtstaatsbürgern das passive Wahlrecht zu gewähren, untergräbt diese Prinzipien und ignoriert die besondere Verantwortung gegenüber unseren Bürgern. Außerdem fordern Sie, dass Wahlbenachrichtigungen und Wahlunterlagen nicht nur in leichter, sondern auch in englischer Sprache bereitgestellt werden sollten, um die Integration und Teilhabe nicht deutschsprachiger Unionsbürger am kommunalen Wahlprozess zu fördern. Verblüffend an der Forderung ist eigentlich nur, dass Sie die Bereitstellung in Englisch möchten und nicht noch in 30 anderen Sprachen. Die Amtssprache ist Deutsch, und das muss auch reichen. Die AfD will die bewährten kommunalen Eigenständigkeiten stärken, anstatt sie durch zentralistische und dirigistische Eingriffe aufzuweichen. Das ist unser Grundsatz, und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der AfD)

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