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Ilse Aigner

24.07.2025 Sitzungen 19/58

Die Debatte ist noch nicht zu Ende, weil gemäß § 107 unserer Geschäftsordnung Redezeiten gewährleistet sein müssen. Nach der Rede des Ministerpräsidenten kann der oder die Vorsitzende der stärksten, die Staatsregierung nicht stützenden Fraktion das Wort ergreifen. In diesem Fall ist den Vorsitzenden der anderen Fraktionen, der Oppositionsführerin oder dem Oppositionsführer, auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die AfD-Fraktion hat dies beantragt. Deswegen erteile ich nun der AfD das Wort. (Beifall bei der AfD)

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