Ulrike Scharf
Herr Mannes, Sie haben nicht genau zugehört. "Mittel zum Zweck" habe ich deswegen erwähnt, weil Sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau in Ihrem Antrag gerade mal am Rande erwähnt haben. Sie haben die Dimension dieses schwierigen Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht verstanden. Lesen Sie noch mal nach, schauen Sie in Ihrem Antrag noch mal nach. Er ist am Rande zu finden und deshalb Mittel zum Zweck.
