Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der § 218 ist mehr als eine juristische Regelung. Er ist ein Prüfstein für Verantwortung, Haltung und Demokratie. Der § 218 ist wertvoll, und zwar über die Fragen von Lebensschutz und Selbstbestimmung hinaus. Er zeigt uns, wozu wir in einer Demokratie fähig sind, wenn nicht Polarisierung, sondern Verantwortung das Ziel ist. Nun kommt ausgerechnet von der AfD, der Partei mit der Parole Polarisierung, ein Eilantrag zu diesem Thema. Ich weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Mich fröstelt; denn wer hier mit kalkulierter Empörung hantiert, will keine Lösung, sondern der will Stimmung. Kaum ein Thema ist so aufgeladen wie die Debatte um Abtreibung. Es geht um Moral, es geht um Gewissen, es geht um Menschenwürde. Deshalb muss unser Umgang mit dem Schwangerschaftskonflikt von Respekt vor allen Beteiligten geprägt sein. Klar ist auch, es ist ein Dilemma und es bleibt eines; denn das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes sind untrennbar miteinander verbunden. Beide verlangen Schutz. Genau das bietet § 218. Er anerkennt die Spannung. Er lebt von Verantwortung, nicht von Eindeutigkeit. Er schafft den Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau und denen des Kindes. Die Einigung auf § 218 ist für mich ein leuchtendes Beispiel. Sie ist Zeichen einer starken Demokratie, im Dilemma einen Kompromiss zu finden, zueinanderzukommen, trotz gegensätzlicher Positionen eine Einigung zu finden, die trägt, und das schon seit dreißig Jahren. Genau deshalb ist § 218 so kostbar, ein leuchtendes Einerseits-andererseits: einerseits das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, strafrechtlich geschützt, andererseits die Achtung vor der Würde der Frau, gewahrt durch die Beratung und die selbstbestimmte Entscheidung; kein Entweder-oder, sondern ein verantwortungsvolles Sowohl-als-auch. (Unruhe) Unsere Vorgängerinnen und Vorgänger vor dreißig Jahren haben einen Kompromiss mit großem Rückgrat erreicht. Ich verneige mich davor mit Respekt und Dankbarkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und was macht die AfD? (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die AfD trampelt auf diesen hochsensiblen Debatten herum, nicht mit Mitgefühl, nicht mit Verantwortung, sondern mit grobem Schuhwerk und schriller Pose. Sie spricht von Schutz, meint aber Kontrolle. Sie ruft nach Würde und verweigert sich zugleich den Frauen, um die es hier geht. Der vorliegende Eilantrag erwähnt nur am Rande, was unseren empathischen Blick braucht und verdient. Ungewollt schwanger zu sein, ist nämlich eine Ausnahmesituation. Ungewollt schwanger zu sein, ist für viele eine Lebenskrise mit Ängsten und Sorgen, Überforderung und Schuld. Wir lassen die Frauen nicht allein. Im Antrag der AfD ist die Beratung als bloßes Mittel zum Zweck erwähnt. Für uns ist die Beratung Beistand, menschlich und auf Augenhöhe. (Anhaltende Unruhe) Ja, wir wollen den Schwangeren helfen, sich für das Leben zu entscheiden. Aber wir wollen eine freie Entscheidung, ganz ohne Zwang; (Glocke des Präsidenten) kein sozialer Druck, kein familiärer Druck und schon gar kein politischer Druck. Deshalb geht Bayern bei der Schwangerenberatung mit 95 % staatlicher Förderung voran. Im Jahr 2024 kamen fast 15 Millionen Euro vom Freistaat. Es gibt 128 Beratungsstellen flächendeckend in ganz Bayern, über 550 Fachkräfte, die dort tätig sind, und eine hohe Beratungsqualität dank des Qualitätssicherungskonzepts hier in Bayern. Bayern ist Vorbild bei der Schwangerenberatung. Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt Schwangere in der Krise. Schwangerschaftsberatung und Stiftung arbeiten eng zusammen, schnell, unkompliziert und menschlich. Das Geld kommt hier an, und die Hilfe wirkt. Wir tun in Bayern am meisten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch das ist messbar: Im Jahr 2000 gab es mehr als 16.000 Schwangerschaftsabbrüche, im Jahr 2024 mehr als 4.000 weniger. Bayern hat bundesweit die geringste Abbruchquote. Kolleginnen und Kollegen, Frauen können selbst sprechen, das ungeborene Leben nicht. Gerade deshalb tragen wir Verantwortung für beide, für die Frau, die entscheidet, aber auch für das ungeborene Leben, das keine Stimme hat. Unsere Aufgabe ist es, uns für beide einzusetzen, für die Frau genauso wie für das Kind, und zwar mit viel Empathie und mit großer Achtung. Wer an § 218 rüttelt, und das ohne Not, sieht nicht das Dilemma, der sieht nicht beide legitimen Positionen, und der sieht auch nicht die große Leistung hinter diesem Kompromiss. Wer an § 218 ohne Not rüttelt, sollte seine Augen aufmachen, sollte seine Vernunft einsetzen und mit dem Herzen fühlen. Wer sagt, das ist einfach, hat nichts verstanden. Wer sagt "ein klarer Fall", hat auch nichts kapiert. Wer sich in dieser Frage nicht zerrissen fühlt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens, hat die Tragweite nicht erfasst. § 218 ist als Antwort so wertvoll, weil die Frage dahinter so schwierig ist. § 218 schützt in dreierlei Hinsicht: Er schützt das ungeborene Leben, er schützt die Selbstbestimmung der Frau, und er schützt den gesellschaftlichen Frieden. Diese Balance ist sensibel und kostbar. Sie verdient unsere Demut und nicht plumpe Parolen. Schutz des ungeborenen Lebens, Selbstbestimmung der Frau, gesellschaftlicher Friede: Nichts davon geben wir her. Deswegen kein Rütteln an diesem Gesetz, nicht mit uns, auch nicht mit mir! – Der Antrag der AfD ist abzulehnen. Ich danke für den Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
