Roswitha Toso
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Dringlichkeitsantrag fordert ein Bekenntnis zum Lebensschutz und zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens sowie eine Stärkung der Schwangerschaftsberatungsstellen. Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sachlage objektiv so gut wie möglich kurz vor Augen führen: Der § 218 stellt ein sensibles Gleichgewicht zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau her. Dieses Modell ist Ergebnis jahrzehntelanger rechtlicher Auseinandersetzungen und gesellschaftlicher Verhandlungen, insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Die Fristenlösung mit verpflichtender Beratung, wie sie aktuell praktiziert wird, respektiert sowohl das Lebensrecht des Fötus als auch eine möglicherweise schwierige persönliche Lage der Frau. Wir als FREIE WÄHLER betrachten dieses System als tragfähigen Kompromiss in einer pluralistischen Gesellschaft. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb haben wir uns bereits mit dem Landtagsbeschluss vom 17. April 2024 gegen eine weitere Liberalisierung und generelle Abschaffung der Strafverfolgung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Im vorliegenden Antrag wird auch eine Stärkung der Schwangerschaftsberatungsstellen und ein Ausbau des Lebensschutzes gefordert. Dazu möchte ich generell sagen: Das Leben ist ein Wunder, und wer nach der Geburt sein Baby im Arm hält, kann nur demütig werden vor diesem kleinen Leben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir als Politiker haben dafür zu sorgen, dass in unserem Freistaat Bedingungen vorherrschen, unter denen man gerne Kinder großziehen möchte. Dazu zählt selbstverständlich auch, Schwangere oder allgemein werdende Eltern mit ihren Fragen und Sorgen nicht alleinezulassen. Bayern ist hier aber gut aufgestellt. 128 anerkannte Beratungsstellen wie Donum vitae oder Pro familia bieten Rat und praktische Hilfe an. Das Angebot ist vielfältig und reicht von der Sexualaufklärung bis zum Hilfetelefon "Schwangere in Not". Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind sichert – Frau Kollegin Gießübel hat es schon gesagt – Schwangere in Notlagen zudem finanziell ab. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen meinen herzlichen Dank aussprechen. Sie leisten wunderbare, wertvolle Arbeit und haben immer ein offenes Ohr und Herz für die Sorgen und Nöte der hilfesuchenden Frauen und Familien. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es ist selbstverständlich, dass die Einrichtungen auf die Unterstützung des Freistaats zählen können. Dazu haben wir uns mit unserem Schwangerenberatungsgesetz von 1996 gesetzlich verpflichtet. Darin sind der Umfang, die Art und die Finanzierung der Angebote geregelt. Auch der Schutz des ungeborenen Lebens wird darin klar als Ziel einer Schwangerenkonfliktberatung genannt. Damit ist zum vorliegenden Antrag alles gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir uns nicht täuschen von dem Blendwerk, das hier aufzubauen versucht wird. Bayern steht voll und ganz zum Lebensschutz und Schutz der Menschenwürde, auch und besonders des ungeborenen Lebens. Mit seiner Familienfreundlichkeit und den zahlreichen Hilfsangeboten wird der Freistaat diesem Anspruch auch gerecht. Deshalb stimmen wir gegen den Dringlichkeitsantrag der AfD und für unseren nachgezogenen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel "Höchstes Gut Lebensschutz". (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
