Martina Gießübel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema § 218 mit der Bundesverfassungsrichterwahl in Verbindung zu bringen, finde ich unmöglich. Das möchte ich einmal ganz deutlich sagen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der AfD) Ich möchte auf das Gesagte eingehen. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für uns alle ganz zentral. Darüber brauchen wir uns doch überhaupt nicht zu unterhalten. Wir in Bayern vertreten seit Jahrzehnten diese Position und unterstützen sämtliche Maßnahmen, um das ungeborene Leben in allen Bereichen zu schützen. (Zuruf von der AfD – Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Fehlinformation!) Schon im April letzten Jahres hat der Bayerische Landtag ganz klar entschieden: Eine weitere Lockerung des Abtreibungsrechts, wie es von der damaligen Bundesregierung geplant war, lehnen wir entschieden ab. Zum Glück ist es nicht dazu gekommen. Schon damals haben wir als Freistaat Bayern auch deutlich gemacht: Sollte der § 218 des Strafgesetzbuchs gestrichen werden, ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht. (Beifall bei der CSU) Ich sage es auch ganz offen: Ein Schwangerschaftsabbruch ist natürlich eine schwere ethische Entscheidung; aber eines dürfen wir dabei in der öffentlichen Diskussion nicht vergessen: Durch einen solchen Abbruch wird auch ein Leben beendet. Seit dreißig Jahren gibt es in Deutschland einen gesellschaftlichen und politischen Konsens. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn auch bestätigt. Die aktuelle Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ist ausgewogen. Sie schützt das ungeborene Leben; aber sie respektiert auch die schwierige Lage, in der sich eine schwangere Frau befinden kann. Diesen ethischen Grundkonsens verteidigen wir als Freistaat Bayern mit Nachdruck, seitdem ich denken kann. (Beifall bei der CSU sowie des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER)) Genau deshalb ist es auch so wichtig, dass wir die aktuelle gesetzliche Regelung und die damit verbundene Beratungspflicht beibehalten. Es hilft, die Rechte des ungeborenen Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in Einklang zu bringen. Das ist keine leichte Aufgabe; aber sie ist auch zentral für unsere Gesellschaft. Schauen wir in das Grundgesetz: Es schützt die Würde eines jeden Menschen. Die Menschenwürde ist nicht relativierbar. Sie gilt ausnahmslos, voraussetzungslos und auch universell. Niemand darf über einen anderen Menschen einfach so verfügen. Jeder Mensch ist gleich wertvoll, vom ersten Moment an. Das gilt für das ungeborene Leben genauso wie für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und auch unsere Senioren. Die Menschenwürde beginnt nicht erst mit der Geburt. Sie gilt immer und auch für alle. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das System der Schwangerenberatung ist hier in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig, und wir unterstützen auch die Schwangerenberatungsstellen, wo wir können. Erst vor Kurzem haben wir zum Beispiel einen Zuschuss in Höhe von 260.000 Euro für die Digitalisierung gegeben. Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen in Bayern leisten großartige Arbeit. Sie bieten kompetente Beratung, Hilfe und Unterstützung aus erster Hand. Die Schwangerschaftskonfliktberatung schützt das ungeborene Leben und hilft den Frauen in schwierigen Situationen. Auch unsere Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" ist ein echtes Vorbild: Seit 1978 hat sie über 518.000 Schwangere in Not unterstützt, und mit insgesamt rund 679 Millionen Euro wird sie auch noch weiter unterstützt. Das ist gelebter Lebensschutz und auch echte Solidarität. Für uns in Bayern ist klar: Das Lebensrecht ist ein Grundrecht. Wenn wir es aufgeben, geben wir einen Teil unseres Rechtsstaats auf. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Lassen Sie uns gemeinsam für den Schutz des Lebens eintreten, von seinem Beginn im Mutterleib bis zu seinem Ende. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag für die Menschenwürde und für den Schutz des Lebens zu. Den Dringlichkeitsantrag der AfD braucht es deshalb nicht, und wir lehnen ihn auch ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
